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News des 8. Juni 2011

4Gamer zeigen Teile einer Bulldozer-Präsentation, in welcher AMD allerdings kaum etwas neues bekanntgibt, sondern eher auf den Vorteilen von Bulldozer herumreitet. Einzige neue Angabe ist, daß ein unbenannter Bulldozer-Prozessor dank seiner AES-Hardwareunterstützung im AES-Benchmark unter TrueCrypt auf ca. 1600 MB/sec gekommen sein soll, ein Phenom II X6 1100T erreicht im selben Benchmark ohne AES-Hardwareunterstützung 797 MB/sec. Für eine CPU mit AES-Hardwareunterstützung ist der Bulldozer-Wert allerdings nicht wirklich großartig, weil ein Core i7-2500K mit nur vier Rechenkernen und ohne HyperThreading, aber mit AES-Hardwareunterstützung schon auf ca. 2700 MB/sec kommt. Ob AMD hier möglicherweise tief stapelt und für diesen Test nur einen Vierkern-Bulldozer aufgefahren hat oder aber ob die AES-Hardwareunterstützung der Bulldozer-Architektur eventuell klar schwächer ist als diejenige von Intel, wäre noch zu klären, ist aber derzeit natürlich rein spekulativ.

AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 1
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 1
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 2
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 2
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 3
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 3
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 4
AMD Bulldozer-Präsentation Mai 2011, Teil 4

Allerdings wird aus der Präsentation klar, daß AMD die Bulldozer-Serie (im Vollausbau) in der Tat als "Achtkerner" promoten will, auch wenn diese Einstufung aufgrund der vielen gesharten Teile eines Bulldozer-Kerns von technischer Seite her diskussionswürdig ist. Andererseits wird im Endeffekt zählen, welche Performance zu welchem Preis angeboten wird – das "wie" ist für die Käufer eher zweitrangig. In dieser Frage haben BSN eine Bestätigung dafür erhalten, daß das Bulldozer-Flaggschiff für 320 Dollar Listenpreis antreten soll – absolut in der Nähe des Listenpreises des Core i7-2600K von 317 Dollar. Erstaunlicherweise wurde hierbei allerdings wieder der FX-8130P genannt, welcher in der gestern gezeigten Bulldozer-Roadmap fehlt – so ganz sicher ist diese Information also noch nicht. Eigentlich würden wir ja eher sagen, daß AMD bezüglich Modellnummern, Taktraten und Preisen abwartet, was das B2-Stepping Takt-mäßig leisten kann – vorher lohnt sich keine Festlegung in diesen Dingen.

Wie Gulli berichten, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden heute eine koordinierte Aktion mit Hausdurchsuchungen, Server-Beschlagnahme und 13 Verhaftungen in Deutschland, Holland und Frankreich gegenüber dem bekannten Streaming-Portal kino.to durchgeführt. Die Domain selber befindet sich nun in der Hand der staatlichen Ermittler, der Dienst wurde eingestellt und dürfte auch kaum zurückkommen, da der Betreiber in Haft genommen wurde. Der Vorwurf der Ermittler lautet dabei auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen", da zu kino.to offenbar nicht nur diese Webseite selber gehörte (welche nur Links zu Streaming-Seiten bot und daher rechtlich in einer Grauzone lief), sondern auch einige der von kino.to verlinkten Streaming-Seiten betrieben wurden. In der Summe wurden also die Verlinkungsplattform und die verlinkten Streaming-Seiten aus einer Hand betrieben, was die bisherige Verteidigung von kino.to, man würde schließlich nur Links setzen, völlig konterkariert.

Bemerkenswert an dem Fall ist, daß es so lange gebraucht hat, bis die in Urheberrechtsfällen zweifellos nicht faulen bundesdeutschen Ermittler etwas gegen kino.to unternommen haben – und daß es dann doch noch geschehen ist. In der letzten Zeit konnte man schließlich glauben, diese teils offen dargebrachten Angebote würden ewig so weiterlaufen – was aber natürlich ein Irrtum ist, mit immer mehr Kontrolle und Überwachung sinkt der Handlungsspielraum von illegalen Angeboten im Internet in letzter Zeit deutlich ab. Der Fall kino.to könnte durchaus den Startschuß für ähnliche Aktionen gegenüber anderen mit Urheberrechtsverletzungen arbeitenden Webdiensten bilden – oder aber auch eine Absetzbewegung der Betreiber ähnlicher Dienste aus Deutschland einleiten, denn der "Fehler" des Betreibers von Kino.to war in der Tat, weiterhin in Deutschland ansässig zu sein (was schon für einen normalen Webseitenbetreiber ein Risiko darstellt). Mit dem Vorgehen gegen kino.to haben die Urheberrechts-Lobby (von der die Strafanzeige kam) und die staatlichen Ermittler allerdings bewiesen, daß sie sich auch an große und gut verschleierte Fälle heranwagen, ein deutlicher Warnschuß für ähnliche Dienste.