1

Hardware- und Nachrichten-Links des 1. August 2014

Die PC Games Hardware hat sich die Grafikkarten-Performance unter Sacred 3 angesehen. Das Spiel setzt eine alte DirectX-9-Engine ein, welche auch kein Multisampling Anti-Aliasing unterstützt und insgesamt eine durchschnittliche Optik bietet, welche sogar leicht hinter derjenigen des Vorgängerspiels zurückbleibt. Wenig überraschend sind die Grafikkarten-Anforderungen dafür ziemlich niedrig, selbst ältere Modelle wie Radeon HD 5750 oder GeForce GTX 260 kommen unter FullHD noch auf über 40 fps. Mit einer GeForce GTX 750 Ti sind sogar noch über 40fps unter UltraHD möglich – kaum ein anderes neues Spiel dürfte mit dieserart Mainstream-Grafikkarten unter UltraHD überhaupt laufen. Dies läßt sich mangels eines effektiven Anti-Aliasings auch gut für Downsampling Anti-Aliasing benutzen, die notwendige Performance hierfür wird jede halbwegs potente Grafikkarte haben. Der Vergleich zwischen AMD und nVidia lohnt in dem Titel kaum, da alle schnelleren Grafikkarten sofort Frameraten im Sorgenfrei-Land erzielen.

Die neuesten Zahlen von NetMarketShare zur Betriebssystem-Verbreitung könnte man fast dahingehend werten, als daß Windows 7 das aktuelle Microsoft-Betriebssystem wäre und dagegen Windows 8 das frühere und nicht mehr aktiv unterstüzte: Denn während Windows 7 im Juli 2014 wieder 0,67% hinzugewann, verloren Windows 8 & 8.1 sogar 0,06%. Selbst wenn hier ein kleiner statistischer Fehler vorliegen sollte, bleibt das Ergebnis desaströs für Windows 8, von welchem man eigentlich klare Zugewinne von rund einem Prozentpunkt pro Monat erwarten darf. Selbst Windows Vista hat dies seinerzeit geschafft – nun aber steht ernsthaft in Frage, ob Windows 8 jemals auch nur in die Nähe des besten Marktanteils von Windows Vista (ca. 25% vor dem Windows-7-Launch) kommen kann, vielmehr erscheint sogar die 20-Prozent-Marke für Windows 8 in Gefahr. Windows XP verlor dagegen um 0,49%, ist aber mit 24,82% immer noch doppelt so stark wie Windows 8 & 8.1 mit 12,48%. Perspektivisch sieht es so aus, als würde Windows 8 letztlich nahezu stagnieren, während Windows 7 die von Windows XP abgehenden Nutzer aufsaugt und bis vor dem Release von Windows 9 dann in der Nähe von 60% Marktanteil angekommen sein könnte.

Erneut im Blickpunkt ist der Rechtsstreit der US-Behörden gegen Microsoft über die Herausgabe von auf ausländischen Microsoft-Servern liegenden, für US-Strafverfolger interessanten Dokumenten. Gemäß Heise wurde diesbezüglich aber keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern vielmehr die eigentlich gerichtlich angeordnete Datenherausgabe nunmehr sogar ausgesetzt, bis Microsoft seine Berufung hat ausfechten können. Einfach wird jene Berufung allerdings nicht werden, denn dem Microsoft-Argument, daß man mit dieser Datenherausgabe die Gesetze anderer Länder verletzen würde, stehen ziemlich eindeutige US-Gesetze entgegen, welche diese Datenherausgabe auch aus dem Ausland explizit zulassen. Da sich Richter gern an klare Gesetzeslagen halten, wird es schwer werden für Microsoft, dagegen anzukämpfen – wenn, dann hat man am ehesten noch eine Chance vor dem Obersten Gerichtshof. Allein, daß es diese Diskussion aber schon gibt, wird die weltweiten Geschäfte der US-Unternehmen im Cloud-Segment deutlich behindern. (Foren-Diskussion zum Thema)

In der Frage des bundesdeutschen Leistungsschutzrechts gibt es hingegen eine neue Entwicklung in dieser Form, als daß laut der Netzpolitik Suchmaschinen-Anbieter Yahoo eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz eingereicht hat. Begründet wird diese Klage primär mit einer "Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer", sprich der Einschränkung der Tätigkeit von Suchmaschinen. Ob dies durchgeht, ist sehr fraglich, da das Leistungsschutzrecht sich weniger gegen Suchmaschinen, sondern eher gegen News-Aggregatoren richtet – wenn das Bundesverfassungsgericht dies ähnlich sieht, findet sich hiermit eine einfache Möglichkeit, die Klage von Yahoo schnell abzuschmettern. Eine bessere Chance würde sich ergeben, wenn Google im Sinne von Google News vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würde – denn eine Einschränkung der Tätigkeit von Google News durch das Leistungsschutzrecht läßt sich keineswegs verneinen.