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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. Februar 2014

Die ComputerBase hat sich mit einem zum Jahresschluß entstandenden Artikel mit den LowCost-Prozessoren von AMD und Intel beschäftigt. Diese Prozessoren bis zu einem Preisrahmen von 65 Euro werden eher selten mitgetestet, womit der Artikel der ComputerBase sehr wertvoll zur Performance-Beurteilung der LowCost-Serien beider Prozessorenentwickler ist. Dabei ergibt sich eine klare Zweiteilung der Artikel-Empfehlungen: Bis zu einem Preisbereich von 50 Euro sind die kleinen Intel-Prozessoren vorzuziehen, da AMD hier als Gegenangebote nur Zweikern-Modelle hat, welche einfach zu leistungsschwach sind. Ab ca. 55 Euro greifen dann die kleinen Vierkern-Modelle von AMD (Athlon II X4 ohne integrierte Grafik) ins Geschehen ein und holen sich beachtenswerterweise die Performancekrone in diesem Preissegment gegenüber den Pentium-Prozessoren von Intel. Jene Athlon II X4 Prozessoren werden eher selten beachtet und stellen daher so etwas wie eine Geheimempfehlung im LowCost-Bereich dar.

Laut dem Neunetz befindet sich der US-Streaminganbieter Netflix derzeit in Verhandlungen mit Rechteinhabern über Ausstrahlungsrechte für Deutschland und andere europäische Länder – was gut zur kürzlichen Meldung passt, daß man bei Netflix neue Mitarbeiter mit deutschen Sprachkenntnissen sucht. Augenscheinlich geht es nun endlich einmal konkret vorwärts – nachdem über das Thema schon seit einigen Jahren geredet wurde, die USA eine (einsame) Vorreiterrolle eingenommen haben und auf dem europäischen Markt aufgrund der großen Zersplitterung in nationale Rechteverwerter nichts wirklich vorangekommen ist. So wie es ausschaut, will Netflix sein Programm nunmehr direkt bei den US-Anbietern auch für Europa lizensieren – und damit den Kleinkrieg mit den nationalen Rechteverwertern in Europa umgehen. Interessanter Nebenpunkt ist, daß der Vorstoß von Netflix dessen bisher auf Sparflame vor sich hin köchelnden Kontrahenten zu mehr Engagement animieren dürfte. Ob 2014 schon etwas entscheidendes passiert, bliebe abzuwarten – aber zumindest erscheint das Thema Streaming-TV in Europa nicht mehr wie "auf unbestimmte Zeit verschoben".

Bei Telemedicus hat man sich ausführlich mit der Nintendo-Entscheidung des EuGH beschäftigt, mittels welcher überraschenderweise eine Konsolen-Modifikation zum Abspielen von Fremd-Software trotz des eigentlich geltenden Verbots der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nicht automatisch als illegal betrachtet wurde. Vielmehr kann eine solche Modifikation durchaus legal sein – sofern jene primär nicht dazu dient, illegale Kopien abzuspielen. Im konkreten Fall ist damit nichts entschieden, da der Europäische Gerichtshof nur diese Grundsatzentscheidung getroffen und das eigentliche Verfahren damit wieder an die nationale Gerichtsbarkeit abgegeben hat – welche nun zu entscheiden hat, ob die konkret vorliegende Modifikation primär zugunsten illegaler Kopien arbeitet oder primär andere Zwecke hat.

Trotzdem ist es überaus erstaunlich, daß hierbei die eigentlich feststehende Rechtsvorschrift des Verbots der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen so einfach ausgehebelt wurde – sollte man diese Entscheidung auch auf andere Dinge anwenden, wäre diese Rechtsvorschrift in der Praxis schnell überaus löchrig. Andererseits beruft sich der EuGH bei seiner Entscheidung auch "nur" auf schon lange niedergeschriebene Gesetzesbegründungen – welche allerdings im Gegensatz zu den Gesetzen selber bisher kaum Beachtung gefunden haben. Trotzdem ist es schwer vorstellbar, daß diese Rechtsauffassung sich so schnell durchsetzen wird, im Zweifelsfall dürften hier die Hersteller-Firmen ihre Lobbyisten erneut in Stellung bringen. Telemedicus sind jedenfalls mit einem wertenden Urteil zu dieser Angelegenheit extrem vorsichtig und glauben auch nicht an echte Auswirkungen – sondern vielmehr nur noch mehr Rechtsstreitigkeiten.