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Hardware- und Nachrichten-Links des 16./17. Februar 2013

Die ComputerBase hat 17 aktuelle Grafikkarten unter neuen Treibern und neuen Spielen vermessen – durchaus angebracht angesichts der Situation, daß die letzten großen Grafikkarten-Vorstellungen im letzten Herbst über die Bühne gingen, seitdem aber einige neue Spiele-Blockbuster sowie interessante neue Treiber von AMD und nVidia erschienen sind, die alten Benchmarks also inzwischen wirklich unaktuell sind. Leider hat sich kaum eine der großen Hardware-Testwebseiten zu dieser Fleißübung aufgerafft, der einzige andere Artikel in diese Richtung hin kam kürzlich seitens HT4U unter der Aufbietung von gleich 50 Grafikkarten. Bemerkenswert am neuen ComputerBase-Artikel ist die Aufnahme von Framelatenz-Messungen, womit dieser neuen Betrachtungsweise von "Performance" (gerechtfertigterweise) nunmehr wohl mehr Aufmerksamkeit zufließen dürfte.

Die GameZone zitiert eine interessante Analysten-Meinung, wonach die Spielepublisher besser die Finger von Spiele-Demoversionen lassen sollten, da jene die letztlichen Verkäufe glatt halbieren. Wer nun denkt, daß hierbei der Raubkopien-Effekt klassifiziert wurde (aus den Binaries von Demoversionen kann man gewöhnlich sehr viel einfacher Cracks erstellen), der irrt komplett: Vielmehr hat der Analyst jenen Effekt klassifiziert, wenn der potentielle Käufer das Produkt vorab zu Gesicht bekam und sich daher seine eigene Meinung bilden konnte. Laut dem Analysten solle man den Spiele-Käufern also vorab besser nur Marketing-Material offerieren – aber auf keinen Fall spielbare Demoversionen, dies limitiere die Verkäufe nur (deutlich). Dies läßt natürlich tief blicken über Qualität des aktuellen Spieleangebots in dessen Breite (immer wieder vorhandene Perlen ausgenommen) und ist auch nicht gerade ein großer Anreiz, die Fahne des Ehrlich-Bezahlens gegenüber der Raubkopierer-Mentalität hochzuhalten.

Internet-Law berichten über ein interessantes Urteil des Landgerichts Hamburg, welches die Betätigung des Like-Buttons auf Facebook nicht als direkte "Zustimmung" zu etwas bzw. der "Identifikation" mit einem Produkt, einer Handlung, einer Firma oder einer Person sah. Im konkreten Fall wurde damit zwar nur eine Verbraucherschutzklage gegen die üblichen Facebook-Gewinnspiele zurückgewiesen, deren Teilnahme ein "Like" voraussetzt – was sicherlich keinen weltbewegenden Fall darstellt. Die Feststellung der Richter, daß ein Like-Button aber letztlich keine wertende Aussage darstellt, könnte aber höchst nützlich sein in anderen Fällen, wo man verklagt wird, weil man auf die (angeblich) "falschen" Like-Buttons geklickt hat. Dies gilt natürlich vorbehaltlich des Punkts, daß sich dieses Urteil auch hält – sobald es ans Eingemachte geht, dürfte es nicht so einfach sein, dem Like-Button erneut eine vornehmlich neutrale Wertung zu geben.

Nochmals Internet-Law berichten über einen neuerlichen Fall, wo in Deutschland im Jahr 2013 gegen einen auf dem Datenschutz seiner Nutzer beharrenden Online-Journalisten gerichtlich vorgegangen wird. Konkret ging es um eine angebliche "üble Nachrede" auf einem Klinikbewertungs-Portal, der beanstandende Beitrag wurde allerdings schon längst gelöscht – nur die Herausgabe der Daten des Beitragserstellers wurde verweigert. Dies führte nun jedoch zu einer Vorladung und Verurteilung vor dem Amtsgericht Duisburg – zuerst zu Ordnungsgeld und dann, ohne die anhängige Verfassungsbeschwerde abzuwarten, sogar zur Anordnung von Beugehaft. Jene wurde im übrigen nicht der Geschäftführung des Klinikbewertungs-Portals angedroht, sondern einem angestellten Redakteur – sehr kurios, aber möglicherweise sogar selber justizabel, der Betroffene hat jedenfalls schon Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt. Der ganze Vorfall ist schon ziemlich heftig und wird letztlich – egal wie alle nachfolgenden Gerichtsurteile ausgehen – nur dazu beitragen, daß Journalisten in Deutschland noch mehr kuschen als sie es bisher schon tun.

Gleichzeitig gilt aber auch, daß die Gesetzeslage pro Forma auf Seiten des Klägers steht: Sobald eine Anfrage von staatlichen Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren vorliegt (wie in diesem Fall), müssen diesen eigentlich alle vorhandenen Daten mitgeteilt werden. Der entsprechende Gesetzestext enthält zwar ein "darf", nach herrschender Juristenansicht gilt allerdings dennoch eine Verpflichtung zur Datenherausgabe. Faktisch hat das Klinikbewertungs-Portal hier versucht, alle vorhandenen Nutzerdaten unter den weiteren Schutz der "Pressefreiheit" zu stellen – was aber ein nach wie vor vakanter Punkt ist, welcher wohl nur vom Bundesverfassungsgericht sauber geklärt werden kann. Auf der Gegenseite steht, daß die rein praktischen Auswirkungen dieser Situationszuspitzung nun absolut die Klassifikation einer "Einschüchterung der Presse" erfüllen – und damit dann doch wieder die Regeln der Pressefreiheit vordringlich greifen müssten, weil diese das höhere Gut gegenüber einer mit großer Chance sowieso wertlosen Ermittlung in einem Fall von "übler Nachrede" darstellen.