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Hardware- und Nachrichten-Links des 17./18. Mai 2014

Der Spiegel bringt eine "Enthüllungsstory" über PC-Fritz, welche mit dem Verkauf von "gebrauchten" Windows-7-Lizenzen populär wurden und derzeit unter dem Verdacht der gewerbsmäßigen Urheberechtsverletzung stehen. Leider geht der Spiegel-Artikel nur sehr oberflächlich auf den eigentlichen Fall ein und versucht eher, ein farbenfrohes Bild von (vermeintlichen) IT-Gaunern zu zeichnen – dabei wäre es mit den Möglichkeiten des Spiegels ein leichtes, die offenen Fragen zum eigentlichen Fall anzugehen. So ist derzeit immer noch nicht wirklich klar, ob die von PC-Fritz verkauften Windows-7-Lizenzen nun wirklich gefälscht waren. Microsoft drückt sich in diesem Fall immer nur so arg verklausuliert aus, daß man durchaus vermuten darf, daß da noch mehr existiert als die offizielle Wahrheit. Beispielsweise steht die These im Raum, daß der ganze Urheherrechtsfall gegen PC-Fritz allein darauf basiert, daß die angeblichen Original-Datenträger in der Tat Kopien sind – einfach, weil PC-Fritz zwar genügend (echte) Lizenzen hatte, aber keine originalen Datenträger dafür.

Weil aber die aktuelle Rechtssprechung bei einem Weiterverkauf der Lizenz dummerweise auf eine gemeinsame Weitergabe von Datenträger und Lizenz besteht, kann hier durchaus eine Rechtsverletzung vorliegen – aber trotzdem wären die Lizenzen selber korrekt. Wie gesagt ist dies nur eine These – aber eine, welche Microsoft schon vor Monaten spielend einfach mittels Testkäufen bei PC-Fritz mit anschließender Überprüfung der Lizenz-Keys hätte wiederlegen können. Gerade da von Microsoft in diesem Fall nur Juristendeutsch anstatt Klartext kommt, bleibt diese Möglichkeit nach wie vor offen. Auch das die hiermit betraute Staatsanwaltschaft Halle nun schon seit einem ganzen Jahr ermittelt, spricht nicht gerade für einen klar liegenden Fall. Im übrigen sollte die Rechtssprechung dringend diesen Rechtsirrtum korrigieren, daß nur Datenträger und Lizenz zusammen weiterverkauft werden dürfen – der Wertgegenstand ist schließlich allein die Lizenz, der Datenträger ist im Internet-Zeitalter als rein optional anzusehen.

Sehr viele Meldungen und Artikel gab es die letzten Tage zur Entscheidung des EU-Gerichtshofs pro des "Rechts auf Vergessen" zugunsten von Privatpersonen gegenüber Suchmaschinen. Insbesondere in Internet-affinen Kreisen wird das Urteil mehrheitlich kritisiert, während sich die Mainstream-Presse leider nur zu gern daran aufhält, daß es ja schließlich "gegen Google" geht, womit die ernsthaften Pro-Argumente viel zu kurz kommen. Und jene laufen darauf hinaus, daß man darüber diskutieren sollte, ob Suchmaschinen überhaupt private Informationen von Normalbürgern offerieren sollten – dies ist, ganz egal ob positive oder negative Informationen, schließlich sowieso nicht gerade Datenschutz-freundlich. Die Contra-Argumentation hat natürlich auch etwas für sich mit dem Hinweis, daß es sich bei diesem "Recht auf Vergessen" letztlich um nichts anderes handelt als weitere Löschbegehren gegenüber dem Internet, wobei hierbei nun sogar Privatpersonen und nicht staatlichen Gremien Löschrechte eingeräumt werden.

Beide Argumentationen haben etwas für sich und es ist schwer, sich da bedingungslos der einen oder anderen Seite zuzuwenden. Eher interessant wäre es daher, die Frage zu stellen, wieso diese wichtige Rechtsprechung nun seitens eines Gerichts aus vorliegenden Gesetzen abgeleitet werden musste – denn nichts anderes haben die Richter schließlich getan, exakt ausformuliert liegt dieses Recht nirgendwo vor. Sinnvoller wäre es doch bei einer Entscheidung dieser Tragweite, es nicht aus einem nicht für das Internet gedachten, eher allgemein gehaltenen Gesetzestext von anno 1995 zu schlußfolgern – sondern den Rechtsrahmen für diese Punkte explizit mittels einer Gesetz-Neufassung durch den Gesetzgeber selber (und nicht durch Richter) zu definieren. Nur dann könnte sich auch eine Diskussion darüber entspannen, was wir in dieser Frage wirklich wollen – und was demzufolge in diese Gesetzgebung wirklich hinein gehört. Die Auslegung von alten Gesetzen für einen komplett neuen Sachverhalt ist immer suboptimal, da Gesetzesauslegung vor Gericht nur niedrigrangige Aspekte bestimmen sollte, die Aufstellung komplett neuer Rechts-Sachverhalte jedoch eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers ist.

Ebenfalls ein Streitthema liegt bei der Netzneutralität in den USA, welcher der neue, seitens der FCC nunmehr vorerst gebilligte Regulierungsentwurf ausgelöst hat. Jener kommt jetzt in eine 4monatige Diskussions-Phase, danach stimmt die FCC endgültig über das Vorhaben hat. Augenscheinlich liegt hier die gesetzgeberische Macht alleinig bei der US-Wettbewerbsbehörde FCC, womit nur wirklich harsche Kritik seitens der US-Politik, der großen Internet-Firmen und der Netzgemeinde selber etwas am bisherigen Regulierungsentwurf ändern könnten. Als problematisch am Entwurf wird dabei vieles gesehen: Zum einen wird in der Tat ein Zweiklassen-Internet ermöglicht, zum anderen sind die Regelungen gegen die Ausnutzung dieser Situation viel zu schwammig formuliert. Zwar verspricht die FCC, das es eben gerade nicht zur Ausnutzung des Zweiklassen-Internets zuungunsten der "nicht priorisierten" (sprich nicht zahlenden) Dienste kommt – aber wie man dies wirklich verhindern will, bleibt unklar und kann vor dem Praxisnachweis durchaus als "Wunschdenken" klassiziert werden.

Man kann sicherlich mit Augenzudrücken eine Regulierung erlauben, welche eine gewisse Priorisierung und sogar deren monetäre Verwertung erlaubt – aber mit dem nun vorliegenden Regulierungsentwurf begibt man sich in Teufels Küche, wenn man wirklich einmal einen Mißbrauch des Zweiklassen-Internets unterbinden wollte. Die schwammigen Gegenregeln des aktuellen Regulierungsentwurfs dürften von Anwälten der Internet-Provider vor Gericht eiskalt dazu benutzt werden, die "Rechtmäßigkeit" deren Handelns zu untermauern – schon seltsam, daß sich die FCC in einem eigenerstellten Regulierungsentwurf nicht mehr Möglichkeiten an die Hand gibt bzw. die Regeln nicht klarer gestaltet. So ist das ganze Regulierungsentwurf leider doch ein Beispiel dafür geworden, wie man es nicht macht: Dem Problem wurde der rote Teppich ausgerollt, während die nötigen Gegenmaßnahmen eher nur als Absichtserklärungen vorhanden sind, jedoch schwer in reale Handlungen umsetzbar erscheinen. Ob dies gut geht, darf arg bezweifelt werden – und da die US-Provider nicht gerade für besondere Kundenfreundlichkeit bekannt sind, dürften sich jene sich diese Gelegenheit zur versteckten Preiserhöhung auch kaum entgehen lassen.