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Hardware- und Nachrichten-Links des 18. September 2012

Die ComputerBase hat ein paar erste Runden mit F1 2012 gedreht und danach erste CPU- und Grafikkartenbenchmarks unter F1 2012 aufgestellt. Leider wurden diese gleich unter 8x Anti-Aliasing aufgenommen, was für eine standardmäßige Performance-Betrachtung zu viel ist – logischerweise geht den schwächeren Karten unter diesem Setting eher die Luft aus, gerade wenn man Genre-typisch mindestens 40 fps anstrebt. Wenigstens läßt sich unter diesem Setting eine klare Disposition des Spiels pro nVidia erkennen, da die GeForce GTX 680 mit 107,7 fps weit vor der Radeon HD 7970 "GHz Edition" mit 86,6 fps liegt. Bei den anderen Karten scheint diese Disposition pro nVidia allerdings nicht mehr so stark ausgeprägt zu sein, andererseits liegen hier auch zu wenige Messwerte vor.

Allerdings läßt sich sagen, daß für 1920x1080 8xAA bei mindestens 40 fps und besser 50 fps auf AMD-Seite Radeon HD 6950 oder 7850 und auf nVidia-Seite GeForce GTX 560 Ti oder 660 das Mindestmaß darstellen. Wie es unter 1920x1080 4xAA aussieht, geben die Messungen der ComputerBase wie gesagt leider nicht her. Erwähnenswert sind zudem die Tests zur für F1 2012 benötigten CPU-Performance (welche zudem Setting-unabhängig gelten): Danach garantiert ein schnell getaktete Ivy-Bridge-Zweikerner oder ein schwach getakteter Ivy-Bridge-Vierkerner schon für 60 fps. Das Spiel skaliert gut zwischen Zweikernern, Dreikerner und Vierkerner – allerdings noch besser mit der Taktrate, so daß auch hochgetaktete Zweikerner mithalten können. Messungen zu Prozessoren aus anderen Architekturen wurden nicht angestellt – aber es steht zu vermuten, daß Sandy-Bridge-Modelle ähnlich laufen werden, während AMD-Prozessoren dagegen wahrscheinlich einigermaßen zurückhängen.

Golem berichten über eine Abmahnung der Verbraucherzentrale gegen den Steam-Betreiber Valve wegen des faktischen Zwangs zur Annahme der im August geänderten Steam-Geschäftsbedingungen – wer hier nicht zustimmte, verlor seinen Steam-Account und damit den Zugriff auf seine voll bezahlten Spiele. Der Hintergrund hierfür liegt in den unterschiedlichen Rechtssystemen zwischen der Valve-Heimat USA und eben Deutschland: Während in den USA faktisch jede noch so absurde Bedingung in einem Vertrag hineingeschrieben werden darf (auch daß sich dieser nachträglich einseitig ändern kann), gibt es in Deutschland reihenweise Gesetze und Gerichtsurteile gegen unfaire Vertragsbedingungen – und eine einseitige nachträgliche Vertragsänderung mittels neuer Geschäftsbedingungen gehört da sicherlich dazu.

Aus der Sicht des bundesdeutschen Rechts ist schließlich der Kaufvertrag nach Löhung des Kaufpreises und der Zustimmung zu den seinerzeitigen Steam-Geschäftsbedingungen einwandfrei abgeschlossen und damit final. Der Käufer muß rein rechtlich keinen weiteren Änderungen an diesem Vertragszustand zustimmen (und damit auch keinen neuen Steam-Geschäftsbedingungen) und hat trotzdem das klare Recht auf Nutzung des Spiels. Wenn jenes wegen einem nicht laufenden Steam dann nicht funktioniert, bricht in den Augen des bundesdeutschen Rechts Valve den Kaufvertrag, womit Valve in Regresspflicht genommen werden könnte. So weit die Rechtstheorie – inwiefern sich die bundesdeutsche Verbraucherzentrale gegenüber einem US-Unternehmen durchsetzen kann, welche nach US-Rechts nichts falsch gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt. Generell betrifft diese Problematik im übrigen auch andere DRM-Dienste wie Origin und GfWL.