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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. Oktober 2012

Die PC Games Hardware hat einen wunderbaren Artikel, welcher alles zum Thema Kopierschutz bei Spielen, Filmen und Musik erklärt, inklusive der jeweiligen rechtlichen Hintergründe und deren Auswirkung in der Praxis. Besonders lobenswert ist die an den Artikel angeschlossene und nunmehr fertiggestellte Sammlung an extra Ausführungen zu bekannten Praxisprobleme. In einem Punkt sind wir allerdings doch etwas anderer Meinung: Die reine Nutzung von NoCD-Cracks ist allerhöchstens rechtlicher Graubereich, keineswegs aber so klar untersagt wie von der PCGH dargestellt. Der entsprechende Gesetzestext in Form des §69 Nr.2 UrhG erscheint zwar recht eindeutig, dagegen spricht aber die Rechtspraxis, welche üblicherweise dem rechtmäßigem Käufer umfassende Nutzungs- und damit auch Veränderungsrechte einräumt.

Die Grenze dieser Käuferrechte liegt üblicherweise bei den eigenen vier Wänden – sprich, was innerhalb dieser passiert, ist urheberrechtlich nicht relevant, so lange der Kaufpreis bezahlt wurde. Ob man also ein Modellfahrzeug als Karnickel-Mobil umbaut oder aber die Sims so umprogrammiert, daß sie das Karnickel vor den Bildschirm fesseln, sollte das Urheberrecht der Hersteller nicht tangieren, so lange diese (auf der geistigen Arbeit anderer basierenden) Kreationen nicht nach außerhalb gelangen. Sicherlich ist es damit nicht vom Urheberrecht abgedeckt, einen NoCD-Patch im Internet zu verbreiten – die reine Nutzung ist dagegen wie gesagt zumindest Graubereich. An der Raubkopien-Quote dürften NoCD-Patches im übrigen so oder so nichts ändern: Die hängt zum einen an der grundsätzlichen Ehrlichkeit der Nutzer und zum anderen an deren Geldbeutel – Appelle, Kampagnen und Gesetzestexte helfen demgegenüber wenig.