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Hardware- und Nachrichten-Links des 21. Oktober 2015

Spielepublisher Bethesda hat die Systemanforderungen für die Alpha-Version von Doom 2016 in einer FAQ bekanntgegeben – wobei sich diese Anforderungen natürlich noch bis zum eigentlichen Spielrelease im Frühjahr 2016 ändern können, aber dennoch schon einen gewissen Hinweis auf die Hardwarebedürfnisse des Spiels abgeben. So will man für 720p mindestens einen Core i5 oder einen achtkernigen FX-Prozessor sehen, die für 1080p geltenden CPU-Empfehlungen liegen dann nur geringfügig höher. Als Grafikkarten-Minimum setzt man Radeon HD 7870 oder GeForce GTX 660 mit jeweils 2 GB Grafikkartenspeicher an, für 1080p empfohlen werden hingegen Radeon R9 280 oder GeForce GTX 780 mit jeweils 3 GB Grafikkartenspeicher. Höhere Auflösungen werden dann sicherlich noch schnellere Grafikkarten bedingen, hier dürften dann Radeon R9 Fury /X sowie GeForce GTX 980 Ti zum ihrem Einsatz kommen können. Die Anforderungen sind halbwegs normal für ein (auch) Optik-zentriertes Spiel der Spielsaison 2015/2016, wie öfters in letzter Zeit liegt ein wichtiges Augenmerk auf der verfügbaren Grafikkartenspeicher-Menge. Abseits dessen positiv zu erwähnen ist die Kennzeichnung der Hardwareanforderungen mit der jeweils geltenden Bildschirmauflösung – damit läßt sich einfacher erkennen, ob Nutzer anderer Auflösungen weniger oder mehr Hardware-Power benötigen.

Golem vermelden die Vorstellung von neuen Embedded-Prozessoren seitens AMD, wobei erstmals die Carrizo-APU in ihrer DDR4-Variante zum Einsatz kommt. Aller Wahrscheinlichkeit stellt AMD dabei nur ein Carrizo-Die her, welches sowohl ein DDR3- als auch ein DDR4-Speicherinterface trägt – je nach Bedarf wird dann das passende Interface aktiviert. Die zuerst vorgestellten Carrizo-APUs für Notebook-Bedürfnisse kamen noch mit aktivem DDR3-Speicherinterface daher, nächstes Jahr will AMD unter dem Codenamen "Bristol Ridge" jedoch auch Carrizo-APUs für Consumer-Bedürfnisse mit DDR4-Speicherinterface anbieten. So oder so scheint AMD technisch damit schon spruchreif zu sein, wie diese nun in den Markt kommenden Embedded-Prozessoren belegen. Daß man nunmehr trotzdem bis nächstes Jahr mit dem Consumer-Einsatz wartet, scheint eher daran zu liegen, daß AMD seine Releasepläne im APU-Bereich etwas strecken muß, da Zen-basierte APUs erst für das Jahr 2017 zu erwarten sind (und man sich bis dahin mit den Überbleibseln der Bulldozer-Architektur durchhangeln muß).

Nochmals Golem vermelden Sicherheitsprobleme mit selbstverschlüsselnden Festplatten seitens Western Digital: Durch fehlerhafte Implementierungen der Verschlüsselung soll es auf verschiedenen Wegen möglich sein, die verschlüsselten Daten – teilweise trotz bewußt starker Passwörter – auszulesen, was dann natürlich den Sinn des ganzen Kaufs untergräbt. Rein praktisch kann man einigen dieser Fehler mit einer zielgerichteten Vorgehensweise entgehen – aber wer rechnet schon damit, daß man das Original-Passwort nicht einmal, sondern zweimal ändern muß, um zu einem sicheren Status zu gelangen. Generell betrachtet outet sich der Hersteller damit als sicherlich an den Verkäufen dieser Hardware interessiert, aber nicht am wirklichen Gelingen des Kundenwunsches nach Verschlüsselung – es reicht im Massengeschäft halt aus, eine pure Illusion von Sicherheit zu verkaufen. Wer wirklich solide Verschlüsselung will, der kann faktisch nur den Weg unabhängig geprüfter Software-Produkte aus seriöser, nicht an Geschäftemachererei interessierter Quelle gehen.

Die c't berichtet über ein neues US-Gesetz zum Datenschutz von Europäern. Was sich zuerst als am Puls der Zeit liegend anhört, fällt allerdings schon bei der ersten näheren Betrachtung vollkommen in sich zusammen: Beschlossen wurde eher, unter welchen Bedingungen kein Datenschutz für Ausländer in den USA gilt bzw. wo vielfältige Ausnahmen greifen, gegenüber denen keine Klage oder Einspruch möglich ist. Die einzigen faktischen Klagemöglichkeiten unter diesem Gesetzeswerk ergeben sich dann, wenn eine US-Behörde US-Recht verletzt – und dies sind dann auch nur Fälle, wo es sich eher um die Größenklasse von Ordnungswidrigkeiten handelt, nicht aber um justizable Vergehen. Dagegen gibt es eine Unmenge an Ausnahmen, Einschränkungen und Privilegien, welche es in der Praxis unwahrscheinlich erscheinen lassen, daß auf Basis dieses Gesetzeswerks ein US-Unternehmen oder eine US-Behörde jemals wirksam verklagt werden kann. Auf Basis solcherart "Rechtssprechung" dürfte es normalerweise kein neues EU/US-Datenschutzabkommen geben, da die Grundforderung der EU nach Anerkennung der EU-Grundrechte seitens der USA weiterhin vollkommen ignoriert wird.