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Hardware- und Nachrichten-Links des 21./22. März 2013

Videocardz zeigen die vollständigen technischen Spezifikationen zur GeForce GTX 650 Ti "Boost", welche auch einige offenen Fragen zu dieser Karte klären. So wird die GeForce GTX 650 Ti "Boost" eine TDP von immerhin 140 Watt (wie die GeForce GTX 660) tragen, dafür aber augenscheinlich nur eine Platine mit den Abmaßen der GeForce GTX 650 Ti von nur 15cm Länge benutzen. Abweichend zu den kürzlich gemeldeten Taktraten (von 980/1030/3000 MHz) soll speziell die Zotac GeForce GTX 650 Ti "Boost" mit gleich 993/1059/3000 MHz antreten. Allerdings steht zu vermuten, daß es sich hierbei um eine ab Werk übertaktete Ausführung handelt, denn Hardwareluxx berichten über eine Galaxy GeForce GTX 650 Ti "Boost" mit Taktraten von 980/1033/3000 MHz. Damit scheint dies nun definitiv der Referenz-Takt zur GeForce GTX 650 Ti "Boost" zu sein.

Zum Fall des stacked DRAM von nVidias Volta-Architektur hat nVidia gegenüber dem Heise Newsticker den interessanten Punkt angegeben, daß jene Speicherart nicht für kleine Mengen an Speicher gedacht sei, sondern umgedreht sogar sehr viel mehr Speicher als derzeit ermöglichen soll. Damit ist die Idee einer Mischbestückung mit stacked DRAM und gewöhnlichem GDDR-Speicher auf Volta-Grafikkarten wohl eindeutig vom Tisch – und es richtet sich eher der Blick darauf, wieviel mehr Speicher Volta dann mitbringen könnte. Der nVidia-Sprecher schürte in dieser Frage gleich wieder die höchsten Hoffnungen durch die Formulierung "es wird viel mehr sein, als sich die Leute heute vorstellen können" – was aber wahrscheinlich nur für den professionellen Bereich zutreffen wird, im Gamer-Bereich dürfte man mit jenen Speichergrößen antreten, welche für die Spiele zum Volta-Erscheinen passend sind.

WinFuture berichten darüber, worauf sich Microsoft scheinbar primär bei "Windows Blue" konzentriert – Verbesserungen der Touchscreen-Eignung. Dazu gehören sowohl eine verbesserte Touchscreen-Bedienung als auch die Absenkung der Mindestauflösung, womit man Windows Blue dann auch auf kleineren Geräten als 10 Zoll nutzen und Microsoft sein Betriebssystem somit auch in den boomenden Markt der kleineren Tablets bringen kann. Zu Verbesserungen für Desktop-Nutzer unter Windows 8 wurde nichts notiert – und selbiges ist auch angesichts dieser klaren Zielrichtung eher unwahrscheinlich. So wie es aussieht, will Microsoft den Touchscreen-Gedanken bei Windows 8 (mittels des im Herbst zu erwartenden Windows-Blue-Updates) nun erst einmal auf die Spitze treiben, womit eine erneute Zuwendung zu den Belangen von Desktop-Nutzern wohl frühestens mit dem im Winter 2014 zu erwartenden Windows 9 geschehen wird.

Ein übler gesetzlicher Schildbürgerstreich scheint nun tatsächlich Realität zu werden: Gemäß Golem hat das Leistungsschutzrecht den Bundesrat passiert, womit es nur noch ins Bundesgesetzblatt aufgenommen werden muß, um mit einer Verzögerung von zwei vollen Monaten ab einer Eintragung vermutlich Anfang April dann voraussichtlich zum 1. Juli 2013 in Kraft treten zu können. Danach könnte es spannend werden, wie vor allem Google reagiert – vermutlich wird Google demonstrativ erst einmal schmollen und die Suchergebnisse der deutschen Suchmaschine in ihrer Länge deutlich reduzieren sowie die Lizenzforderungen der Presseverlage links liegen lassen. Google kann so ein Spiel deutlich länger durchhalten als die Presseverlage, welche beispielsweise von einer potentiell genauso möglichen De-Listung in Google wirtschaftlich sofort existenziell betroffen wären.

Der Heise Newsticker vermeldet hingehen die Verabschiedung der "Reform" der Bestandsdatenauskunft durch den deutschen Bundestag, welche Behörden ein umfassendes Auskunftsrecht auf Bestandstaten inklusive dynamischen IP-Adressen selbst für Bagatelldelike und Ordnungswidrigkeiten gibt. Jene Daten sollen zudem ohne echte Begründung oder aber einen Richtervorbehalt seitens der Behörden von den Providern einfach so einforderbar sein – nur bei der Herausgabe von PINs und Passwörtern gibt es einen zusätzlichen Richtervorbehalt. Da das Gesetz sowohl von CDU/CSU & FPD als auch der SPD beführtwortet wird, wird es wohl keine Schwierigkeiten haben, auch durch den Bundesrat zu kommen. Die eigentliche Endstation dürfte hingegen erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein, welche schon die letzte, sogar weniger weitreichende Regelung wegen zu großer Grundrechtseingriffe zurückgewiesen hatte.