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Hardware- und Nachrichten-Links des 2./3. Februar 2013

Nicht ganz unerwartet, konnten die kürzlich geposteten angeblichen 3DMark11-Ergebnisse von "GeForce Titan" nunmehr als Fälschung entlarvt werden. Wie einem in unserem Form gezeigtem Bild des 3DMark11-Ergebnisshots zu entnehmen, wurde als Grafikkarte für den genannten 3DMark11-Wert von 7107 Punkten unter dem Xtreme-Test nicht eine "GeForce Titan", sondern eine GeForce GTX 690 verwendet – welche diesen 3DMark11-Wert im übrigen durchaus unter starker Übertaktung erreichen kann. Bezogen auf "GeForce Titan" handelt es sich hiermit aber natürlich um eine klare Fälschung – und es wäre wohl auch zu schön gewesen, wenn "GeForce Titan" trotz nicht doppelter Hardware und den vermutlich nicht ganz so hohen Taktraten gegenüber einer GeForce GTX 680 deren Performance gleich um 120 bis 130 Prozent überbietet würde.

Wieder reihenweise Artikel gibt es zum Thema des Leistungschutzrechts – vorangetrieben maßgeblich durch die diesbezügliche Anhörung des Rechtsausschusses der Bundesregierung unter der Woche. Bemerkenswert ist dabei, daß den Verfechtern des Leistungsschutzrechts die derzeit geplante Forum – welches sich nur gegen (gewerbliche) Suchmaschinen & News-Aggregatoren richtet – nicht weitreichend ist, inzwischen denkt man auch über eine Generalisierung dieses Rechts nach, welches jede Art der Verlinkung auf Verlagsangebote gebührenpflichtig machen würde. Daß dies tief in die Strukturen des Internets eingreifen würde (jede Verlinkung würde zur rechtlichen Falle werden), damit völlig unpraktikabel und auch wider dem Rechtsfrieden ist, scheint nicht von Belang zu sein – die Verlage sind derzeit wohl auf dem Trip, ihre Maximalforderung durchpeitschen zu wollen.

Richtig vorstellbar, daß ein solches Gesetz in Kraft tritt, ist es allerdings nicht – der Aufwand zur Ermittlung von Forderungen aus dem Leistungsschutzrecht übersteigt bei allen Anbietern außer Google schnell jeglichen Nutzen, zudem wäre eine Klageflut zu befürchten, welche die vom Gesetzgeber üblicherweise zu erwartenden schwammigen Formulierungen vor Gericht austangieren wird müssen. Zu gewinnen gibt es für die Verleger jedoch nichts außer vielen Rechtsstreitigkeiten und minimalen Beträgen, welche wie gesagt kaum die Kosten übersteigen dürften – und natürlich massenweise De-Listungs, welche die Besucherströme von den Verlags-Webseiten wegziehen werden. Manchmal kann man sich wirklich wünschen, die Verlage würden ihr Leistungsschutzrecht in voller Höhe bekommen – nur um dann vor dem selbstangerichteten Schaden zu stehen und endlich zu begreifen, wie unsinnig die ganze Idee doch ist.

Unser letzter Blog-Eintrag zum Thema "Paypal" beschreibt eigentlich einen Einzelfall – dachte man zumindest, aber in der Diskussion hierzu taten sich dann noch weitere Abgründe auf respektive traten einige interessante Links hervor: So gibt es eine weitere Einzelgeschichte nachzulesen, hochinteressant ist aber vor allem die Gesamtbewertung von Paypal bei Ciao: 2 von 5 Sternen sind (bei einer ausreichenden Anzahl an Bewertungen und Erfahrungsberichte) regelrecht niederschmetternd, eine derart niedrige Bewertung gibt es ansonsten nur für wirklich durchgefallene Produkte. Wenigsten hat Paypal laut einer Golem-Meldung die Problematik endlich erkannt und verspricht in Zukunft "umfangreiche Änderungen". Aber natürlich muß dies auch erst einmal geliefert werden – Versprechungen gab es in der Vergangenheit genügend. Dabei kann Paypal durchaus einer der nutzvollsten Dienste im Internet seit – aber dafür muß der Dienst eben auch anstandslos funktionieren und darf seinen Kunden nicht mit übervorsichtigen Regeln und Vorschriften den Spaß an der Sache nehmen.