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Hardware- und Nachrichten-Links des 23. Mai 2014

Laut der ComputerBase gibt es einen neuen Termin für die GeForce GTX Titan Z – am 28. Mai soll die DualChip-Lösung dann endlich offiziell vorgestellt werden. nVidia-untypisch wäre dies ein Mittwoch, die konkrete Launchzeit dürfte dann bei 15 Uhr liegen. Zu den Veränderungen ist noch nichts bekannt – aber da die bei den Händlern liegenden Karten nicht zurückgerufen wurden, kann es sich maximal um einen neuen Treiber sowie eventuell noch um ein neues BIOS handeln. Große Wundertaten sind damit eigentlich nicht möglich, gerade angesichts der ursprünglich mit 375 Watt angegebenen TDP, welche mittels der PowerTarget-Funktionalität neuerer Grafikchips das Wirken der GeForce GTX Titan Z effektiv limitieren sollte. Andererseits kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß nVidia sich dann doch über solcherart Limits hinwegsetzt – welchen anderen Sinn sollte es schließlich machen, die Karte zuerst zurückzuziehen und dann Hardware-technisch unverändert doch noch gegenüber die sehr potente Radeon R9 295X2 zu stellen.

Im Idealfall kann sicherlich irgendwie die Performance der Radeon R9 295X2 erreicht werden – aber dafür muß nVidia schon einigermaßen tief in die Trickkiste greifen, allein ein paar Änderungen an den Taktraten reichen hierfür nicht aus. Viel mehr ist aber nicht zu erwarten, für einen eindeutigen Benchmark-Sieg gegenüber der Radeon R9 295X2 wären ernsthafte Hardware-Änderungen vonnöten, welche es nun augenscheinlich nicht geben wird. Auch am Listenpreis von 2999 Dollar scheint sich nichts zu ändern, nVidia-Boss Jen Hsun-Huang hat jenen kürzlich nochmals indirekt bestätigt, wie die PC Games Hardware notiert. Wie nVidia mit diesem Paket gegenüber AMDs Angebot bestehen will, ist etwas unklar – möglicherweise setzt man allein auf die eigene Fanboy-Fraktion, welche aus Prinzip nur nVidia kauft. Eine gewisse Abfuhr seitens der Hardware-Tester ist angesichts dieses Preispunkts und der kaum besseren Performance jedoch schon jetzt absehbar.

MSI hat endlich eine finale Version seitens Tweaktools "Afterburner 3.0.0" herausgerückt, welches neben vielen Grafikkarten-Tweaks auch die Aufnahme von Spielevideos bei AMD-Grafikkarten unterstützt. Für nVidia-Grafikkarten bietet nVidia hierfür die Shadowplay-Funktion an, gleiches wird für AMD-Grafikkarten nun mittels MSIs Afterburner-Tool möglich. Leider ist laut Golem der Frameraten-Verlust im Gegensatz zu Shadowplay klar bemerkbar, liegt allerdings immer noch besser als bei Fraps. Die Videos werden im MKV-Format auf Basis des H.264-Codes aufgenommen, auf Wunsch auch mit Tonspur. Unterschiedliche Auflösungen und Bitraten sind wie bei Shadowplay möglich, in diesen Fragen unterscheiden sich die verschiedenen Tools kaum. Die Aufnahmefunktion von MSIs Afterburner funktioniert mit allen AMD-Grafikkarten der Radeon HD 7000 Serie und nachfolgenden.

Hartware berichten über einen Streitfall aus Großbritannien, wo der Käufer eines SmartTV nicht den "Datenschutz"-Bestimmungen des Herstellers (welche natürlich eher mit einer allumfassenden Ermächtigung zum Datenschutz-Mißbrauch zu vergleichen sind) zustimmen wollte und nachfolgend von den Internet-Fähigkeit des Geräts ausgeschlossen wurde. Hieraus ergeben sich zwei Diskussionspunkte: Erstens einmal sollte sich der TV-Käufer durchaus vorab darüber informieren, was bei einem SmartTV alles an "Datenschutz"-Schabernack abgeht – und dann eben lieber alternativ einen "normalen" Fernseher kaufen. Und zweitens muß der TV-Käufer sich allerdings keine Datenschutzerklärung gefallen lassen, welche eine einseitige Änderung selbiger durch den Hersteller ermöglicht. Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, hat der Hersteller kein Recht mehr auf nachträgliche Änderungen, dies wäre eine völlig ungebührliche Benachteiligung des Käufers. Mal schauen, wie lange diese datenschutzrechtliche Grauzone "SmartTV" läuft, ehe es zu ersten ernsthaften gerichtlichen Auseinandersetzungen hierzu kommt.