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Hardware- und Nachrichten-Links des 27. Oktober 2015

Ein Punkt, der zum Thema "Asynchronous Compute" unbedingt noch erwähnt werden muß, ist die ganz prinzipiell bessere Eignung von (bisheriger) AMD-Hardware für dieses Feature. Und dies nicht dadurch, daß nVidia jenes Feature mit deren aktueller Hardware eher nur schlecht unterstützt, da die Lastwechsel zu lange dauern und daher laut nVidia eher vermieden werden sollten – dies ist schließlich ein mit neuer Hardware lösbares Problem, AMD hat diesen Punkt mit seinen ACE-Einheiten sehr gut im Griff. Vielmehr dürfte AMD auch in der Zukunft der AMD-Ansatz der viel höheren nominellen Rechneleistung bei seinen Grafik-Beschleunigern genau für dieses Feature weiterhelfen – welches man übertragenerweise als "HyperThreading für Grafikchips" beschreiben kann, denn nichts anderes als eine Auslastungs-Verbesserung der Rechenwerke ist HyperThreading letztlich. nVidia hat derzeit die sicherlich effizienteren Grafikchips, aber AMD diejengen mit der höheren nominellen Rechenleistung – eine Folge der grundsätzlichen Architektur und damit kaum eine Sache, die so schnell wieder verschwindet.

Beispielsweise stehen zwischen Radeon R9 Fury X und GeForce GTX 980 Ti bei vergleichbarer 4K-Performance immerhin +37% mehr realer Rechenleistung zugunsten von AMD (den etwas höher als nominell liegenden realen Chiptakt der GeForce GTX 780 Ti schon eingerechnet). Bei den kleineren Grafikkarten ist es ähnlich: Zwischen Radeon R9 285 und GeForce GTX 960 stehen bei vergleichbarer FullHD-Performance auch wieder +22% mehr realer Rechenleistung zugunsten von AMD (sogar 36%, wenn man auf Basis des von nVidia angegebenen Boost-Takts rechnet). Bleibt dieses Verhältnis auch in der Zukunft ähnlich, wird AMD unter "Asynchronous Compute" immer einen gewissen Vorteil haben, da bei AMD-Grafikkarten tendentiell einfach mehr Rechenleistung brach liegt als bei nVidia-Grafikkarten. Vielleicht hat nVidia auch deswegen bislang keinen großen Eifer zugunsten von "Asynchronous Compute" entwickelt, weil selbst bei Vorhandensein ähnlich guter Verwaltungseinheiten wie diejenigen von AMD der mögliche Performancegewinn auf nVidia-Hardware durch die geringere verfügbare Rechenleistung einfach kleiner ist. Natürlich können sich über die Zeit diese Ansetzungen dann doch verändern, aber zumindest für die nächste Grafikchip-Generation von nVidia in Form von "Pascal" werden keine großen Architektur-Änderungen erwartet, könnte dieser generelle AMD-Vorteil also weiterbestehen.

Golem berichten über den Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlags und einem YouTuber, nachdem jener ein Erklärungs-Video zur Umgehung der Adblocker-Sperre auf BILD auf YouTube gesetzt hatte. Der Axel-Springer-Verlag wollte jenes mittels einer kostenpflichtigen Abmahnung unterbinden, jene Abmahnung samt Unterlassungserklärung wurde vom YouTuber nun aber nicht angenommen, womit der Fall wohl vor Gericht landet. Und dies erscheint auch sinnvoll zu sein, um die überaus gewagte Argumentation des Axel-Springer-Verlags möglichst umgehend zu unterbinden, ehe jene noch (weiter) um sich greift: Dabei will der Axel-Springer-Verlag doch tatsächlich das Ausbremsen seiner Adblocker-Sperre als "Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme gemäß Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz" angesehen wissen – was natürlich keiner ernsthaften Rechtsprüfung standhalten wird, das Urheberrecht spielt hier nun wirklich nicht mit hinein. Aber zum Mundtotmachen von Kritikern und unliebsamen Meinungen wird jenes derzeit ganz gern herangezogen – gut, daß sich nun jemand nicht von den hohen angesetzten Summen beeindrucken läßt und den klagenden Verlag tatsächlich zum gerichtlichen Infight bittet.

Heise und Netzpolitik berichten über die Entscheidung des EU-Parlaments zugunsten arg umstrittener Regeln zu Netzneutralität & Roaming, welche in beiden Fällen zu viele Schlupflöcher zur Umgehung der eigentlichen Zielsetzung beinhalten. Was konkret kommt, muß dann aber die Praxis zeigen – eventuell können ja die nationalen Regulierer die Provider im Zaum halten und eine grobe Netzneutralität doch noch aufrecht erhalten. Die Provider werden wiederum versuchen, die aufgestellten Regeln bestmöglich zu den eigenen Gunsten zu biegen – und als großer Nachteil findet diese eigentliche Schlacht um die konkrete Ausführung dann zwischen (von der Politik abhängigen) Regulierern und den die Politiker unter Druck setzenden Lobbyisten statt, also weit weniger öffentlich als jene Entscheidung des EU-Parlaments. Trotzdem (oder gerade deswegen) haben Netzpolitik angekündigt, ihren Kampf für die Netzneutralität mittels der Kontrolle der kommenden nationalen Regelungen sowie einer eigenen Evaluierung des Themengebiets nach zwei Jahren fortzusetzen.

Heise berichten weiterhin über die nunmehr beschlossene gemeinsame Strategie der bundesdeutschen Datenschützer nach dem Safe-Harbor-Urteil. Herausgestellt wurde hierbei der Punkt, daß Datenübermittlungen in die USA allein auf Basis der Safe-Harbor-Rechtsgrundlage nach dem EuGH-Urteil und Einschätzung der bundesdeutschen Datenschützer nunmehr komplett unzulässig sind. Unternehmen, welche solcherart arbeiten, müssen also umgehend andere Rechtsgrundlagen oder generell andere Möglichkeiten finden, hier braucht man nicht auf weitere Gesetzesänderungen oder Richterurteile warten. Daneben werden die Datenschützer bis zum 31. Januar 2016 in Eigeninitiative alle anderen zur Datenübermittlung in die USA verwendeten Rechtsgrundlagen weiteren Prüfungen unterziehen, ob jene nach dem Safe-Harbor-Urteil überhaupt noch rechtmäßig sein können.

Hier dürften die noch größeren Turbulenzen drohen – und zwar, wenn eben diese anderen Rechtsgrundlagen als in der Praxis genauso nicht ausreichend für einen funtionierenden Datenschutz angesehen werden. Sehr vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang, daß die Datenschützer nicht an Entscheidungen oder Meinungen der EU-Komission gebunden sind, sondern vielmehr unabhängig davon die reine Datenschutz-Praxis beurteilen werden. Hierbei kann es durchaus dann auch zu der eigentlichen Bombe kommen, daß alle nicht zwingend notwendigen Datentransfers in die USA generell untersagen werden, weil in den USA (gerade für Ausländer) letztlich in keinem Fall und mit keiner Rechtslage ein der EU entsprechendes Datenschutzniveau erreicht werden kann. Die Forderung der Datenschützer nach neuen Gesprächen der EU-Kommission mit den USA über Datenschutzfragen sowie der "dezente" Hinweis an die Unternehmen, das nur Serverstandorte in Europa (aus Datenschutzsicht) wirklich sicher wären, deuten diese Möglichkeit schon an.