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Hardware- und Nachrichten-Links des 28. April 2015

Ausgehend von Tom's Hardware frisst sich das Gerücht zu einer Fiji-basierten DualChip-Grafikkarte namens Radeon R9 395X den Weg durchs Netz – welches allerdings auch nur auf einem Datenbank-Eintrag bei Videocardz basiert und damit nicht auf irgendeiner belastbaren Quelle. In jener Videocardz-Datenbank stehen zu noch nicht releasten Karten allerdings nicht irgendwelche sicheren Informationen, sondern dagegen reine Annahmen basierend auf den letzten Gerüchten und eigenen Mutmaßungen. Daraus kann man schlechterdings eine Meldung machen und damit vor allem die in der Datenbank getroffenen Annahmen als "Gerücht" oder gar "Information" adeln. Die ganze Meldung von Tom's Hardware fällt damit in sich zusammen – selbst wenn in der Tat eine Radeon R9 395X2 mit vergleichbaren Daten irgendwann zum Jahresende zu erwarten sein wird, so liegen zu dieser Karte derzeit eben noch keinerlei belastbare Informationen (wie genaue technischen Daten, Preispunkt und Liefertermin) vor.

Die derzeit breit herumgereichten Systemanforderungen zu Call of Duty: Black Ops 3 – Phenom II X4 810 bzw. Core i3-530, Radeon HD 6970 bzw. GeForce GTX 470 – weisen den gravierenden Nachteil auf, daß es sich hierbei nur um die minimalen Systemanforderungen handelt, sprich weniger als die Hälfte der eigentlich benötigten Information. Dies läßt sich gut im Vergleich mit dem davor erschiedenen Call of Duty: Advanced Warfare sehen, dessen minimale CPU-Anforderungen gleich liegen (die Empfehlungen liegen höher) und wo auf Grafikkarten-Seite die Anforderungen von Black Ops 3 genau in der Mitte zwischen Minimum und Empfehlungen von Advanced Warfare rangieren. Damit läßt sich ergo (noch) nicht erkennen, wo die wirklichen Systemanforderungen zu Call of Duty: Black Ops 3 liegen – allein nur der eher maßvolle Sprung bei den minimalen Anforderungen läßt vermuten, daß es nicht deutlich über das herausgeht, was Advanced Warfare an Hardware sehen wollte. Aber in dieser Frage kann man sich letztlich auch irren, schließlich wird Black Ops 3 erstmalig in der CoD-Geschichte die LastGen-Konsolen Xbox 360 und Playstation 3 nicht mehr bedienen.

Die Neue Presse berichtet über die aus dem Presse-Leistungsschutzrecht resultierenden Forderungen der Verwertungsgesellschaft VG Media an Google, welche sich auf 6% des bundesdeutschen Umsatzes der Google-Suchmaschine beläuft – eine Summe zwischen 180 und 348 Millionen Euro pro Jahr. Die eigentliche Forderung liegt sogar bei 11% des Umsatzes – aber da in der VG Media nicht alle Verlage organisiert sind, liegt die Forderung speziell der VG Media nur bei 6%. Sollte sich die VG Media damit allerdings durchsetzen, könnten andere Verlage auf diese Vergütungsbasis zurückgreifen und Google müsste am Ende tatsächlich 11% des bundesdeutschen Umsatzes der Google-Suchmaschine abdrücken – das wären dann zwischen 330 und 638 Millionen Euro pro Jahr. Google wird dagegen natürlich mit aller Macht ankämpfen, denn wenn man sich an dieser Stelle erpressbar zeigt, dann dürften andere Länder nachziehen – und danach wird nichts mehr von den bisherigen Milliarden-Gewinnen übrig bleiben, denn die Forderungssumme ist allein schon auf Deutschland bezogen ziemlich hoch.

Dabei hat Google einige Möglichkeiten, sich gegen die Forderung generell oder nur die Forderungshöhe zu wehren: So will die VG Media eine Umsatzbeteiligung an der Google-Suchmaschine – welche jedoch rein technisch gar keine Umsätze erzielt. Umsätze (und Gewinne) erzielt Googles Werbevermarkter Adsense, welcher sowohl allen anderen Webseiten-Betreibern freisteht, welchen aber auch Google intern einsetzt. Die VG Media hat dies vermutlich nicht so genau genommen und einfach alle direkten Google-Umsätze in Deutschland in den Raum gestellt – das, was Google davon an Werbung auf der eigenen Suchmaschine erzielt, dürfte aber nur ein Bruchteil sein. Danach kann man sich natürlich dagegen wehren, daß überhaupt die Google-Suchmaschine angegangen wird, denn je nach konkreter Auslegung des Leistungsschutzrechts sollte sich dies eigentlich nur auf echte Textpassagen – wie eben in Google News – beziehen, nicht auf die Anrißtexte von Suchmaschinen. Dieser Streitpunkt wartet natürlich noch einer juristischen Klärung – aber wenn jene in diese Richtung ausgeht, daß nur Google News gemeint ist, drückt dies die Bemessungssumme der Forderung noch einmal drastisch nach unten.

Und letztlich hat Google immer noch die üblichen Möglichkeiten, mit Auslistung der in der VG Media vertretenen Verlagsangebote oder der gänzlichen Einstellung von Google News in Deutschland zu drohen (selbst die reine Google-Suchmaschine könnte man notfalls ohne jede juristische Präsenz in Deutschland aus den USA heraus betreiben). Nach wie vor bleibt unklar, wie die Presseverlage aus dieser ungünstigen Ausgangslage irgendetwas außer lähmenden Rechtsstreitigkeiten herausziehen wollen – das maximale, was es von Google geben wird, läuft auf eine Einmalzahlung wie in Frankreich hinaus. Auf dauerhafte Zahlungsverpflichtungen wird sich Google niemals einlassen – der Riß im Damm wäre einfach zu groß, zudem zeigt die Erfahrung mit bundesdeutschen Vergütungsverpflichtungen aller Couleur, daß das ganze ein Faß ohne Boden mit jährlichen Steigerungen und ständigen Streitereien würde. Niemand bei klarem Verstand wird sich auf so etwas einlassen – ganz besonders eben, weil dies ein böses Beispiel für andere Länder abgegeben würde.