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Hardware- und Nachrichten-Links des 30. Mai 2012

Laut dem Heise Newsticker will Kühlerhersteller Noctua zukünftig Lüfter mit Gegenschall-Technologie anbieten. Bei Gegenschall werden – zeitlich minimal versetzt – die gleichen Geräusche nochmals ausgegeben, so daß sich die beiden Geräuschwellen im Idealfall überlagern und damit auslöschen. Threotisch ist damit Unhörbarkeit möglich, rein praktisch ergibt sich das Problem, daß sich die zwei Schallquellen nie perfekt überlagern lassen, da sie in der Regel nicht den millimetergenau selben Standort haben. Je nach Position des Zuhörers im Raum verschwindet das Geräusch also – oder aber erhöht sich im ungünstigsten Fall sogar. Deswegen setzt man Gegenschall gewöhnlich auch nur bei Kopfhörern ein, wo alle Geräuschquellen auf denselben Punkt fixiert sind und somit Gegenschall effektiv wirken kann. Für den Bereich der PC-Kühlung wurde das Konzept schon seit Jahren diskutiert, aber bisher noch nie zur Serienreife gebracht – mal schauen, was Noctua diesbezüglich bringen kann. Das Noctua trotz bereits existierendem Prototyp sich noch 12 bis 18 Monate für die Feinabstimmung gibt, zeigt schon an, daß die Sache im Detail ziemlich hakelig ist.

Nochmals laut dem Heise Newsticker wird die Plattform- und Anbieter-übergreifende Videoplattform "UltraViolet" im nächsten Jahr nach Deutschland kommen, nachdem diese seit 2011 schon in den USA aktiv ist. Mittels UltraViolet soll man einen Film nur noch einmal kaufen müssen, jener soll dann auf allen Arten von UltraViolet-kompatiblen Geräten abgespielt werden können. Was sich erst einmal gar nicht so verkehrt anhört, wird leider durch die konkret vorliegenden Nutzungsbestimmungen komplett entwertet: Sinn macht das System schließlich nur, wenn man den UltraViolet-Kunden echte Garantien gibt, daß die Filme jederzeit ohne weitere Kosten verfügbar und auch auf allen UltraViolet-Geräten abspielbar sind. Genau dies wird aber nicht garantiert, vielmehr lassen die Nutzungsbestimmungen weitere Gebühren "ein Jahr nach Kauf" zu, zudem können die jeweiligen Verkäufer festlegen, auf welchen Geräten und wie oft sich UltraViolet-Filme abspielen lassen.

Und am Ende sind die Nutzungsbestimmungen auch noch jederzeit änderbar – was die ganze Sache vollens ad absurdum führt: Der Filmkäufer soll sich also wieder auf einen Deal einlassen, wo eigentlich nichts garantiert wird, seine "Rechte" sich jederzeit ändern können und vor allem langfristig ganz sicher ändern werden – und dies alles unter der Überschrift, daß es damit einfacher werden würde und man nur einmal bezahlen muß. Die Idee war sicherlich gut, die Ausführung ist aber jetzt schon derart mangelhaft, daß es kaum noch lohnt, daß ganze weiterzubetreiben. Die UltraViolet-Anbieter haben leider nicht erkannt, daß die vorgebrachte Idee eine Art von fester Garantie zugunsten des Filmkäufers bedingt, welche sich dann auch in den Nutzungsbestimmungen erkennen lassen muß. Aus dem derzeitigen Stand kann man nur streng davon abraten, sich (als Konsument) mit UltraViolet zu beschäftigen – die Anbieter versprechen hier nur sehr viel, was sie jedoch von Anfang an nicht wirklich einhalten wollen.