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Hardware- und Nachrichten-Links des 3./4. März 2012

Die GameZone berichten über Gerüchte, Valvekönnte zukünftig so etwas wie einen "Steam-PC" anbieten. Dabei soll es sich um eine durchaus kräftige Hardware mit Core i7 CPU, 8 GB Speicher und nVidia-Grafikchip handeln, welche – ähnlich wie bei Konsolen – zum Anschluß an das eigene TV-Gerät vorbereitet ist. Steam-Betreiber Valve würde die Hardware natürlich nicht selber fertigen, sondern dafür Partner ins Spiel bringen, aber eben die Oberhoheit behalten und aller drei bis vier Jahre ein aktualisiertes Gerät vorstellen. Vorteile hätten hierbei zuerst die Spieleentwickler, weil die dann – wiederum wie bei den Konsolen – eine gewisse Planungssicherheit hätten, und dann natürlich Steam selber, weil man somit die eigenen Marktmacht noch weiter ausdehnen könnte. So zumindest die Gerüchteküche, welche Valve durch das Kokettieren mit der Idee von eigener Steam-Hardware auch noch angeheizt hatte. Ob dies allerdings einen regelrechten Steam-PC bedeutet, ist damit nicht sicher – denkbar wäre auch, daß Valve in eine ähnliche Richtung wie OnLive denkt und zukünftig vielleicht unter die Spielestreaming-Anbieter geht, auch dafür würde schließlich mit einer reinen Streaming-Box eine eigene Steam-Hardware gebaut werden.

Der Heise Newsticker berichtet über einen bemerkenswerten Fall, wo das US-amerikanische FBI zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels (wobei in den USA jedes Online-Glücksspiel generell illegal ist) eine Domain direkt bei der .com-Registry VeriSign beschlagnahmt hat – und damit nicht beim jeweiligen Domain-Registrar, was der bisher übliche Weg war. Richtig interessant wird der Fall dadurch, da es sich um die Domain-Adresse eines ausländischen Glücksspielanbieters handelt, welcher von Kanada und Costa Rica aus operiert und US-Recht nur indirekt über seine US-Kunden tangiert. Daß der Glücksspielanbieter jedoch einen Gesetzesverstoß in Kanada oder Costa Rica begangen hätte, ist nicht bekannt – letztlich wurde aber trotzdem US-Recht benutzt, um an die Domains heranzukommen.

Diese theoretische Möglichkeit, daß die USA ihre Rechtslage auf jene Domains anwenden, welche von in den USA ansässigen Unternehmen verwaltet werden (.com, .net., .org und andere allgemeine Domains), gab es zwar schon seit Anbeginn des Internets – bisher wurde diese Möglichkeit aber anscheinend noch nie ausgenutzt, so daß die damit einhergehende Gefahr tatsächlich nur theoretischer Natur blieb. Nun aber scheinen die Zügel enger gezogen zu werden und aus der theoretischen Gefahr wird eine praktische: Jeder Besitzer einer solchen Domain muß sich plötzlich prüfen, ob er nicht – unabhängig von Standort und Geschäftskreis – vielleicht US-Recht verletzen könnte, um letztlich solcherart Gefahren zu entgehen. Es bleibt genau zu beobachten, ob diese Möglichkeit weiterhin nur in Einzelfällen genutzt wird – oder aber, wie es in solchen Fällen doch häufiger passiert, dann schnell einmal zur Standardmethode der Ermittler wird.