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Hardware- und Nachrichten-Links des 6. September 2016

Die ComputerBase hat sich mit dem Pascal-Feature Simultaneous Multi-Projection (SMP) beschäftigt, zu welchem in Form des Autorennspiels "iRacing" erstmals eine reale Anwendung vorliegt. Bei Simultaneous Multi-Projection geht es primär um die Verringerung von Geormetrielast in Konstellationen mit mehreren Monitoren – ob gewöhnliches MultiMonitoring oder unter VR. Bei iRacing wird SMP im Surround-Betrieb mit drei Monitoren genutzt und kann dort einiges an Performance herausholen – in den Messungen der ComputerBase zwischen 13 und 21 Prozent. Im Sinne dessen, daß das Feature erst dort genutzt werden kann, wo die Leistungs sowieso üblicherweise knapp wird, ist das ganze nur positiv zu sehen – auch wenn im konkreten Fall unter iRacing mit oder ohne SMP trotzdem Frameraten von über 100 fps unter der Auflösung von 5760x1080 Pixels samt gleich 4x Multisampling Anti-Aliasing herauskamen. Bei normalen PC-Spielen dürfte das Feature wegen seines begrenzten Einsatzgebietes eher selten anzutreffen sein, aber die Entwickler von VR-Spielen sollten SMP eigentlich gleich standardmäßig adaptieren.

Zur GeForce GTX 1050 bzw. zum zugrundeliegenden GP107-Chip gibt es noch eine wichtige Information nachzutragen: Die beiden kleinsten Pascal-Chips GP107 & GP108 werden laut (festen) Aussagen unseres Forums nicht bei TSMC in deren 16nm-Fertigung, sondern bei Samsung in deren 14LPP-Fertigung hergestellt – welche wie bekannt die technische Grundlage für die 14nm-Fertigung von GlobalFoundries darstellt, in welcher die Polaris-Chips von AMD aufgelegt sind. Hintergrund sollen wohl Kapazitätsprobleme bei der 16nm-Fertigung von TSMC sein, während die 14nm-Fertigung von Samsung vergleichsweise weniger ausgelastet ist. Damit wären in jedem Fall die völlig abweichenden Taktraten der GeForce GTX 1050 auch noch technisch zu begründen – andererseits dürfte sich die (erhebliche) Taktraten-Differenz zwischen AMDs Polaris und nVidias Pascal zuerst weniger durch die unterschiedliche Fertigung als vielmehr den unterschiedlichen Designansatz beider Grafikchip-Entwickler erklären: AMD packt sehr eng und bringt damit viele Hardware-Einheiten auf wenig Chipfläche unter, was auf Kosten der Taktrate geht – und bei nVidia ist es genau umgedreht.

Wie nVidia dies bei den kleineren Pascal-Chips GP107 & GP108 genau handhabt, ist natürlich bis zu deren Release unbekannt – aber sofern man sich nicht auf unbekanntes Territorium wagen will, sind größere Abweichungen vom bisherigen nVidia-Designansatz speziell bei GP107 & GP108 eher denn unwahrscheinlich. Zudem gilt nach wie vor, das die Taktratenbeschränkung auf die vergleichsweise niedrigen 1380 MHz Boosttakt bei der GeForce GTX 1050 weniger denn der Chipfertigung, sondern vielmehr eher dem Designziel nVidias geschuldet sein dürften, wie bei der Radeon RX 460 ohne extra Stromstecker auskommen zu können (zumindest im Referenzdesign). Grundsätzlich gesehen dürfte nVidia bei diesen Grafikchips zudem der angeblich wohl niedrigere Kostenpunkt der 14nm-Fertigung von Samsung auch noch geschäftlich entgegenkommen, denn bei kleineren Grafikchips wie GP107 (Chipfläche wohl bei 120-140mm²) und GP108 (Chipfläche wohl bei 80-100mm²) sind die Margen bekannterweise gering und rechnet sich das ganze auch nur bei einem beachtbaren Stückzahlenerfolg. Ein völlig anderer wirtschaftlicher Ansatz als bei den größeren Pascal-Grafikchip GP106, GP104, GP102 und GP100 wäre damit vollkommen gerechtfertigt.

Golem beschäftigen sich mit den Plänen für ein EU-Leistungsschutzrecht auf Basis der Aussagen von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger – welche wenig erfreuliches bieten. Danach will man sich bei der EU tatsächlich an einem harten Leistungsschutzrecht inklusive sogar Link- und Indizierungsschutz versuchen – sprich, nicht mehr Form sowie Länge von Link & Indizierung wären relevant, sondern nur noch die wirtschaftliche Absicht dahinter. Praktisch gesehen sollen Suchmaschinen für ihre eigentliche Aufgabe zahlen, das rechtlich aufgespannte Nutz engmaschig genug sein, damit sich niemand hierbei herauswinden kann. Dummerweise gibt es in solchen Netzen immer wieder eigentlich unerwünschten "Beifang" – in Deutschland ist da ein wunder Punkt die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung, welche vom Rechtssystem oftmals weit anders gesehen wird als vom Bürger. Wie allerdings die konkrete EU-Rechtsnorm aussieht, ob jene letztlich durchkommt und wie dann die Übersetzungen in die nationalen Gesetzeswerke aussehen, steht noch auf einem anderen Blatt. In jedem Fall dürfe dies noch einen interessanten Kampf geben, denn die Drohung Google mit einer De-Indizierung bzw. Einstellung der jeweiligen Dienste kann national wirken, EU-weit wäre dies jedoch für Google doch wohl zu geschäftsschädigend – ergo dürfte Google wohl hart gegen diese EU-Richtlinie vorzugehen versuchen.