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Hardware- und Nachrichten-Links des 8. Juli 2013

Laut Fudzilla sollen 20nm ARM-Prozessoren Taktraten von bis zu 3 GHz aufweisen können – allerdings ist dies augenscheinlich nur eine Hochrechnung, basierend auf der offiziellen TSMC-Angabe von 30% schnellerer Schaltgeschwindigkeit unter 20nm und dem bestehenden Punkt, daß 28nm ARM-Prozessoren derzeit maximal 2.3 GHz Takt erreichen. Damit ist nicht gesagt, daß ARM-Designs unter 20nm wirklich 3 GHz Takt erreichen – man kann die Vorteile des neuen Fertigungsverfahren auch andersweitig investieren, beispielsweise in mehr Ausführungseinheiten oder einen niedrigeren Stromverbrauch. Daneben wurde erneut bestätigt, daß die Massenfertigung von 20nm ARM-Prozessoren bei Auftragsfertiger TSMC erst im Jahr 2014 zu erwarten ist.

Golem berichten anhand des SIGINT-Vortrags eines Sicherheitsforschers über die (nach wie vor) grundsätzlichen Sichheitsprobleme von Routern. Entscheidender Punkt dabei ist wohl, daß bei diesen Geräten keine echte Sicherheitskultur existiert, es sich die Hersteller ergo leisten können, keine Sicherheits-Update anzubieten bzw. jene nicht zu promoten und die Nutzern zum Update zu drängen. Dadurch liegt die Update-Quote selbst in Fällen, wo es überhaupt Sicherheits-Updates gibt, bei lächerlichen 2%. Über die Router-Hersteller selber ist dieser gordische Knoten kaum zerschlagbar, so lange Sicherheits-Updates kein wettbewerbsrelevantes Merkmal von Routern sind – als Abhilfe wurde das freie Router-Betriebssystem OpenWRT empfohlen, für welches es regelmäßig Sicherheits- und Funktions-Updates gibt.

Ein weiterer seitens Golem vermeldeter SIGINT-Vortrag beschäftigt sich mit der Einfachheit der Briefwahl-Wahlfälschung zur Bundestagswahl. Da die Briefwähler nicht mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden, sind allein halbwegs plausible (gefakte) Angaben sowie richtiges Papier & Umschlag für eine nahezu perfekte Fälschung vonnöten – was in der Praxis alles kein Problem darstellte. Am Ende liegen die Kosten im Bereich eines halben Euro pro erfundenem Wähler – was samt des geringen Entdeckungsrisikos eine faktische Einladung zur Briefwahl-Fälschung darstellt. Und zumindest wenn man Mitglied der Regierungspartei ist, sind wohl auch die Strafen für massiv in die Tat umgesetzte Fälschungen mit Bewährungsstrafen als human anzusehen.

Laut der FAZ existieren im Fall PRISM sogar vertragliche Regelungen, welche die Schnüffelaktionen der USA in Deutschland rechtlich legitimieren. So existiert zum einen ein Vertragswerk von anno 1968, wonach die USA alle geheimdienstlich durch die Bundesrepublik selber erhobenen Daten in Rohform anfordern können. Dies ist zwar seit 1990 nicht mehr geschehen, jener Vertrag ist jedoch weiterhin in Kraft. Praktisch interessanter sind diverse NATO-Abkommen, welche den USA das Recht einräumen, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln. Damit haben frühere Bundesregierungen den USA faktisch freie Hand gegeben, völlig legal in Deutschland Daten über Bundesbürger zu erheben – was eventuell auch die Zurückhaltung der aktuellen Bundesregierung in dieser Frage erklärt.