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Hardware- und Nachrichten-Links des 8./9. Dezember 2012

Gemäß Kotaku denkt man bei Valve weiterhin in Richtung Steam-PC – wenngleich noch nichts genaueres spezifiziert wurde. In jedem Fall will man die Idee eines Wohnzimmer-PCs vorantreiben, welcher die TV-freundliche Steam-Abwandlung "Big Picture" betreiben und damit auf einem möglichst einfachen Weg den Konsumenten die Steam-Inhalte erschließen soll. Daß man damit trotz der abweichenden Hardware-Basis in direkte Konkurrenz zu den NextGen-Konsolen von Microsoft und Sony treten wird, ist Valve wohl bewußt – aber da man im Markt der typischen PC-Nutzer schon ein sehr festes Standbein hat, führen größere Expansionspläne für Valve wohl nur über den typischen Konsolen-Benutzer. Jenem will man weiterhin die Einfachheit einer Konsole bieten, dafür aber die höheren Möglichkeiten des PCs samt des Spieleangebots von Steam.

Dabei erwartet man schon für das nächste Jahr Wohnzimmer-PCs von Drittherstellern, welche für diesen Zweck designt wurden – unabhängig davon will man aber auch "eigene Hardware" entwickeln, ohne daß zu dieser genaueres gesagt gesagt oder ein Termin genannt wurde. Klar ist nur, daß man Linux als Betriebssystem für den Valve-PC auserkoren hat – womit dann auch ein gehöriger Zweitnutzen für das Enthusiasten-Segment ins Spiel kommt. Denn konsolenartige Wohnzimmer-PCs mit Steam-Klient dürften im Enthusiasten-Segment kaum jemand interessieren, wird Steam natürlich auch weiterhin auf "normalen" PCs funktionieren. Die Pionierarbeit, welche Valve hier in die Spieleunterstützung von Linux investiert, sollte das Enthusiasten-Segment allerdings stark interessieren – ergibt sich hiermit doch die Chance, langfristig eventuell einmal vom Zwang zu Microsoft-Betriebssystemen für den Gaming-Einsatz herunterzukommen.

Das Neunetz berichtet über ein hochinteressantes Detail zum Thema "Leistungsschutzrecht": Danach ist es derzeit schon möglich, mittels der "robots.txt" die Suchmaschinen anzuweisen, keine kurzen Anrißtexte zu bringen, sondern nur den Artikel-Titel sowie den Link zum selbigen. Der Hauptstreitpunkt des Leistungsschutzrechts in Form der "Snippets" läßt sich damit schon jetzt durch die Verlage zur Zufriedenheit klären, man müsste nur seine "robots.txt" entsprechend gestalten. Aber natürlich geht es beim Leistungsschutzrecht nicht primär darum, Google von der Indizierung der Verlagsseiten abzuhalten – sondern vielmehr darum, bei Google Geld herauszupressen. Dies wird jedoch nicht funktionieren, da Google sich eine solche Erpressung nicht leisten kann (läßt man es einmal zu, werden andere dazu ermutigt) und sowieso am längeren Hebel sitzt. Erstaunlich ist eher, wie weltfremd man seitens der Verlage denken muß, um zu glauben, in dieser Situation irgendwie etwas gewinnen zu können.