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Hardware- und Nachrichten-Links des 8./9. Februar 2014

Bei der viel diskutierte Meldung zum 87-Euro-Smartphone in Form der Kopie eines Samsung Galaxy Note 3 ist die eigentliche Intention der Meldung eventuell nicht gut herübergekommen: Es ging hierbei nicht darum, dieses Gerät zu beschreiben und zu bewerten – weil es sich am Ende über seinen Status als illegale Kopie sowieso selbst disqualifiziert. Völlig richtig wurde in der Diskussion zur Meldung angemerkt, daß das Gerät zum einen die Urheberrechte von Samsung verletzt, zum anderen ist natürlich unklar, unter welchen Fünftwelt-Bedingungen das Gerät zusammengeschraubt wird. Doch diese Meldung wurde allein deswegen notiert, um aufzuzeigen, was technisch derzeit möglich ist. Und dies ist ein Gerät mit vernünftigem 5,7-Zoll-Bildschirm, immerhin Zweikern-Prozessor sowie rein praktisch ausreichend Speicher. An dieser Stelle gab es in der Diskussion zur Meldung im übrigen die Anmerkung, ob die von uns angegeben 466 MB RAM wirklich stimmen – was in der Tat nicht sicher ist, es könnten aufgrund des Flüssigkeitseindrucks auch 1 GB RAM sein.

Telefoniefunktion, WLAN und Eingabestift sind wie notiert mit dabei, was das Gerät schon ziemlich rund macht. Sicherlich sind für europäische Verhältnisse UMTS/3G sowie GPS weitere Grundvoraussetzungen, doch der Hauptteil der Arbeit ist mit dem vorliegenden Gerät schon getan. Mit ein wenig mehr monetärem Einsatz wären auch diese Lücken sicher noch überbrückbar. Der entscheidende Punkt an dem Gerät ist eher, daß es definitiv zum flüssigem Benutzen geeignet ist – sprich daß man die großen Abspeckungen bei CPU & Speicher gegenüber dem Samsung-Original nicht wirklich mitbekommen. Für Smartphone-Enthusiasten ist das ganze natürlich nichts bzw. werden jene den geringen Performance-Unterschied durchaus bemerken – aber für Otto Normalkäufer bzw. für Smartphone-Einsteiger ist die Performance trotz nominell viel niedrigerer Rechenleistung mehr als ausreichend. Und dies der Clou an der ganzen Geschichte: Eine für den normalen Nutzer ausreichend schnelle Hardware für unter 100 Euro.

Womit letztlich auch dieser Preispunkt genannt ist, auf welchen das Smartphone/Tablet-Geschäft schon mittelfristig hinsteuert: Sobald der Hype abflaut und dieses Geschäft in normale Bahnen überführt wird, erwarten wir Einsteigergeräte für 50 Euro sowie Mainstream-Geräte für 100 Euro sowie im Smartphone- als auch im Tablet-Segment. Jene Geräte werden eine ihrer Klassifizierung entsprechende Performance bieten, aber schon in der Mainstream-Klasse muß niemand echte Performance-Sorgen erwarten. Sicherlich wird der aktuelle Hype in näherer Zukunft mit Achtkern-Prozessoren und teils (für diese Geräte und ihre Apps) absurden Speicherausstattungen noch etwas weitergehen. Wir sehen darin jedoch keine Zukunft, da der Performance-Bedarf im Smartphone/Tablet-Bereich bei den hauptsächlich genutzten Apps kaum wächst und daher über kurz oder lang der Konkurrenzkampf in diesem Segment nicht mehr über Hardware-Innovationen, sondern primär über den Preis ausgetragen werden dürfte. Daß eine für das Mainstream-Segment ausreichende Hardware schon zu niedrigen Preisen machbar ist, beweist eben jene Kopie Samsung Galaxy Note 3.

Diese Woche brachte bei der Thematik "Urheberrecht im Internet" einige bemerkenswerte bis adsurde Fälle hervor. Den größten Wirbel hat sicherlich die Idee der Verwertungsgesellschaften – darunter der GEMA – verursacht, zukünftig direkt in Webseiten eingebettete Videos von fremden Anbietern auch noch mit Urheberrechtsgebühren zu "versorgen". Zugebenerweise ist dies erst einmal wirklich nur im Ideen-Stadium – andererseits haben die Verwertungsgesellschaften bei den Regierenden reichlich Steine (sprich Heerscharen von Lobbyisten) im Brett und könnten jene durchaus hierfür auszuspielen zu gedenken. Normalerweise würde gegen diese Idee prinzipiell das Prinzip der Vermeidung von Doppelbesteuerung sprechen, schließlich zahlen YouTube & Co. auch schon an die Verwertungsgesellschaften. Ganz vom Tisch ist der Fall damit aber nicht, da es hierbei auch Lücken gibt (z.b. Deutschland) und am Ende die Verwertungsgesellschaften notfalls einfach im Namen von YouTube gegenüber den einbettenden Webseiten auftreten könnten (im Zweifelsfall auch gegen den Willen von YouTube nach gesetzlicher Regelung).

In die absolut richtige Richtung geht dagegen ein vom Europaparlament verabschiedetes Gesetz, welches grenzüberschreitende Lizenzen für Online-Musikdienste möglich macht und damit die faktische Kleinstaaterei im europäischen Lizenzmarkt angeht. Ob das beschlossene Gesetz – welches erst noch vom EU-Rat angenommen und dann innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muß – allerdings sofort den großen Durchbruch bringt, bliebe die Praxis abzuwarten, wenigstens ist jedoch der gute Wille erkennbar. Wenn auf der einen Seite jedoch mal ein richtiger Schritt getan wird, reißt es auf einer anderen Seite gleich wieder völlig ein: Das Landgericht Köln verlangt als Urheberrechts-Nachweis bei Bildern neuerdings nicht nur eine Notiz auf der Webseite neben dem Bild oder aber einen entsprechenden Bildnamen – sondern einen entsprechenden Urheberrechtstext im Bild selber drin. Ironischerweise könnte diese Idee jedoch selber gegen die Urheberrechte des Fotographen gehen, wenn jener ein Bild eben gern ohne irgendwelche Schiften im Bild veröffentlicht sehen will.

Mit dem ersten und letztgenannten Fall wird erneut deutlich, daß man sich in auf das Internet bezogenen Urheberrechtsfragen nach wie vor auf nichts verlassen kann – und dies mehr als 15 Jahre nachdem solcherart Fälle zum ersten Mal die Gerichte beschäftigten. 3DCenter hat sich von Anfang (anno 1999) an nebenbei mit solcherart Problemen beschäftigt – und ehrlicherweise hat sich seitdem grob betrachtet nicht entscheidendes bewegt: Einige Probleme konnten gelöst werden, die meisten köcheln aber noch vor sich hin und andere sind inzwischen hinzugekommen, subjektiv sogar mehr als gelöst wurden. Dabei war inzwischen mehr als genügend Zeit seitens der Gesetzgeber in Deutschland und der EU, das Thema klar zu regeln. Die gesetzlichen Regelungen, die gekommen sind, haben jedoch (wegen üblicherweise ungenauer Formulierungen) in vielen Fällen nur noch größere Rechtsunsicherheit geschaffen, faktisch wurde das (für den Augenblick) gültige Recht immer erst vor Gericht herausgearbeitet – Rechtssicherheit sieht ganz gewiß anders aus. Für die viele Zeit, die seit den Anfangstagen des Internets vergangen ist, erscheint dies als eine überaus unrühmliche Bilanz des Gesetzgebers.