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Hardware- und Nachrichten-Links des 8./9. März 2014

Von der ComputerBase kommt der erste Test der GeForce GTX Titan Black seitens einer bekannten, größeren Webseite – ziemlich erstaunlich für solch eine absolute HighEnd-Grafikkarte, welche zudem schon vor zwei Wochen offiziell vorgestellt wurde. Nach wie vor gibt nVidia keine Pressesamples heraus – und die Hersteller und Händler sollen so knappe Kartenkontingente haben, daß nur wenig Bereitschaft existiert, eine Karte für einen Test herauszurücken. Eine saubere Information der Presse seitens des verantwortlichen Herstellers (nVidia) sieht sicherlich anders aus. Ein einzelner Test ist natürlich nicht ausreichend für eine echte Performance-Beurteilung der Karte – ganz besonders, wenn jener Test mit dem kuriosen Ergebnis aufwartet, daß die GeForce GTX Titan Black unter normalen Bedingungen sogar zwei Prozentpunkte langsamer ist als die GeForce GTX 780 Ti.

Dies hängt an den in der Praxis erreichten Boost-Taktraten, welche beim Testexemplar der ComputerBase mit im Schnitt 891 MHz nur knapp über dem nominellen Chiptakt von 889 MHz liegen und damit den von nVidia angegebenen durchschnittlichen Boost-Takt von 980 MHz weit verfehlen. Da die GeForce GTX 780 Ti wiederum ihren durchschnittlichen Boost-Takt in der Praxis hält oder überbietet, ergibt sich – zumindest im Test der ComputerBase – die klare Ansage, daß die GeForce GTX 780 Ti schneller ist als die (viel teurere) GeForce GTX Titan Black. Interessanterweise hält sich dieses Ergebnis sogar bis hinauf zu 2560x1600 mit 4x Supersampling Anti-Aliasing – was wohl bedeuten mag, daß der Mehrspeicher der GeForce GTX Titan Black selbst bis zu diesem Setting noch keinerlei Performance-Vorteile bewirkt. In jedem Fall bleiben gerade nach diesem Artikel weitere Tests der GeForce GTX Titan Black abzuwarten, welche mehr Klarheit zu deren Performance-Profil bringen sollen – und eventuell auch den Punkt ermitteln können, ab wann deren 6 GB Speicher wirklich performancewirksam werden.

Noch nicht extra erwähnt wurde der Vergleichstest von Cloud-Anbietern seitens des Hasso-Plattner-Instituts, über welchen u.a. Datensicherheit.de berichten. Auffallend dabei ist der quer durch alle Anbieter gehende nicht vorhandene Schutz vor Insolvenz-Verlusten – kein Anbieter hat hierfür Rücklagen gebildet oder aber bietet eine durchdachte Lösung an, wie die Cloud-Kunden bei einer Anbieter-Insolvenz noch an ihre Daten kommen können. Auch in diesem Fall träumt die Politik bzw. das durchaus als zuständig bezeichenbare Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor sich hin, anstatt mitzudenken und den Cloud-Anbietern einen klaren Regel-Katalog vorzugeben, welcher alle Fragen der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes vorausschauend klärt. Die Idee, es den Markt regeln zu lassen, scheint hier offensichtlich nicht zu funktionieren – bzw. kann bei solchen Themen auch nicht funktionieren, denn der Markt regelt schließlich immer nur etwas, nachdem die Katastrophe passiert ist.

PS in eigener Sache: Am Montag, dem 10. März 2014, finden ab etwa 13 Uhr Wartungsarbeiten an den Servern für Forum und Hauptseite statt. Während dieser Zeit ist die jeweilige Seite daher nicht erreichbar. Wir informieren über Twitter, sobald es Änderungen gibt und die Seiten wieder verfügbar sind.