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Hardware- und Nachrichten-Links des 9./10. Februar 2019

AnandTech thematisieren (in einem älteren Artikel zu AMD Threadripper 2000 Prozessoren) genauso das Problem der unrealistische wie auch unpraktikabeln TDP-Angaben bei Intel. Hierzu hat man die real anliegenden Taktraten eines Core i7-8700 notiert – einmal auf einem gewöhnlichen Desktop-Mainboard, spricht nicht TDP-limitiert, und einmal limitiert auf die reguläre Prozessoren-TDP von nur 65 Watt. Jene ist dann noch unrealistischer als die 95 Watt beim etwas taktstärkeren Core i7-8700K, weil limitiert auf die TDP bricht die Taktrate unter Last auf 5-6 CPU-Kernen tatsächlich auf den Basetakt von nur noch 3200 MHz ein. Unlimitiert kann der Prozessor an dieser Stelle allerdings glatte 4297 MHz Takt erreichen, was satte +34,3% Mehrtakt sind (oder -25,5% weniger, je nach Ausgangspunkt der Betrachtung). Uns es macht natürlich schon einen sehr erheblichen Unterschied, ob man unter voller Auslastung des Prozessors bei 3.2 oder 4.3 GHz arbeitet – gut möglich sogar, das jener Sechskerner auf nur 3.2 GHz Takt nicht schneller herauskommt als ein hochtaktender Vierkerner aus früheren Intel-Generationen.

1C/2T 2C/4T 3C/6T 4C/8T 5C/10T 6C/12T
Basetakt Core i7-8700 3200 MHz 3200 MHz 3200 MHz 3200 MHz 3200 MHz 3200 MHz
max. Turbotakt Core i7-8700 4600 MHz 4500 MHz 4500 MHz 4300 MHz 4300 MHz 4300 MHz
Realtakt bei unlimitiertem Verbrauch 4500 MHz 4401 MHz 4400 MHz 4300 MHz 4297 MHz 4297 MHz
Realtakt bei Verbrauchslimit 65 Watt 4498 MHz 4297 MHz 4000 MHz 3900 MHz 3200 MHz 3200 MHz
absolute Differenz -2 MHz -104 MHz -400 MHz -400 MHz -1097 MHz -1097 MHz
relative Differenz -0,04% -2,4% -9,1% -9,3% -25,5% -25,5%
reale Taktraten eines Core i7-8700 seitens AnandTech

Jetzt gibt es sicherlich einen Bedarf an Prozessoren, welche sich an ihre TDP halten bzw. welche nicht mehr verbrauchen als eine bestimmte, zumeist niedrige TDP. Erstes Beispiel hierfür sind Büro-Rechner, welche aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Öko-Normen gern nur zu einer Prozessoren-TDP von 65 Watt zu den entsprechenden Ausschreibungen zugelassen werden – und dann natürlich auch in der Praxis nicht wirklich mehr verbrauchen dürfen. Allerdings gibt es andere Wege als das künstliche Herabsetzen der TDPs von allen Prozessoren, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. So hat Intel nun viele Prozessoren im Desktop-Portfolio, welche auf üblichen Desktop-Mainboards, wo TDP-Limits weder gewollt noch sinnvoll sind, einfach deutlich mehr verbrauchen als es ihre TDP suggeriert. Normalerweise müsste sich der Prozessorenhersteller an dieser Stelle entscheiden: Entweder man zwingt die Mainboard-Hersteller, durchgehend (zumindest im default-Zustand) die Prozessoren-TDP zu respektieren – dies würde dann in vielen Tests deutlich weniger Performance bei Intel-Prozessoren ergeben. Oder aber man gibt endlich einmal wieder realistische Prozessoren-TDPs an – auch wenn dies dann in einzelnen Fällen schlechter als bei AMD aussehen mag.

Die aktuelle EU-Urheberrechtsreform beschäftigt den Netzbenutzer nun schon seit spätestens Mitte letzten Jahres, seinerzeit waren insbesondere die Punkte eines EU-weiten Presse-Leistungsschutzrechts sowie der Haftbarkeit der Plattform-Betreiber für Urheberrechtsverstöße von deren Nutzern (mit indirektem Zwang zu Upload-Filtern) die umstrittenen Punkte. Nachdem die eigentlich ausgearbeitete Reform zwar vom EU-Parlament befürwortet, in der Verhandlung mit dem EU-Rat allerdings zuerst zurückgewiesen wurde, scheint nunmehr ein Kompromiß gefunden zu sein – welcher zudem ausreichend wenig vom ursprünglichen Entwurf abweicht, insofern gute Chancen auf die nachfolgende erneute parlamentarische Bestätigung hat. Jener Kompromiß ergibt nur eine minimale Einschränkung des Artikels 13 (Plattform-Haftung), welcher eine Ausnahme für kleine oder neue Unternehmen machen will. Die konkrete Ausnahmeregelung ist allerdings derart knapp gefasst, das jene faktisch allein für neue Unternehmen gilt – jedes Unternehmen, welches älter als drei Jahre ist, wird demzufolge genauso wie Facebook & YouTube behandelt, egal wie klein es ist. Kommt die aktuellen Fassung der EU-Urheberrechtsreform derart durch das EU-Parlament und wird nachfolgend in nationales Gesetzwerk umgesetzt, würde jenes kleine Forum faktisch zu automatisierten Upload-Filtern gezwungen sein, um seinen rechtlichen Pflichten genüge getan zu haben.

Anders formuliert hat eine Bagage von durchgehend hochbezahlten EU-Parlamentariern sowie Vertretern nationaler Regierungen und bestellten Experten es nicht fertiggebracht, den einfachen Gedankengang hinzubekommen, das eine automatisierte Filterung urheberrechtlich relevanten Materials (oder alternativ der Abschluß von Vergütungsverträgen mit allen weltweit existierenden Urheberrechts-Inhabern) vielleicht von Großplattformen wie Facebook & YouTube zu leisten ist, schon eher schwer nur von mittelgroßen Plattformen und ganz gewiß nicht vom 3-Postings-im-Monat-Forum eines kleinen Anglervereins. Aber vielleicht zeigen die jeweiligen Belastung, die sich hierdurch für die (sehr) verschieden großen Gesellschaftsteilnehmer ergeben, auch darauf hin, wo man jeweils bei EU-Parlament und EU-Rat steht: Facebook & YouTube kostet dies durchaus Geld (YouTube hat für seinen Upload-Filter angeblich 100 Mio. Dollar ausgegeben), was aber angesichts der Größe der Plattformen durchaus noch vertretbar ist. Für ein mittelständiges Unternehmen ist so etwas allein kaum leistbar, kann wohl nur eingekauft werden, wird aber dennoch zum erheblichen Kostenfaktor. Und für ein Kleinunternehmen oder den Normalbürger ist es eine Illusion zu glauben, das man so etwas leisten könnte – womit die (kommende) Gesetzeslage ergo nahelegt, kleinere Foren besser ganz einzustellen.

Dabei hätte das Ziel aller Kompromißanstrengungen eigentlich sein müssen, speziell den Artikel 13 irgendwie praxistauglich zu bekommen – sprich, klare Ausnahmen für Fälle zu erstellen, wo der Zwang zu Lizenzverträgen oder Uploadfiltern weder sinnvoll noch leistbar ist. Dies würde natürlich bedingen, das der EU-Betrieb im generellen an einer Verbesserung des Lebens der Normalbürger arbeiten würde – was augenscheinlich nicht der Fall ist. So kommen nun leider doch die schlimmsten Befürchtungen der seinerzeitigen Berichtstattung hoch – nämlich das hierbei Bedingungen aufgestellt werden, welche nur von den Großplattformen leistbar sind, alles andere fällt dann hinten runter. Da die EU-Urheberechtsreform bereits derart weit gediehen ist, geht jene wahrscheinlich demnächst final durchs EU-Parlament – und dann wird man sehen müssen, was der nationale Gesetzgeber daraus macht. Wenn es dann konkreter wird, dürfte es womöglich mehr Widerstand geben – andererseits hat der nationale Gesetzgeber dann auch die Keule der EU-Direktive in der Hand, welche er "leider" durchsetzen muß. Eventuell schwingt sich am Ende vielleicht ja noch das Verfassungsgericht auf und annuliert das ganze mit schlichten Verweis auf die unverhältnismäßig hohen Anforderungen für Kleinunternehmen und Normalbürger. PS: Der zuletzt nur noch selten erwähnte Artikel 11 (Presse-Leistungsschutzrecht) ist natürlich auch weiterhin dabei. Jener war aber auch vorher schon zumindest für Deutschland weniger wichtig, da es ein selbiges Recht hierzulande (wie bekannt) bereits gibt.