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News des 30. August 2007

Laut Hard Tecs 4U soll nVidias G92-Chip nunmehr am 12. November vorgestellt werden. Wie sich inzwischen immer mehr herauskristalliert, handelt es sich beim G92 allerdings nicht um eine neue Lösung für das absolute HighEnd-Segment, sondern eher eine für das Performance-Segment – sprich das untere HighEnd-Segment im Preisbereich von 150 bis 300 Dollar/Euro. Mit wahrscheinlich schon zwei G92-Varianten könnte man diesen Preisbereich perfekt abdecken, womit man zum einen die GeForce 8800 GTS in Rente schicken und zum anderen die große preisliche und leistungsmäßige Lücke zwischen der GeForce 8600 GTS und der GeForce 8800 GTS schließen könnte. Der seitens Hard Tecs 4U noch genannte G98-Chip stellt übrigens eine 65nm-Ausführung des G86-Chips (GeForce 8300/8400/8500) dar und dürfte diese Grafikkarten wohl über kurz oder lang im LowCost-Segment beerben.

Wie nochmals Hard Tecs 4U berichten, sind nunmehr die ersten Referenz-Grafikkarten aufgetaucht, welche nicht mehr im üblichen roten ATI-Design, sondern in einem neuen blauen AMD-Design daherkommen, auch das Label auf der Platine weist die Karte als "AMD-Karte" aus. Natürlich hat dies für die letztlich im Markt befindlichen Produkte keine echten Auswirkungen, denn selbst wenn die Grafikkarten-Hersteller das Referenzdesign 1:1 übernehmen, labeln sie es natürlich immer noch gemäß ihres eigenen Markennamens. Allerdings könnte man diese neuen Designs durchaus als Hinweis darauf verstehen, daß AMD den bisherigen Markennamen "ATI" langsam aber sicher zurückdrängen will. Zur Zeit der Übernahme von ATI durch AMD hatte man allerdings noch ausgesagt, den Namen "ATI" als Markennamen für die eigenen Grafikprodukte weiterführen zu wollen. Marketing-technisch wäre der Wechsel auf "AMD" zwar vorteilhaft für die Marke "AMD" – allerdings wäre es sicherlich auch sehr schade um die über Jahrzehnte im Grafikchip-Business vertretene Marke "ATI".

Mal wieder etwas neues zu Grafikchips von S3 Graphics hat die DigiTimes anzubieten. Danach plant man zum Ende des Jahres zwei Direct3D10-fähige Grafikchips in den Markt zu bringen: Chrome 460 in 90nm für das Mainstream-Segment und Chrome 430 in 65nm für das LowCost-Segment. Interessanterweise soll letzterer Grafikchip dann bereits schon Direct3D 10.1 beherrschen – wobei dies nun ausgerechnet im LowCost-Segment eher "Perlen vor die Säue geworfen" ist. Außer daß die Chips mit Taktfrequenzen von maximal 1000 MHz arbeiten soll, ist derzeit allerdings noch nichts weiteres zu den technischen Spezifikationen der neuen S3-Chips bekannt. Aufgrund der Marktausrichtung bis zu einem maximalen Preispunkt von 200 Dollar/Euro ist allerdings nichts wahnwitziges zu erwarten – wenngleich ein Achtungserfolg in diesem Segment natürlich jederzeit das Sprungbrett zu höheren Ambitionen darstellen kann.

Nachdem es nun auch noch der Heise Newsticker geschafft hat, die Pressemitteilung seitens der Analysten von Jon Peddie Research unbesehen zu übernehmen, müssen wir leider doch noch darauf reagieren. Denn wieder einmal stellt Jon Peddie Research gerade zu abenteuerliche Behauptungen bezüglich des durchschnittlichen Verkaufspreises von Grafikkarten auf: Wenn im letzten Quartal wirklich 21,1 Millionen extra Grafikkarte zu einem Umsatz von 5,8 Milliarden Dollar (ca. 4,3 Milliarden Euro) abgesetzt wurden, würde das bedeuten, daß die durchnschnittliche Grafikkarte immerhin 275 Dollar bzw. 204 Euro gekostet hätte. Dies würde letztlich aussagen, daß der Durchschnittspreis in einem Markt mit nachweislich den größten Umsätzen im LowCost- und Mainstream-Segment einen Durchschnittspreis hätte, welcher sogar noch etwas überhalb des Mainstream-Segments (bis 200 Euro) liegen würde.

Dies ist nun selbst für den reinen Retail-Markt schwer unglaubwürdig, für den Gesamtmarkt, wo schließlich auch Millionen an OEM-PCs mit billigen bis billigsten Grafiklösungen einfließen, aber um so mehr. Unklar ist hierbei, wieso so viele Webseiten diese Zahlen unbesehen übernehmen, schließlich liegt die Ermittlung des Durchschnittpreises aufgrund der vorliegenden Zahlen doch recht nahe. Und mittels des gesunden Menschenverstandes sollte eigentlich klar sein, daß diese Zahl niemals stimmen kann – ganz besonders nicht, wenn im ersten Quartal noch ein Durchschnittspreis von 170 Dollar bzw. 126 Euro ermittelt wurde und Jon Peddie Research damit auch noch behaupten, daß nur innerhalb eines Quartals sich das Käuferverhalten so grundlegend geändert hat, daß man nun gleich um 62 Prozent (!) teurere Grafikkarten kauft (was technisch gar nicht möglich ist, schließlich gibt es gerade bei OEM-PCs seitens der Hersteller feststehende Preislimits für die einzelnen zu verbauenden Komponenten).

Welche der beiden Zahlen (Anzahl der verkauften Grafikkarten oder damit erzielter Umsatz) nun falsch ist, kann derzeit nur spekuliert werden. Auf jeden Fall liegt der Durchschnittspreis pro verkaufter Grafikkarte niemals bei 275 Dollar bzw. 204 Euro, dafür sind die Absatzzahlen im Performance- und HighEnd-Segment (mehr als 200 Euro) viel zu gering und diejenigen im LowCost- und Mainstream-Segment (unter 200 Euro) viel zu hoch. Geschätzt dürfte der Durchschnittspreis pro verkaufter Grafikkarte im Retail-Markt bei ca. 150 bis 180 Euro liegen, im Gesamtmarkt (welcher dann die OEM-PCs mit einschließt) bei ca. 110 bis 140 Euro. Und möglicherweise ist das noch sehr positiv kalkuliert, weil man bei solchen Zahlen schließlich immer zuerst an das Kaufverhalten in der westlichen Welt denkt. Inzwischen wird aber ein nicht geringer Anteil an neuen PCs in Schwellen- und Entwicklungsländern mit einer deutlich niedrigeren Kaufkraft abgesetzt. Eine GeForce 8600 GTS ist dort jedoch derzeit das Allerhöchste der Gefühle, während am unteren Ende der Liste sogar noch Dinosaurier wie eine GeForceFX 5200 oder eine Radeon 9500 (!) zu bekommen sind.

Gerade wenn der BKA-Chef bezüglich der Online-Durchsuchung mal wieder beschwichtigende Worte findet, daß es kaum auf 10 Online-Durchsuchungen pro Jahr hochkommen würde (was unabhängig des generellen Problems der Online-Durchsuchung sicherlich ein beachtbares Argument darstellt), kommen seitens des Bundesinnenministers die nächsten Offenbarungen. Wie die Netzeitung ausführt, soll die Online-Durchsuchung nun auch für einen begrenzten Zeitraum ohne vorherige richterliche Prüfung erlaubt werden. Leider wurde dies nicht genauer ausgeführt, aber allein der Ansatz ist natürlich schon als deutlich zweifelhaft zu titulieren – ganz besonders, weil die Online-Durchsuchung keine Maßnahme ist, die zeitlich übers Knie gebrochen werden kann, womit sich immer die Zeit finden läßt, vorher eine richterliche Genehmigung einzuholen.

Gulli berichten über seitens der Telekom vorgelegte Zahlen zu den Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bezüglich der IP-Adressen von deutschen Internet-Usern. Während die Telekom im Jahr 2003 nur insgesamt 3.170 diesbezügliche Anfragen bekam, waren es im Jahr 2006 bereits 75.453 Anfragen, für das laufende Jahr schätzt man gar 200.000 Anfragen. Da sich derzeit allerdings 80 Prozent aller Anfragen um Betrugsdelikte drehen, welche mittels des Internets begangen wurden, ist dies sogar als eine eher positive Zahl zu werten. Denn neben aller unserer Kritik an geplanten weiteren Überwachungsmaßnahmen und der oft demonstrierten Unfähigkeit staatlicher Stellen, die Gegebenheiten des Internets sachgerecht einzuordnen und nicht planlos Offline-Recht auf Online-Verhältnisse zu stülpen, ist an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich die Arbeit der entsprechenden Ermittler zu würdigen, welche sich angesichts dieser Zahlen endlich auch der wuchernden Online-Kriminalität annehmen.

Natürlich sind die 9 Prozent aller Anfragen, welche aufgrund Urheberrechtsverstöße gestellt wurden, immer noch zuviel, allerdings ist auch einzusehen, daß den staatlichen Ermittlern hier oftmals aufgrund der Rechtslage die Hände gebunden sind und man den Strafanzeigen der Contentindustrie erst einmal nachgehen muß – selbst wenn man sich darüber im klaren ist, hier von der Contentindustrie schlicht als kostenlose Ermittlertruppe ausgenutzt zu werden (damit diese zu den IP-Adressen die Realnamen für entsprechende Zivilklagen bekommt). Wie bekannt deutet sich hier aber inzwischen auch schon ein Umdenken an, einige Staatsanwaltschaften lassen solche Strafanzeigen inzwischen gleich ganz unter den Tisch fallen, weil die Schadenshöhe gering ist und zudem auch kein allgemeines Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Denn daß nicht die urheberrechtlichen, sondern die Betrugs-Fälle das erste Problem bei Kriminalität im Internet sind (und damit die Ermittlungskapazitäten auch hierauf zu konzentrieren sind), zeigen vorgenannte Zahlen doch sehr deutlich.