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News des 30./31. August 2008

Selbst wenn derzeit noch nicht sicher ist, wie gut die Radeon HD 4600 Serie wirklich wird, läßt sich bei der Beurteilung der Gesamtsituation zwischen ATI und nVidia sicherlich sagen, daß ATI derzeit die klar besseren Karten für das Geschäft der nächsten Monate hat. nVidia scheint sich nach dem langanhaltenden Erfolg des G80-Chips und seiner Abkömmlinge zu sehr auf diesen Lorbeeren ausgeruht und ATI nichts entscheidend neues zugetraut zu haben. Dies hat unter anderem zur zu hohen Preisgestaltung bei den GT200-Karten geführt, welche inzwischen korrigiert wurde – aber auch die kommende Aufstockung auf 216 Shader-Einheiten bei der GeForce GTX 260 fällt darunter.

Weiterhin problematisch für nVidia dürfte aber weiterhin sein, daß ATIs neue Karten preislich so angesiedelt sind, daß die großen Volumen des Performance- und HighEnd-Geschäfts eher an ATI als nVidia gehen. Anscheinend wollte nVidia mit dem GT200-Chip nur ein neues HighEnd-Modell in den Markt entlassen, im Performance- (G92) und Mainstream-Segment (G96) aber mit den bisherigen Lösungen weiterleben, womöglich gar bis zum Winter. Dies hat sich nun allein schon durch die Preislage der Radeon HD 4850 und die dadurch nach unten verschobenen Preise der Radeon HD 3800 Karten als Fehler herausgestellt, hinzu kommt wie gesagt ab September noch die Radeon HD 4600 Serie.

Die große Frage ist nun, was und wie schnell nVidia hier etwas dagegensetzen kann. Wenn, dann wird man sicherlich die GT200-Architektur bemühen müssen, mit weiteren G9x-Chips ist da nicht mehr viel zu holen. Anscheinend sehen die Planungen bei nVidia aber erst einmal den Wechsel auf die 55nm-Fertigung beim GT200-Chip (dann als "G200b") vor, ehe man sich neuen Mainstream-Angeboten widmen wird. Da dieser Chip nun aber erst im vierten Quartal kommen soll, sieht es derzeit nicht besonders gut aus für neue Performance- und Mainstream-Lösungen seitens nVidia (außerhalb der GeForce9-Serie). nVidia hat ATI letztlich die Flanke aufgemacht und ATI hat im genau passenden Moment zugeschlagen – was wieder einmal zeigt, wie schnell es im Grafikchip-Business gehen kann.

Der Spiegel führt die praktische Bedeutung des ab 1. September geltenden neuen Urheberrechtsgesetzes aus, welches unter anderem einen Auskunftsanspruch zugunsten der Rechteinhaber bei den Internet Service Providern (ISPs) mit sich bringt. Allerdings bringt die neue Gesetzeslage fast mehr Unwägbarkeiten mit sich als sie bislang schon existierten, da einige höchst ungenau formulierte Passagen des Gesetzestextes erst noch gerichtlich zu präzisieren sein werden, was wohl Jahre dauern wird (wäre ja auch zu einfach, wenn ein neues Gesetz einfach einmal Rechtssicherheit schaffen würde). Dabei könnte sich insbesondere als Stolperstein erweisen, daß die ISPs bei der Datenübermittlung an die Rechteinhaber regulärerweise nicht auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen.

Andere Datenspeicherungen durch die Provider sind aber nur zu Abrechnungszwecken oder aber äußerst kurzfristig erlaubt, dies gilt auch weiterhin. Hier könnte die neue Gesetzgebung zumindest bei Flatrate-Kunden durchaus ins Leere laufen – wobei die bisherige Methode der Strafanzeige gegen Urheberrechtssünder natürlich weiterhin einen gangbaren Weg für die Rechteinhaber darstellt. Damit könnte das eigentliche Ziel des Gesetzes, die Verlagerung von Urheberrechtsfällen des privaten Rahmens hin zur Zivilgerichtsbarkeit, allerdings großartig scheitern. Abzuwarten bleibt jedoch noch, wie die Gerichte letztlich die unklaren Punkte des Gesetzes sehen, hier kann sich in der Praxis dann doch noch einiges ändern.