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News des 5. September 2008

Erste Leistungen der Radeon HD 4670 beim Geizhals-Preisvergleich deuten nunmehr auf einen wesentlich angenehmeren Preis für diese Karte hin, als noch mittels früherer Informationen anzunehmen war, welche von einem Listenpreis zwischen 129 und 149 Dollar sprachen. So belaufen sich die wenigen bisherigen Leistungen auf zwischen 70 und 85 Euro für 512-MB-Karten, was erst einmal klar unterhalb von 100 Euro und damit im richtigen Preisbereich liegt. Allerdings wäre die Karte zu dieser Preislage immer noch uninteressant, da es die eindeutig stärkere Radeon HD 3850 512MB schon ab 70 Euro und damit zum gleichen Preis gibt. Allerdings darf man annehmen, daß diese ersten Leistungen preislich noch etwas hoch angesetzt sind und mit der breiten Marktverfügbarkeit der Preis der Radeon HD 4670 dementsprechend noch etwas nach unten korrigiert werden wird.

HT4U berichten von weiteren neuen AMD-Prozessoren, welche die Lücke bis zum Erscheinen der ersten 45nm-Phenoms im Januar 2009 füllen sollen. Interessant ist hierbei vornehmlich der im Oktober antretende Phenom X3 8850 mit 2.5 GHz, mit welchem AMD voraussichtlich Intels DualCore-Modelle wird anzugreifen versuchen. Daneben will AMD im November mit dem SingleCore-Prozessor Athlon 2650e mit 1.6 GHz und 15 Watt TDP und dem DualCore-Prozessor Athlon X2 3250e mit 1.6 GHz und 22 Watt TDP besonders stromsparende K8-Prozessoren herausbringen. Beide Prozessoren wären (mit einem sparsamen Mainboard-Chipsatz) noch knapp der Netbook-Klasse zuzuordnen, sind also durchaus Konkurrenten für Intels Atom und VIAs Nano – selbst wenn AMD hierfür mittels "Bobcat" noch eine extra CPU herausbringen will.

Laut WinFuture scheint AMD tatsächlich einen Investor gefunden zu haben, welcher die in eine extra Firma auszulagernden Produktionsstätten für angeblich 5 Milliarden Dollar (entspricht ziemlich genau dem Schuldenberg von AMD) übernehmen will. Der Investor soll die Investitionsgesellschaft des arabischen Emirats Abu Dhabi sein, welche bereits Aktienpakete von AMD besitzt. Unklar sind noch die genauen Modalitäten des Deals bzw. der zukünftigen Machtaufteilung im neuen Fertigungs-Unternehmen. Auch ist nicht klar, ob die Investitionsgesellschaft eher an kurzfristigen Gewinnen interessiert ist (was die Prozessoren-Fertigung für AMD nicht unerheblich verteuern könnte) oder aber auf die langfristige Karte setzt, daß AMD irgendwann einmal aus seinen derzeitigen Schwierigkeiten herauskommt und Intel wieder anständig Konkurrenz machen kann.

Gemäß Silicon.de hat Google reagiert und wenigstens die schlimmsten Passagen der Chrome-Nutzungsbestimmungen geändert. Somit sichert sich Google nunmehr nicht mehr die dauerhaften Rechte an allen über den Browser laufenden Daten zu, wie dies noch die erste Version der Nutzungsbestimmungen vorsah. Weiterhin äußerst kritisch zu sehen sind allerdings weitere Datenschutz-Punkte beim Chrome-Browser, beispielsweise die Übermittlung aller eingetippten URLs bzw. die Abspeicherung der Google-internen Suchanfragen nach teilweise eingetippten URLs oder auch die eindeutige Browser-Kennung. Selbst wenn dahinter durchaus der Gedanke an eine Verbesserung der Google-Suchergebnisse steht, lassen sich damit ungeheure Mengen an persönlichen Daten sammeln, welche dann nur unter dem als äußerst schwach bekannten US-Datenschutzrecht stehen.

Wie Gulli berichten, wurde in einer ersten Gerichtsentscheidung bezüglich des ab 1. September geltenden zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs in Urheberrechtsfragen schon der Download eines einzelnen Musik-Albums als "gewerblicher" Urheberrechtsverstoß gewertet. Dies bedeutet zum einen, daß auch schon in diesem Fall ein zivilrechtlichen Auskunftsanspruch besteht, zum anderen dürfte die Abmahnungsdeckelung von 100 Euro hier nicht mehr greifen, da diese ausdrücklich nur für unerhebliche Urheberrechtsverletzungen vorgesehen ist (wie bei der Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes auf der eigenen Webseite oder ähnlichem).

Letzteres war natürlich schon vorauszusehen, allerdings überrascht dievon den Richtern angesetzte niedrige Grenze bezüglich eines "gewerblichen" Urheberrechtsverstoßes etwas, da dies im klaren Widerspruch zu früheren Aussagen der verantwortlichen Politiker ("Wir wollen nicht die Schulhöfe kriminalisieren.") sowie der allgemein benutzten Bedeutung des Wortes "gewerblich" steht. Andererseits wird mit dieser Rechtsauslegung natürlich der eigentliche Sinn des Gesetzes vollkommen erfüllt – nämlich solcherart Urheberrechtsfälle weg vom (für den Staat und damit die Steuerzahler kostenspieligen) Weg über staatliche Ermittlungen hin zur reinen Zivilgerichtsbarkeit zu bringen.