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News des 3. Oktober 2008

Ein neuer Beta-Grafikkartentreiber von nVidia enthält erste Hinweise auf die schon gemeldeten Umbenennungen der GeForce9-Serie. Damit läßt sich nun auch erkennen, was in was umbenannt wird: So wird aus den GeForce 9400/9500 Karten des G96-Chips die "GeForce GT 120" Serie, aus der GeForce 9600 GT des G94-Chips die "GeForce GT 130" Serie und aus den GeForce 9600 GSO und GeForce 9800 GT/GTX/GTX+ Karten des G92-Chips die "GeForce GTS 150" Serie. Im letzteren Fall wäre dies dann schon die zweite Umbenennung, denn ursprünglich wurde aus dem G92-Chip bekannterweise schon die GeForce 8800 Serie gebildet (die originale GeForce 8800 GTS sowie die GeForce 8800 Ultra ausgenommen, da G80-basierend). Offen bleibt natürlich noch, um nVidia die Karten wirklich nur umbenennt oder aber mit neuen Taktstufen oder/und anderen Veränderungen kombiniert, welche die neuen Namen dann wenigstens teilweise rechtfertigen würden.

Der gestern genannte 35-Prozent-Sprung bei AMD durch die Einführung der 45nm-Fertigung bezog sich natürlich auf die Opteron-Prozessoren (Barcelona-Core in 65nm und Shanghai-Core in 45nm). Damit verändert sich die Rechnung etwas, da der Taktabstand nun nicht mehr 2.6 zu 3.0 GHz wie bei den Desktop-Modellen lautet, sondern 2.3 zu 2.7 GHz bei den Server-Modellen, zumindest wenn man die noch in diesem Jahr erscheinen 45nm Opterons als Maßstab nimmt. Aber auch nach dieser Rechnung wären es wieder nur 15 Prozent mehr Pro/MHz-Leistung, welche AMD mit dem 45nm K10-Kern bietet – aufgestellt wie gesagt mit den Server-Modellen. Dabei könnte der Pro/MHz-Gewinn im Desktop-Bereich sogar noch etwas geringer ausfallen, da bei der im Desktop-Bereich derzeit üblichen Software der üppige Level3-Cache des K10-Kerns erfahrungsgemäß weniger gut ausgenutzt wird.

Gemäß WinFuture soll der Cell-Prozessor der Playstation 3 demnächst auch Verwendung bei einer PC-Steckkarte finden, welche eine Hardware-seitige Unterstützung für das Encoding und Decoding von MPEG2- und H.264-Streams bieten wird. Da die reine Dekodierarbeit inzwischen selbst von moderner LowCost-Hardware problemlos geleistet werden kann und die Cell-Steckkarte zudem um die 200 Euro kosten soll, dürfte diese im Gegensatz zu den Ausführungen von WinFuture weniger für LowCost-PCs (und damit zur reinen Videowiedergabe) gedacht sein, sofern eher ein günstiges Angebot für Videoprofis darstellen, welche damit die Umwandlung in andere Videoformate erheblich beschleunigen können.

Wie der Heise Newsticker ausführt, hat der Bundesgerichtshof die Urheberrechtsabgaben auf PCs für Altfälle gekippt. Den Richtern reichte hierbei als Begründung aus, daß ein PC nicht von allein eine Fotokopie erstellen kann – dafür sind schließlich immer noch Drucker und Scanner vonnöten, wobei dann konkret nur auf letzteres Gerät Urheberrechtsabgaben fällig werden. Andere Möglichkeiten, mit einem PC eine vergütungspflichtige Kopie zu erstellen (sprich eine legale Kopie im Rahmen der Privatkopie, illegale Kopien können über die Urheberrechtsabgaben nicht ausgeglichen werden), wurden hierbei offenbar nicht betrachtet, man konzentrierte sich recht stark auf Foto- und Buchkopien als allerdings nur eine Möglichkeit einer legalen Privatkopie.

Insbesondere mit dem weiteren Aufkommen von DRM-freier Kaufmusik dürfte der PC aber wieder stärker in den Blickpunkt als "Kopiermaschine" rücken, denn schließlich sind damit dann wieder legale Privatkopien möglich, welche dann auch vergütungspflichtig wären. Darauf spielt der Heise Newsticker sicherlich auch an, wenn er die ab Anfang 2008 geänderte Urheberrechtslage nennt, welche Pauschalvergütungen nunmehr explizit zuläßt. Das aktuelle Verfahren ist somit leider nur die Aufarbeitung eines Altfall, wo es also um die Urheberrechtslage bis zum Jahr 2007 ging. Daß der Bundesgerichtshof pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für diesen Zeitraum verneinte, freut ergo nur die PC-Bauer, ändert aber wohl nichts daran, daß die aktuellen PC-Preise eine Rücklage für teilweise noch festzulegende pauschale Urheberrechtsabgaben enthalten.