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News des 18. Dezember 2008

Wie erwartet, hat nVidia am Donnerstag die neue DualChip-Lösung GeForce GTX 295 offiziell vorgestellt – von einem Marktlaunch kann man allerdings kaum sprechen. Denn weder gibt es wirklich vollkommen unabhängige Testberichte noch eine Marktverfügbarkeit – und zudem will nVidia die Karte am 8. Januar zum CES-Start dann nochmals vorstellen, dann möglicherweise von der neuen SingleChip-Lösung GeForce GTX 285 flankiert. Die technischen Daten zu beiden Karten befinden sich bereits in den letzten News, daran hat sich auch nichts geändert. Die ersten Testberichte der GeForce GTX 295 sind zudem sehr vorsichtig zu betrachten, da nVidia den Testern (angeblich) fünf Testspiele vorgeschrieben hat, nur ein sechstes Spiel durfte frei gewählt werden. Daß nVidia unter diesen Bedingungen dann glänzend dasteht, war zu erwarten – wobei es an der reinen Performance der GeForce GTX 295 ja auch so nichts zu deuteln gäbe.

Eine Radeon HD 4870 X2 wird jedenfalls klar geschlagen – was aber von Anfang an klar war, interessant ist ja eher die Performance der GeForce GTX 295 im Vergleich zu SLI-Lösungen auf Basis von GeForce GTX 260 & 280: Prinzipiell liegt die DualChip-Karte dabei zwischen diesen beide SLI-Varianten, bei genauerer Betrachtung ist allerdings eine gewisse Tendenz zur GeForce GTX 260 SLI unverkennbar. Vor allem bei extremem Auflösungen und Anti-Aliasing-Settings liegen oftmals nur 5 Prozent Differenz zwischen GeForce GTX 260 (216SP) SLI und der GeForce GTX 295. Herausgerissen wird dies allerdings durch den Preispunkt der Karte: Angeblich soll der US-Listenpreis nur 499 Dollar betragen – was ein echtes Preisbrecher-Angebot wäre, weil der daraus resultieren Euro-Straßenpreis bei 450 Euro oder niedriger liegen sollte und dies weniger wäre als man derzeit für ein SLI-Gespann aus zwei GeForce GTX 260 (216SP) Karten (runde 500 Euro) löhnt.

Was uns gleich weiterführt zum Thema Dollar/Euro-Kurs: Nachdem der Dollar in den letzten zwei Monaten noch massiv an Wert gegenüber dem Euro gewann und in Folge dessen auch einige Hardware-Preise in Euroland anzogen (teilweise aufgefangen durch die ständigen kleinen Preissenkungen der Händler), geht es nun seit einer Woche streng in die andere Richtung: Nachdem der Kurs für einige Zeit recht stabil bei 1,26 bis 1,27 Dollar pro Euro lag, stieg der Kurs innerhalb weniger Tage rasant auf bis zu 1,45 Dollar pro Euro, um zuletzt wieder auf 1,41 Dollar pro Euro herunterzugehen. Sollte dies kein Strohfeuer weniger Tage sein, ergibt sich damit für die Hardware-Distributoren und -Händler wieder ein deutlich größerer Spielraum für Preissenkungen, da die üblicherweise im Dollarraum hergestellte und fakturierte Hardware auf Euro umgerechnet immer billiger werden kann.

Betrachtet man den aktuellen Wechselkurs im Vergleich zu jenen 1,26 Dollar pro Euro vor dem plötzlichen Euro-Aufschwung, sind dies 12 Prozent, bei Zugrundelage eines maßvollen Kurses von 1,35 sind es immer noch 7 Prozent. Um diese Werte können die Preise für Hardware und Elektronik in den nächsten Wochen durchaus nachgeben. Dabei wird sicherlich kein Einzelhändler seine Preise wegen einiger Tage an Wechselkursschwankungen ändern, sondern im Zweifelsfall lieber versuchen, hier und da mal ein paar Prozent mehr zu verdienen. Sobald aber die aktuelle Ware aus den Lägern entschwunden und die neue Ware mehrheitlich nur noch zum besseren Wechselkurs eingekauft ist, wird es über kurz oder lang zu Sonderaktionen und dann Preissenkungen in der Breite kommen. Allerdings ist eher unwahrscheinlich, daß dies noch vor dem Ende des Weihnachtsgeschäfts passiert – wenn sich der aktuell doch hohe Dollar/Euro-Kurs bis zum neuen Jahr hält, kann man im Januar auf fallende Hardware-Preise setzen.

Unter anderem der Sozialticker berichtet von einem interessanten, die Praxis des Fernmeldegeheimnisses betreffenden Fall. Dabei wollte die Telekom aufgrund einer einfachen Anfrage einer bundesdeutschen Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden nicht die reale Person nennen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse innehatte. Bislang war es aufgrund der bestehenden Gesetzeslage Konsens, daß eine solche Anfrage einer richterlichen Prüfung bedarf ("Richtervorbehalt") – allerdings versuchten es die Gesetzeshüter auf einem anderen Weg über eine Verfügung der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur, welche aussagt, daß Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auch schon auf eine einfache Anfrage hin diese Daten zu übermitteln seien.

Daß das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Telekom dagegen abgelehnt hat, weil das Hauptverfahren in dieser Sache ja weiterläuft, ist dabei eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz. Wirklich relevant ist hier die Verfügung der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalt einfach mal so aushebelt und damit Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden unlimitierten Zugriff auf Verbindungsdaten gibt, welche eigentlich durch das Fernmeldegeheimnis geschützt sein sollten. Dabei soll die generelle Notwendigkeit eines Zugriffs gar nicht in Frage gestellt werden – dies sollte allerdings zu den dafür ausgearbeiteten gesetzlichen Bedingungen geschehen. Es ist jedenfalls völlig absurd, wenn die Bundesnetzagentur Gesetzgeber spielt und all die mühsam ausgehandelten Kompromisse mit einer banalen Verfügung einfach so wegwischen kann.