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News des 14. Januar 2009

Die Performance von nVidias neuer DualChip-Grafikkarte GeForce GTX 295 wird nach derem "echten" Launch nun nicht mehr ganz so euphorisch betrachtet, gerade wenn man den Vergleich zu den Vorab-Tests im Dezember zieht. Bei jenen hatte sich nVidia ja dadurch "hervorgetan", den Testern fünf bestimmte Benchmark-Spiele sowie Tests unter ausschließlich 4x Anti-Aliasing mehr oder weniger fest vorzuschreiben, was schon seinerzeit zur Skepsis darüber führte, ob sich die damit eingefahrenen exzellenten Ergebnisse auch in komplett unabhängigen Tests wiederholen lassen würden. Dem ist nun offensichtlich nicht ganz so, wie ein direkter Vergleich der Vorab-Testergebnisse mit den Launch-Testergebnissen zeigt. Nachfolgende Tabelle listet die gemessenen Leistungsunterschiede zugunsten der GeForce GTX 295 gegenüber der Radeon HD 4870 X2 sowohl bei den Vorab-Tests als auch bei den Tests zum eigentlichen Launch auf:

Webseite Settings Vorab-Test Launch-Test
Bit-Tech 1680x1050 4xAA
1920x1200 4xAA
2560x1600 4xAA
+15%
+13%
+22%
+11%
+8%
+16%
Guru3D 1600x1200 4xAA
1920x1200 4xAA
2560x1600 4xAA
+36%
+33%
+21%
+24%
+21%
+11%
Overclockers Club 1680x1050 4xAA
1920x1200 4xAA
+33%
+28%
+16%
+15%
PC Games Hardware 1680x1050 4xAA
1920x1200 4xAA
+22%
+20%
+12%
+10%

Oftmals fehlen in den Testergebnissen zum GTX295-Launch sogar noch die Werte des neuen Beta-Treibers von ATI, welcher ja ebenfalls noch einmal im hohen einstelligen Prozentbereich zulegen kann. Nicht vergleichbar sind zudem die Ergebnissen unter 8x Anti-Aliasing, einfach weil es hierzu bei den Vorab-Testberichten zu wenig Werte gab. Aber auch so läßt sich die klare Tendenz erkennen, daß die Radeon HD 4870 X2 unter den Bedingungen der Vorab-Test unter Wert geschlagen wurde. Seinerzeit drängte sich der Eindruck auf, die GeForce GTX 295 wäre spielend überlegen, dies ist nun nach den unabhängigen Tests zum Launchtag nicht mehr so, auch wenn sich die GeForce GTX 295 weiterhin an der Leistungsspitze zu halten vermag. Nichtsdestotrotz läßt sich aus der Angelegenheit lernen, daß Tests unter mehr oder weniger diktierten Testbedingungen letztlich wertlos sind, weil sich damit ein erheblicher Abstand zum realen Bild unabhängiger Tests ergeben kann.

HT4U vermelden mögliche Preissenkungen bei Intels Core 2 Quad Prozessoren, welche zum kommenden Wochenende in Kraft treten sollen. Ganz sicher sind die vermeldeten Preise aber noch nicht, da in der zugrundeliegenden Meldung zum einen die aktuellen Intel-Listenpreise erstaunlicherweise etwas falsch wiedergegeben werden, zum anderen aber auch andere Quellen über andere, klar niedrigere Preissenkungen berichtet haben. Sinnvoll wären die genannten Preissenkungen schon, weil damit die neuen Phenom II Prozessoren (gegenüber der aktuellen Situation) gleich einmal gegen die jeweils nächsthöhere Intel-Taktstufe antreten müssten. Aufgrund der Unsicherheit der Information gilt es hier jedoch schlicht abzuwarten, was letztlich in welcher Höhe passieren wird.

Gemäß der DigiTimes sitzen die großen Mainboard-Hersteller auf klaren Überbeständen an Intel-Chipsätzen. Als Grund hierfür sieht man zum einen den Erfolg von Billigcomputern an, welche in aller Regel ältere und kleinere Chipsätze benutzen, genauso aber auch den eher bescheidenen Unterschied von Intels aktueller 4er Chipsatz-Serie zur vorangegangenen 3er Chipsatz-Serie (Performance-relevant wäre hier nur der Wechsel von PCI Express 1.x auf 2.0). Die Problematik soll sogar so weit gehen, daß die Mainboard-Hersteller inzwischen Intel zu einer Verschiebung neuer Produkte bewegen wollen – was allerdings eher unwahrscheinlich ist. Schließlich wird ausgerechnet die nächste Chipsatz-Serie von Intel wieder zwingend benötigt, unterstützt doch nur die 5er Chipsatz-Serie die neue Nehalem-Prozessorenarchitektur.

Hier will Intel im dritten Quartal endlich die ersten Mainstream-Prozessoren samt entsprechender Plattformen (P55-Chipsatz) in den Markt schicken – und dies ist schon ein sehr später Termin, den dürfte Intel kaum noch weiter nach hinten verschieben. Generell wird die Angelegenheit aber bei Intel wie auch den Mainboard-Herstellern ein gewisses Umdenken auslösen: Erstens einmal wird sich in Zukunft wohl ein größeres Augenmerk auf die kleineren Chipsätze einer Chipsatz-Serie richten. Beispielsweise ist aktuell der P43-Chipsatz ganz interessant, er bietet nahezu alle Merkmale des größeren P45-Chipsatz, verzichtet aber auf CrossFire. Wer diese MultiGrafikkarten-Technologie sowieso nicht einsetzen will (oder aufgrund der Benutzung von nVidia-Grafikkarten nicht kann), kann hier auch bedenkenlos zu (gut ausgestatteten) P43-Mainboards anstatt zu P45-Mainboards greifen.

Und zweitens wird Intel die Angelegenheit weiterhin dazu animieren, zu früheren Technologien immer möglichst inkompatible Chipsätze herauszubringen, weil nur dies den Absatz der Neuware zuverlässig stützt. Gerade beim Wechsel von der 3er zur 4er Chipsatz-Serie konnte man sehen, daß allein ein gewisses Update des Featuresets nicht ausreichend ist, um den Markt zu Begeisterungsstürmen hinzureißen. Wenn dagegen der Wechsel aufgrund beispielsweise anderer Sockel etc. sowieso eine technische Notwendigkeit darstellt, ergibt sich eine ganze andere Situation. Und Intel hat sicherlich aus der Vergangenheit genügend Erfahrung darin, eigentlich nicht zwingend notwendige Inkompatibilitäten zu früheren Produkten aufzubauen, nur damit man jedesmal zum Wechsel des gesamten Basissystems gezwungen wird – andere würden dazu sagen: Clevere Geschäftsstrategie ;).

Laut WinFuture bekommen die Netbook-Hersteller die Lizenzen für Windows XP von Microsoft für sensationell günstige 5 Dollar – während ansonsten zwischen 32 bis 47 Dollar üblich sind. Der Grund dürfte natürlich in der hohen Konkurrenz durch Linux im Netbook-Segment liegen. Interessant wäre hier die Frage, ob eine solche Quersubventionierung (denn mit 5 Dollar Abgabepreis arbeitet Microsoft sicherlich nicht kostendeckend) für einen Monopolisten wie Microsoft überhaupt statthaft sind. Unter Anwendung der entsprechenden US-Kartellgesetzgebung müsste Microsoft eigentlich dazu gezwungen werden, dies zu unterlassen – entweder zugunsten höherer Preise im Netbook-Markt oder aber niedriger im allgemeinen Markt ;). Ist aber nur eine wilde Idee, schließlich hat es Microsoft bisher erfolgreich verstanden, rein rechtlich nicht als Monopolist deklariert zu werden, obwohl Microsoft sicherlich eines der eindeutigsten Monopole der neueren Zeit hält.

Wie nochmals Golem berichten, werden die DRM-freien iTunes-Titel generell in der Musikdatei einen Hinweis auf denjenigen Nutzer enthalten, welcher den Titel einstmals bei iTunes erstanden hat. Dies ist wohl als Sicherungsmaßnahme gedacht, falls diese Titel irgendwann in Filesharing-Netzen auftauchen und scheint den aktuellen Kompromiß zwischen Rechteinhabern und Onlineshops darzustellen. Wirklich viel helfen dürfte es in Bezug auf (illegales) Filesharing natürlich nicht, denn dafür reicht schließlich immer nur eine wirklich vollkommen DRM- und Wasserzeichen-freie Datei aus, danach ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Aber wenn es den Rechteinhabern zu ihrem Seelenfrieden verhilft, dann soll es halt so sein – immerhin ist mit dem Verzicht auf DRM eigentlich schon alles zugunsten der Konsumenten gewonnen.

Heise Security berichten über einen Fehler in den JavaScript-Implementierungen vieler gängiger Webbrowser, womit es einer Webseite möglich ist herauszufinden, auf welchen anderen Webseiten ein Anwender gerade eingeloggt ist. Dies könnte dann zum Ausspähen von Login-Daten ausgenutzt werden, beispielsweise dadurch, daß man den Anwender mit einer nachgemachten Webseite dazu animiert, die Login-Daten nochmals einzugeben – dann allerdings zugunsten der Phisher. Dies stellt aber nicht die alleinige Möglichkeit dar, denn oftmals führen einzelne Sicherheitslücken nicht zum unmittelbaren "Erfolg", sondern wird dieser erst durch Verbindung von mehrerer Sicherheitslücken erreicht.

Demzufolge ist jeder Sicherheitslücke ab einer gewisse Größe ein Gefahrenpotential zuzuordnen, egal ob es nun schon eine direkte Ausnutzungsmöglichkeit gibt oder ob diese erst in Verbindung mit anderen Sicherheitslücken zustandekommt. Damit wird auch der allgemeine Hinweis um so dringlicher, beim Online-Banking prinzipiell nicht auf anderen Webseiten zu surfen sowie vorher alle Browser zu schließen und die Bankwebseite seiner Wahl immer erst mit einem neu gestarteten Browser anzusteuern. Da aber generell auch andere Login-Daten für Phisher von Interesse sein können, sollte man sich besser generell vorsehen bei Webseiten, welche einen Einloggvorgang erfordern. Eine einfache Lösung hierfür wären mehrere (verschiedene) Webbrowser: Dann kann man auf diversen Webseiten eingeloggt bleiben, während man ansonsten mit einem ganz anderen Webbrowser surft.