31

News des 31. Januar 2011

Ein weiterer Testbericht seitens Techgage beleuchtet das Verhältnis der beiden Ausführungen der Radeon HD 6950 gegeneinander und trägt damit zur weiteren Informationsverdichtung in dieser erst kürzlich angesprochenen Frage bei. Der Artikel von Techgage sieht generell die Radeon HD 6950 etwas deutlicher vor der GeForce GTX 560 Ti als andere Testberichte, auch ganz unabhängig von der Speichermenge – aber es schadet natürlich nie, auch mal etwas abweichende Messungen mit zu berücksichtigen, dies stärkt nur die Aussagekraft der daraus abgeleiteten insgesamten Zahlen. Bezüglich der Performance der beiden unterschiedlichen Ausführungen der Radeon HD 6950 ähnelt das Ergebnis von Techgage dann wieder früheren Messungen, wo kaum ein beachtbarer Unterschied zwischen 1 GB und 2 GB Grafikkartenspeicher festgestellt wurde, selbst bis hinauf zu einem Setting von 2560x1600 mit 4x Anti-Aliasing.

Techgage 6950/1GB vs. 6950/2GB 6950/1GB vs. 560Ti 6950/2GB vs. 560Ti
1920x1080 4xAA +1,8% (-1,8%) +10,0% (-9,1%) +8,0% (-7,4%)
2560x1600 4xAA -0,9% (+0,9%) +21,6% (-17,8%) +22,8% (-18,6%)
benutzte Treiberversionen: AMD 11.1 vs. nVidia 266.56
benutzte Filtersettings: (anscheinend) AMD "Quality" vs. nVidia "Quality"

Sicherlich bewegt sich da optisch durchaus etwas: Wo unter 1920x1080 mit 4x Anti-Aliasing noch die 1-GB-Ausführung leicht vorn liegt (der größere Verwaltungsaufwand behindert die 2-GB-Karte etwas und läßt diese regelmäßig etwas langsamer als die 1-GB-Karte sein, sofern die Speichermenge nicht ausgeschöpft wird und damit der eigentliche Vorteil der 2-GB-Karte zum tragen kommt), gewinnt unter 2560x1600 mit 4x Anti-Aliasing dann die 2-GB-Ausführung das interne Duell der beiden Radeon HD 6950 Karten. Die Differenz ist aber eben einfach noch zu gering – von plus 1,8 Prozent zu minus 0,9 Prozent – um wirklich beachtbar zu sein, erst in noch höheren Settings wird die Radeon HD 6950 1GB dann deutlich an Performance abgeben. In der Summe (auch der früheren Benchmarks der Hardware Canucks und von Hardware.fr) scheint somit 2560x1600 4xAA das Limit der Radeon HD 6950 1GB zu sein, wo diese noch nicht beachtbar gegenüber der 2-GB-Ausführung derselben Karte einbricht.

Hardware Canucks 6950/1GB vs. 6950/2GB 6950/1GB vs. 560Ti 6950/2GB vs. 560Ti
1920x1200 4xAA -2,3% (+2,4%) +3,0% (-2,9%) +5,7% (-5,4%)
2560x1600 4xAA -7,5% (+8,1%) +10,9% (-9,8%) +19,9% (-16,6%)
2560x1600 8xAA -12,3% (+14,0%) +27,5% (-21,6%) +46,9% (-31,9%)
benutzte Treiberversionen: AMD 11.1a Hotfix vs. nVidia 260.56 Beta
benutzte Filtersettings: (anscheinend) AMD "Quality" vs. nVidia "Quality"
Hardware.fr 6950/1GB vs. 6950/2GB 6950/1GB vs. 560Ti 6950/2GB vs. 560Ti
1920x1200 4xAA +1,8% (-1,8%) ±0 -1,9% (+1,9%)
1920x1200 8xAA -0,7% (+0,7%) +7,9% (-7,3%) +8,6% (-7,9%)
benutzte Treiberversionen: AMD 11.1a Hotfix vs. nVidia 266.56
benutzte Filtersettings: (anscheinend) AMD "Quality" vs. nVidia "Quality"

Ein herber Rückschlag für Intels komplette Sandy-Bridge-Architektur ist der (vorläufige) Rückzug der 6er Chipsatz-Serie aus dem Markt wegen eines Hardware-Fehlers in den SATA-II-Ports. Diese SATA-II-Ports sollen mit einer gewissen Quote (angeblich 5%) und zumeist erst nach einiger Einsatzzeit Probleme machen – konkret soll die Fehlerrate mit der Zeit stark ansteigen, womit zum einen die Performance abnimmt und im Extremfall sogar ein reines Anbinden der Geräte unmöglich sein kann. Die SATA-III-Ports dieser Mainboard-Chipsätze sind jedoch nicht von diesem Problem betroffen. Intel hat allerdings die Auslieferung aller Mainboard-Chipsätze der 6er Serie im Mobile- und Desktop-Segment gestoppt und wird diese erst mit einer fehlerbereinigten Version wieder aufnehmen, welche voraussichtlich ab Ende Februar zur Verfügung stehen wird. Für die bereits verkauften Mainboards auf Basis der neuen Chipsätze denkt man über ein umfassenden Umtauschprogramm nach. An den im Markt befindlichen Mainboards mit 6er Chipsatz ändert dies im übrigen nichts – diese Mainboards müssen also nicht neu designt werden, sondern sie werden einfach nur mit einer fehlerbereinigten Chipsatz-Revision ausgestattet.

Ähnlich dürfte dies auch bei einer Garantiereparatur ablaufen: Aus einem eingesandten Board wird der alte Chipsatz entfernt und ein neuer eingesetzt – vermutlich werden die Boards also nicht komplett ersetzt. Zumindest für OEM-PCs will Intel diesbezüglich die PC-Hersteller direkt unterstützen – wie dies für im Retail-Handel einzeln erworbene Mainboards laufen wird, ist dagegen noch nicht ganz klar. Aufgrund der offenen Bekanntgabe des Fehlers und der direkten Produktionseinstellung der fehlerhaften Serie kann aber kaum ein Hersteller oder Händler die Rückgabe verweigern, aller Vermutung nach wird Intel die im Retail-Geschäft tätigen Mainboard-Hersteller demzufolge ebenfalls direkt unterstützen. Natürlich kann man sein Sandy-Bridge-Mainboard trotzdem erst einmal weiterverwenden, denn insbesondere wenn an den SATA-II-Ports nicht elementares wie Festplatten hängen, gibt es fürs erste keine echten Probleme zu befürchten. Sobald die Mainboard-Hersteller diesbezüglich Stellung genommen haben, sollte man natürlich trotzdem einen Umtausch hin zu einer Platine mit einer fehlerbereinigten Chipsatz-Revision in Betracht ziehen.

Da Intel die volle Produktionskapazität an Mainboard-Chipsätzen aber erst wieder im April erreicht haben will, kann sich dies durchaus etwas hinziehen. Zudem kann man sich schon darauf einrichten, daß die Mainboard- und Computerhersteller dies als normalen Garantiefall lösen werden, welcher also üblicherweise einige Wochen zur Bearbeitung verschlingt. Für einige Anwender könnte dies zu viel Zeit sein, hier muß man sich gegebenfalls Gedanken um alternative Wege wie einen Mainboard-Neukauf machen – dies kostet unnötig Geld, aber ein mehrere Wochen nicht benutzbarer Computer ist heutzutage in vielen Fällen keine gangbare Option mehr. Das deutsche Verbraucherschutzrecht ist zwar großzügig bezüglich Rückgaben und Fehlerkorrekturen, setzt den Herstellern dafür aber keine Zeiträume vor und sieht generell nicht den Bedarf an einer besonders zügigen Problembehebung im Fall eines täglich genutzten und teilweise zwingend benötigten Geräts wie eines Computers.

Davon abgesehen bedeutet diese Meldung natürlich auch, daß Intel im Februar faktisch kein Stück der neuen Sandy-Bridge-Prozessoren verkaufen kann und daß der geplante Portfolio-Ausbau ebenfalls verschoben werden muß. Intel dürfte dieser Fehler daher eine Stange Geld kosten – und dabei hat man noch Glück im Unglück, denn da der Fehler anscheinend nicht per Software fixbar ist, hätte eine spätere Entdeckung noch fatalere finanzielle Konsequenzen für Intel gehabt. So kommt es "nur" zur eher kuriosen Situation, daß derzeit wieder die Nehalem-basierten Prozessoren das Maß aller Dinge bei Intel sind. Geschäftlich dürfte dieser Fehler Intel gut eine Milliarde Dollar kosten, was auch für Intel kein Kleingeld ist und zusammen mit den nVidia-Lizenzzahlungen Intels satte Gewinne der letzten Zeit erheblich schmälern dürfte. Dem PC-Markt wird dagegen gleich einmal der Spiegel ob den Nachteilen der aktuellen Monokultur vorgehalten – zu Zeiten alternativer Chipsatz-Anbieter wäre ein solcher Fall nämlich weit weniger schlimm ausgefallen, da man wenigstens die neuen Prozessor weiter hätte ausliefern können.

Gulli melden aus Bayern einen Einsatz des Bayerntrojaners, der allerdings seitens der Ermittlungsbehörden gleich wieder für illegale Aktivitäten benutzt wurde. Konkret wurde vom bayrischen Landeskriminalamt gegen einen Beschuldigten eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) angesetzt, mittels welcher also Skype abgehört werden sollte. Dafür gab es auch eine richterliche Genehmigung – nicht aber für das zusätzliche Anfertigen von Browser-Screenshots aller 30 Sekunden. Das Landeskriminalamt begründete dies mit dem Versuch, geschriebene eMails zu dokumentieren, was aber schon rein rechtlich nicht funktioniert, denn de jure gilt als "Telekommunikation" immer erst die abgesandte Nachricht und noch nicht die erst im Entstehen begriffene (oder vielleicht auch niemals abgesandte) Nachricht.

Der viel entscheidender Punkt an der ganzen Angelegenheit ist aber sicherlich dieser, daß hier eine eindeutige Dokumentation dessen vorliegt, was passiert, wenn man den Ermittlungsbehörden so ein scharfes Schwert wie einen staatlichen Trojaner in die Hände gibt. Das Gesetz erlaubte in diesem Fall nur das Mitschneiden von Skype, das dafür eingesetzte Werkzeug ist aber eines, mittels welchem sich auch eine Vollüberwachung realisieren läßt – und zwar ohne besonderen zusätzlichen Aufwand. Und wie mittels diesem Fall dokumentiert, halten sich die staatlichen Ermittler in der Praxis eben nicht an das Gesetz, sondern nutzen (in diesem Punkt ist man dann nicht unähnlich zu den verfolgten Kriminellen) die vorhandenen technischen Möglichkeiten aus. Genau deswegen ist die angeblich so viel weniger invasivere Quellen-TKÜ vollkommen genauso kritisch wie die "Online-Durchsuchung" zu sehen, weil das dafür eingesetzte technische Mittel exakt dasselbe ist. Und in den wenigsten Fällen dürften der mißbräuchliche Einsatz dieses Ermittlungswerkzeugs auch öffentlich bekannt werden.