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Hardware- und Nachrichten-Links des 15. Februar 2016

Während von den weiteren Pascal-Grafikchips bisher noch nichts wirklich handfestes bekannt ist, scheint der Pascal-Topchip GP100 nach seinem Tape-Out im Frühsommer 2015 weiterhin auf einem guten Weg zu zu sein: Laut ComputerPartner soll mit diesem Pascal-Topchip schon ab Juli 2016 ein erster Supercomputer in Frankreich bestückt werden. Die "ab"-Formulierung läßt natürlich zeitlichen Spielraum, zudem werden Supercomputer dieser Art sowieso nicht an einem Tag fertiggestellt und in Betrieb genommen. Aber zumindest liegen die Zeitpläne von nVidia und den anderen beteiligten Unternehmen augenscheinlich derart, daß man eine Terminlage "ab Juli 2016" seinen Abnehmern versprechen kann. Rückschlüsse auf Termine eventueller GP100-Grafikkarten für das Consumer-Segment lassen sich daraus natürlich nicht ziehen – zum einen ist klar, daß nVidia mit dem GP100 erst einmal ausschließlich solcherart Großabnehmer im Profi-Segment bedient, zum anderen steht immer noch die These im Raum, daß der GP100 als reiner Profi-Chip niemals ins Consumer-Segment kommt. Zur Terminlage der anderen Pascal-Grafikchips läßt sich zudem genauso wenig etwas ableiten – allenfalls, daß man bei neuer Architektur und neuem Fertigungsverfahren die weiteren Grafikchips zeitlich immer etwas später ansetzt, um erst einmal die realen Ergebnisse des ersten Grafikchips der neuen Architektur abzuwarten.

Das chinesische Expreview (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) hat eine weitere nur in China auf den Markt kommende Karte im Test: Die XFX Radeon R9 380 "Crimson Edition" mit 4 GB Speicher ist erst einmal eine ganz normale Radeon R9 380, nur mit leicht höheren Taktraten von ≤990/2850 MHz (default sind ≤970 MHz Chiptakt). Aktiviert man jedoch das zweite auf der Karte vorhandene Grafikkarten-BIOS (mittels BIOS-Switch an der Platinen-Seite), gehen nicht nur die Taktraten auf ≤1040/2900 MHz hinauf, sondern wird auch der benutzte Tonga-Chip komplett freigeschaltet – nutzbar sind dann 2048 anstatt 1792 Shader-Einheiten sowie 128 anstatt 112 Textureneinheiten. Die Karte wird somit zur vollwertigen und sogar ab Werk übertakteten Radeon R9 380X – und dies ohne irgendwelche radikalen Nutzereingriffe und zudem auch wieder (mittels BIOS-Switch) rückgängig machbar. Als Angriff auf die Preislagen der Radeon R9 380X ist das ganze jedoch nicht zu verstehen, sondern seitens Hersteller XFX eher als einmalige Sonderaktion gedacht: Die Karte gibt es nur in limitierter Auflage – und wie gesagt nur in China, wo AMD wie bekannt vergleichsweise ziemlich stark präsent ist.

Die sich hieran automatisch anschließende Frage, ob denn auch reguläre Radeon R9 380 Karten mittels des BIOS einer Radeon R9 380X freischaltbar sind, kann dann allerdings nur die Praxis beantworten – und es braucht dafür natürlich zuerst waagemutige User, welche selbiges riskieren (am besten auf Karten mit einem Dual-BIOS, dann fällt der Weg zurück einfacher). Bisher ist aus dieser Richtung her nichts bekannt, die letzten Freischaltaktivitäten bei AMD-Grafikkarten betreffen Hawaii- und Fiji-basierte Modelle, waren allerdings nur teilweise von Erfolgen gekrönt. Sicherlich dürfte AMD die Fertigung des immerhin schon seit September 2014 (mit der Radeon R9 285) im Markt befindlichen Tonga-Chips inzwischen so gut gelingen, daß kaum noch teildeaktivierte Chipversionen notwendig wären – was nicht bedeutet, daß eine Freischaltung gelingen mag. Die Grafikchip-Entwicklern sichern sich hierbei inzwischen mittels Laserlocks derart gut ab, daß jede erfolgreiche Freischaltung eher denn auf einem blanken Marketingkalkül basieren dürfte als denn auf einem technisch falsch ausgeführten Lock. Gut möglich, daß in der konkreten Situation der vorgenannten XFX-Karte der Hersteller also von AMD eine Handvoll an Tonga-Chips bekommen hat, die bewußt nicht gelockt war – und daß damit die Freischaltung jener XFX-Karte gar nichts bezüglich anderer Radeon R9 380 Karten am Markt bedeuten muß.

Gemäß HT4U schaltet der neue Eigentümer der Philips-Marke derzeit die Smart-Funktionalität bei Philips-Abspielgeräten (nicht Philips-Fernsehern!) nahezu flächendeckend einfach ab – womit diese Geräte wieder zu "normalen" Player werden, teilweise noch mit Zugang zu YouTube und Netflix, aber eben nicht mehr "Smart". Was dem geneigten Aluhut-Träger sogar zusagen dürfte, stellt offiziell nur die Inanspruchnahme der Lizenzbestimmungen dar, welche (natürlich) den Passus enthalten, daß "Dienste" einfach so nach Gusto eingestellt werden können. In der Rechtspraxis wird man dies allerdings vermutlich anders sehen, sollte ein solcher Fall jemals gerichtlich behandelt werden – denn erstens darf man die Lizenzbestimmung sowieso erst nach dem bereits abgeschlossenen Kauf abnicken (eine damit schon sehr kritische Rechtsposition). Und zweitens darf sich der Konsument darauf verlassen, daß wenn "Smart" als grundsätzliche Eigenschaft auf dem Wunschzettel stand, daß das gekaufte Gerät ohne diese Funktionalität dann schlicht mangelhaft ist (und damit zurückgeht). Da der Mangel zudem mutwillig durch den Hersteller verursacht wurde, dürften hierbei auch Gewährleistungs- und Garantiefristen nicht von Belang sein. Vom rechtlichen Standpunkt aus komplett abgesehen wäre mal interessant, wie idiotisch ressourcenfressend Philips seine "Smart-Dienste" gestaltet hat, auf daß es sich für den neuen Eigentümer wirtschaftlich lohnt, jene wie zu sehen einzustellen.