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Hardware- und Nachrichten-Links des 20. April 2015

Etwas deutlich abweichendes zu den Angaben von der CeBIT bringen Fudzilla im Fall von AMDs Fiji-Chip: Danach soll zur Mitte des Juni zum einen eine "Fiji XT" Karte mit einem Fiji-Chip erscheinen, zum anderen eine "Fiji VR" genannte Karte mit gleich zwei Fiji-Chips auf einem Grafikboard. Letztere hatte man ursprünglich erst viel später im Jahr erwartet – aber wenn die von Fudzilla angegebene Performance-Richtung stimmen sollte, nachdem "Fiji XT" zwar die GeForce GTX 980 schlagen, sich jedoch kaum mit der GeForce GTX Titan X anlegen kann, dann wäre eine frühzeitig in den Markt kommende DualChip-Lösung durchaus sinnvoll. Teilweise spekuliert man hierzu immer noch über ein neues Renderingverfahren zur effektiven Nutzung zweier Grafikchips bei "Fiji VR" – aber dies bleibt abzuwarten, wie auch die gesamten Fudzilla-Meldung unter einigem Vorbehalt zu sehen ist: Regulär sollte der Fiji-Chip keine Probleme damit haben, den GM200-Chip der GeForce GTX Titan X zu schlagen, alle Vorab-Benchmarks deuten in diese Richtung und dürften durch bessere Treiber heutzutage eher noch besser ausfallen als zu Vorserien-Zeiten. Für AMD wäre ein starker Fiji-Chip, welcher keine DualChip-Lösung benötigt, um die Leistungsspitze zu erklimmen, in jedem Fall besser – und auch der angedachten Preissituation besser angemessen.

HT4U vermelden hingegen neue fernöstliche Gerüchte zur GeForce GTX 980 Ti: Danach wird die Karte erneut als Vollausbau des GM200-Chips mit sogar höheren Taktraten als bei nVidias bisherigem Top-Modell beschrieben, als einzige Abspeckung soll es "nur" 6 GB Grafikkartenspeicher geben – was so oder so in einer schnelleren Grafikkarte als bei der GeForce GTX Titan X resultieren würde und damit natürlich bisherige Käufer dieser Karte schwer vor den Kopf stoßen würde. Der Launch der GeForce GTX 980 Ti soll dabei schon vor der Computex zwischen dem 16. und 26. Mai 2015 stattfinden – und damit noch vor dem frühesten Launchtermin von AMDs Fiji-Chip und deutlich eher als frühere Zeitangaben, welche die GeForce GTX 980 Ti erst im Spätsommer/Herbst gesehen haben. Nach wie vor bleibt unsicher, ob die GeForce GTX 980 Ti wirklich zu diesen Daten daherkommt – nVidia würde die GeForce GTX Titan X mit einer schnelleren Karte ohne Titan-Logo und entsprechend hohem Preis glatt unnützt machen, ohne daß dafür eine wirkliche Notwendigkeit zu sehen wäre. Selbst wenn der Fiji-Chip etwas schneller als die GeForce GTX Titan X herauskommt, könnte man diese Situation anders bewältigen – beispielsweise eine freigeschaltete Titan X mit Wasserkühlung ab Werk – als mittels einer derart schnellen GeForce GTX 980 Ti, welche das Preis- und Performancegefüge in nVidias Portfolio vollkommen durcheinanderbringt.

Nochmals Fudzilla berichten über die Server-Ausführungen zu AMDs Zen-Architektur, welche bis zu 32 CPU-Kerne auf einem Prozessoren-Die tragen sollen, zusammen mit AMDs HyperThreading-Ausführung gibt es dann also 64 logische Kerne in einer CPU. Sinnvollerweise fehlt auch jede integrierte Grafiklösung – im Gegensatz zu den kürzlichen Daten zu einer (angeblichen) Zen-APU hört sich diese Meldung damit schon deutlich glaubwürdiger an. Selbst die aus heutiger Sicht als "viel" klingenden 32 CPU-Kerne dürften durchaus realistisch in der 14nm-Fertigung sein, Intel stellt derzeit auch schon einige Haswell-Xeons mit 18 CPU-Kernen in der 22nm-Fertigung her. Gut möglich allerdings, daß AMD bei seinem 32-Kerner schlicht auf acht aneinandergepappte 4-Kerner setzt, darauf deutet der Level3-Cache hin, welche pro vier CPU-Kerne jeweils 8 MB groß sein soll. Möglicherweise stellt AMD die gesamten Zen-Prozessoren als native 4-Kerner her: Mittels einer guten Interconnect-Technologie werden dann alle anderen möglichen Prozessoren mit 8, 12, 16, 24 oder 32 Kernen erstellt, indem die benötigte Anzahl an Vierkern-Dies auf einem Trägermaterial zusammengeschaltet werden.

Gleich zwei faktisch offizielle Aussagen zum Releasetermin von Windows 10 grenzen eben jenen viel genauer ein: Erstens gibt es eine Wortmeldung seitens Microsoft, welche auf "Sommer 2015" lautet – und zweitens einen Hinweis seitens AMD, welcher mit "Ende Juli 2015" sehr viel genauer benannt wurde. Da die großen Hersteller die genauen Pläne von Microsoft kennen dürften, ist letztgenannter Hinweis durchaus Ernst zu nehmen – als derzeitig von Microsoft geplanter Releasetermin zu Windows 10. An Plänen kann sich natürlich immer noch etwas ändern, aber wenn Microsoft derzeit den Ende des Juli ansetzt, dürfte der Sommer-Termin so oder so zu halten sein und Windows 10 rechtzeitig für alle wichtigen Verkaufszeiträume des zweiten Halbjahres – Back-to-School-Saison und das Weihnachtsgeschäft – sowohl als OEM-Version bei den großen PC-Herstellern als auch in den Regalen der Einzelhändler vorzufinden sein. Für Microsoft dürfte dabei nicht wirklich wichtig sein, ob Windows 10 schon Feature-technisch ausgereift ist, wichtig ist derzeit wohl allein das Ausmerzen von Bugs. Bezüglich der Features will man sowieso einen neuen Weg gehen, welcher eine ständige Weiterentwicklung wie von den Mobile-Betriebssystemen her bekannt mit sich bringt, demzufolge muß die Releaseversion in dieser Frage (aus der Sicht von Microsoft) auch noch nicht perfekt sein.

Gemäß der Netzpolitik soll das kommende Gesetzeswerk zur Vorratsdatenspeicherung die interessante Klausel enthalten, daß zur Abfrage von "Bestandsdaten" keinerlei Richtervorbehalt notwendig wird. Unter "Bestandsdaten" versteht man in aller Regel die nicht direkt die Kommunikation betreffenden, üblicherweise nicht veränderlichen Daten – sprich Realname, Anschrift, Telefonnummer, Bankinformationen etc. Für gewisse Ermittlungen reichen diese Informationen vollkommen aus, will man oftmals schlicht nur erfahren, welche reale Person sich hinter welcher IP-Adresse verbirgt. Dies hilft nicht nur alle Verfahren in Urheberrechtsfällen erheblich weiter – ohne Richtervorbehalt ist hierbei massenhaften Verfahren Tür und Tor geöffnet – sondern natürlich auch allen Ermittlungen gegen unliebsame Personen, wo möglichst ohne großes Aufsehen mal schnell ermittelt werden soll, wer unter welcher IP-Adresse postet. Ohne Richtervorbehalt geht dies alles viel einfacher – und wenn man bedenkt, daß das Recht auf Bestandsdatenauskunft insgesamt 102 Behörden zusteht und jetzt schon jährlich millionenfach (!) genutzt wird, dann wird diese Bestandsdatenauskunft zum viel interessanteren Teil der geplanten Vorratsdatenspeicherung. Ironischerweise müssen sich die Strafverfolger dann gegenüber schweren Straftätern einem Richtervorbehalt stellen, bei Urheberrechtssündern dürfen Daten hingegen ohne jede weitere Kontrolle abgerufen werden.