20

Hardware- und Nachrichten-Links des 20. Februar 2015

Laut PC Perspective bieten in den USA die großen Onlinehändler Amazon & Newegg inzwischen breitflächig Kompensationen auf den (früheren) Kauf einer GeForce GTX 970 an, welche sich üblicherweise zwischen 20-30% des Kaufpreises als Gutschrift bewegen. Dies bedeutet wohl, daß trotz das die Medien sich inzwischen zumeist anderen Themen zugewandt haben, das Nutzerinteresse an diesem Fall nach wie vor hoch ist – und die Händler letztlich durch die vielen Nutzerrückfragen zu diesem Schritt getrieben wurden. Zugleich darf man vermuten, daß gerade die genannten großen Händler nun ihrerseits Druck auf nVidia ausüben werden, sich zumindest an den Kosten für diese Kompensationen zu beteiligen – und gegenüber OEMs und Händler sollte nVidia aufgeschlossener sein als gegenüber Endkunden. Dies dürfte aber auch weiterhin ohne offizielle Wortmeldung seitens nVidia erfolgen, da nVidia die GTX970-Affäre ganz augenscheinlich blank auszusitzen versucht.

Die PC Games Hardware hat BIOS-Updates für Broadwell Desktop-Prozessoren entdeckt, welche Asus seinen Z97-Mainboards spendiert hat. Dies deutet erst einmal darauf hin, daß Intel weiterhin vorhat, Broadwell auch in den Desktop-Bereich zu entsenden – wenngleich eine Änderung an diesen Plänen noch in letzter Minute genauso wenig ausgeschlossen werden kann. Dabei erübrigt sich im eigentlichen die Diskussion, ob Broadwell für den Desktop nun noch antritt oder nicht: Der Sprung gegenüber Haswell ist Intel-typisch viel zu gering, um von Haswell ausgehend auf Broadwell aufzurüsten – und für Neukäufer ist die nur wenige Monate später erscheinende Skylake-Architektur interessanter, weil mit viel mehr Innovationen verbunden als Broadwell. Gerade da von Skylake nun ein komplettes Produktportfolio – inklusive also K-Modellen – erscheinen soll, braucht Broadwell im Desktop eigentlich niemand mehr großartig zu interessieren.

Gemäß DailyTech soll sich Microsoft nun doch wenigstens etwas bezüglich des Designstils von Windows 10 bewegen und wird in der finalen Version im Desktop-Einsatz wieder diverse AeroGlass-Effekte anbieten – seitens DailyTech schon einmal als "Modern Glass" tituliert. Konkret wird soll es sich um Glass- und Transparenz-Effekte handeln, welche Windows 10 wieder erhalten soll – wenngleich oftmals nicht in dem von Windows 7 her bekannten Ausmaß. Ob dies die grundsätzliche Kritik an der Designstilrichtung von Windows 10 verstummen läßt, darf bezweifelt werden – auch auf dem neuen, von Microsoft stammenden Foto sieht es immer noch prinzipiell wie ein Windows 8 aus – aber wenigstens werden damit die Optikwünsche vieler Nutzer erfüllt. Und je mehr Microsoft diese kleineren Zugeständnisse macht, um so mehr Nutzer werden am Ende auch bereit sein, die Kröte im ganzen zu schlucken bzw. mit dem Resultat letzlich leben zu lernen.

Golem berichten über die chinesische Spielekonsole "Obox", welche im Gegensatz zu anderen China-exklusiven Produkten Anfang 2016 den Sprung in die westliche Welt wagen will. Abweichend von Xbox One und Playstation 4 kann die Obox dabei dank HDMI 2.0 mit einer 4K-Bildausgabe auf 60 Hz auftrumpfen. Der Begriff "4K-Konsole" ist allerdings dennoch etwas übertrieben, denn die Hardware der Obox ist mit einem 32bittigem Tegra K1 weit unterhalb des Niveaus der aktuellen Spielekonsolen, vielleicht wird gerade so das Niveau der Wii U erreicht. Dafür dürfte die Obox aber wohl dank des Android 4.4 Betriebssystems Zugriff auf alle unter Android sowieso schon vorhandenen Spiele haben, hinzu kommen einige vom Hersteller selber entwickelte Spiele sowie eine Kooperation mit dem französischem Spielepublisher Gameloft. Ob man sich in der westlichen Welt gegenüber der wohl viel besseren Grafik von Xbox One und Playstation 4 durchsetzen kann, bleibt abzuwarten – vermutlich existiert hierzulande kein wirklich großer Markt für eine Billig-Spielekonsole, diesen Job übernehmen gewöhnlich Tablet & Smartphone.

Der Spiegel hat den neuesten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorliegen, welcher sich mit freien WLANs und der Störerhaftung bei jenen beschäftigt. Entgegen dem offiziell formulierten Ziel, in Deutschland mehr freie WLANs zu schaffen, würde die neue Rechtslage jedoch nur freie WLANs im gewerblichen Betrieb – wie von Unternehmen & Behörden – von der Störerhaftung ausnehmen, nicht jedoch privat betriebene freie WLANs. Unter letztere dürften dann leider auch Intitiativen wie die Freifunker fallen, welche rein technisch zwar die größten WLAN-Netze bilden, jedoch unter der neuen Rechtslage auch weiterhin keine Störerhaftung in Anspruch nehmen könnten. Aber selbst die unter die neue Rechtslage fallenden gewerblichen WLANs müssen den Zugriff von "außenstehende Dritten" durch Verschlüsselung verhindern. Dem ausgegebenen Ziel von flächendeckend freien WLAN-Netzen entsprechen alle diese Einschränkungen somit überhaupt nicht.