21

Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. Dezember 2016

In eigener Sache: Wie bekannt, war die Hauptseite des 3DCenters zuletzt ganze 5½ Tage offline – das 3DCenter-Forum war nicht betroffen, da (wohlweislich) auf einem eigenen Server liegend. Grund hierfür war ein Hardware-Ausfall bei dem verwendeten Server, welcher nur über einen neu anzuschaffenden Server gelöst werden konnte. Jener ist nunmehr ein virtueller Rootserver (Host Europe Root Server M, jahreszeitgerechtes Beispielbild) – d.h. wir behalten die Software-Kontrolle, die gesamte Hardware-Sache geht nun aber vollständig in die Hände des Hosters über. Backup-Aufgaben und auch das Verschieben auf neue Hardware geht mit diesen virtuellen Root-Servern sehr viel einfacher, womit auch bei Hardware-Schäden ein (sehr viel) schnellerer Wechsel möglich würde. Die Webseite steht (wie zu sehen) nun erst einmal wieder (inklusive der in der Zwischenzeit im Forum veröffentlichten Meldungen), andere Server-Teilbereiche werden dann in den nachfolgenden Tagen nachinstalliert. Dies bedeutet reichlich Feierabend-Arbeit für unseren Webmaster, welchem hiermit ausdrücklicher Dank gebührt. Wir bedanken uns auch beim Hoster HostEurope für die schnelle Stellung des neuen Servers sowie beim österreicher Hoster Internex.at für das sehr freundliche Angebot zum Hosting (welches aufgrund der Kürze der Zeit allerdings nicht nutzbar war). Wir bitten alle Leser um Verständnis für diesen Hardware-Ausfall, bedanken uns zudem für die rege Anteilnahme und die breite Nutzung des Forums während der Zeitspanne des Ausfalls.

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, stammen die von WCCF Tech verbreiteten weiteren Benchmark-Ergebnisse zu AMDs Ryzen aus dem chinesischen Baidu-Forum – wurden dort allerdings inzwischen gelöscht mit dem Hinweis darauf, das jene (bestätigt durch einen Moderator) Fake sein sollen (im konkreten aufgenommen mit einem Xeon E5-2660). Damit erledigt sich natürlich die ganze Diskussion über diese neuen Ergebnisse und diese Meldung verbleibt als einzige in unserem Forum und wird nicht mit auf die 3DCenter-Hauptseite übertragen. In gewissem Sinne ist es sogar schade, das diese Benchmark-Werte nun nicht stimmen – denn sie hätten reichlich Druck aus der Sache genommen. Derzeit steht Ryzen medial gesehen vor der Aufgabe, tatsächlich einen Core i7-6900K erreichen zu müssen – die von AMD hierzu hergereichten Benchmarks gehen nun einmal klar in diese Richtung. Ob Ryzen dies in der Realität eines breiten Benchmarkfeldes wirklich schaffen kann, wäre aber abzuwarten – und am Ende kommt dann wieder nur die Enttäuschung über nicht erfüllte Erwartungen. Ein klein wenig Druck auf die Bremse des Hypetrains tut in diesem Fall wohl allen gut.

Bei EuroGamer hat man weitere Details zur Hardware der Nintendo Switch ausgegraben – primär die Taktraten von deren Chips. Jene belaufen sich auf 1020 MHz CPU-Speed, egal ob im Handheld- oder Docking-Modus sowie 307 MHz GPU-Speed im Handheld-Modus bzw. 768 MHz GPU-Speed im Docking-Modus bei jeweils 1333 oder 1600 MHz (DDR-verdoppeltem) Speicher-Takt, letzterer ist wohl dynamisch oder aber noch nicht feststehend (an einem DualChannel-Speicherinterface wären dies bestenfalls 25,6 GB/sec Speicherbandbreite). Dies ist etwas abweichend von früheren Informationen, welche von bis zu 1000 MHz GPU-Takt ausgingen – aber womöglich ist da auch einfach nur die Informationsübermittlung schiefgegangen und mit jenen 1000 MHz war nur der CPU-Takt der Konsole gemeint. Jene entpuppt sich damit als nochmals viel leistungsschwächer als gedacht – angenommen die 256 Shader-Einheiten des Developer Kits passen, dann ergibt dies nur noch 0,4 TFlops Rechenleistung – sehr deutlich unterhalb von Xbox One S (1,4 TFlops) und Playstation 4 Slim (1,8 TFlops) und viel eher im Feld von Xbox 360 (0,24 TFlops) und Playstation 3 (0,4 TFlops) angesiedelt.

Microsoft Nintendo Sony
2013er Konsolen Xbox One
1,3 TFlops @ 68 GB/sec, 8 GB RAM, 499$ -> 399$
- Playstation 4
1,8 TFlops @ 176 GB/sec, 8 GB RAM, 399$ -> 349$
neue Einsteiger-Konsolen Xbox One S
1,4 TFlops @ 68 GB/sec, 8 GB RAM, 299$
Switch
0,4 TFlops @ 26 GB/sec, 4 GB RAM, ~200-250$
verfügbar ab März 2017
Playstation 4 Slim
1,8 TFlops @ 176 GB/sec, 8 GB RAM, 299$
neue HighEnd-Konsolen Xbox Scorpio
~6 TFlops @ 320 GB/sec, 12 GB RAM, ~450-500$
verfügbar ab Weihnachten 2017
- Playstation 4 Pro
4,2 TFlops @ 218 GB/sec, 9 GB RAM, 399$
verfügbar ab 10. November 2016

Interessanterweise hat selbst Nintendos eigene Wii U eine mit 0,35 TFlops vergleichbar hohe Rechenleistung gegenüber der Switch zu bieten – oder anders formuliert, die Switch hat nicht wirklich mehr Hardware-Power als die (in dieser Frage niemals als irgendwie gutklassig betrachtete) Wii U. Im Handheld-Modus sind es für die Switch dann sogar nur noch 0,16 TFlops Rechenleistung, was Nintendo nur noch durch extrem heruntergedrehte Auflösungen und diverse Renderingtricks kompensieren kann. Aber auch im Docking-Modus wird die Nintendo Switch klar niedrigere Auflösungen verwenden als bei Xbox One und PS4 üblich – wenn denn die großen Spieletitel überhaupt für diese Konsole umgesetzt werden. Denn betrachtend den derzeitigen Informationsstand ist die Switch eher denn der letzten Konsolen-Generation als denn der aktuellen Konsolen-Generation zuzuordnen. Man kann fast nur hoffen, das sich diese Informationen nicht bestätigen und daß die Switch am Ende doch leistungsstärker herauskommt als bislang vorgezeichnet wird – denn wenn nicht, dann wird es für Nintendo eher schwer werden, mit dieser Konsole gegenüber der aktuell vorhandenen Konkurrenz zu bestehen.

FAZ und Telepolis vermelden ein kleines Weihnachtsgeschenk seitens des Europäischen Gerichtshofs – welches die anlaßlose Vorratsdatenspeicherung in deutlichen Worten zurückgewiesen hat. Interessant an dieser zweiten EuGH-Entscheidung zum Thema sind vor allem die klar formulierten Grundsätze, welche das EuGH zu seinem Urteil haben kommen lassen: So erkennt man an, daß man mittels einer Vorratsdatenspeicherung "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Bürger ziehen kann, womit eine Vorratsdatenspeicherung nicht anlaßlos stattfinden darf und auf das "absolut Notwendige" zu beschränken wäre. Insbesondere das Herausstellen des Punkts, daß das Ausforschen des Privatlebens der Bürger eben etwas negatives darstellt, dürfte den Beführwortern möglichst großer Datenspeicherungen solcherart Vorhaben zukünftig schwieriger machen. Sehr nützlich ist auch die Formulierung, wonach zukünftige Gesetze pro einer (anlaßbezogenen) Vorratsdatenspeicherung "klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen". Letzterer Punkt dürfte Verfassungsklagen bei handwerklich schlecht gemachten Gesetzes stark vereinfachen – denn bisher gibt es einen Mißbrauchsschutz eigentlich nur dadurch, das man sich schlicht selber die vollständige Vertrauenswürdigkeit der entsprechenden Behörden und Mitarbeiter ausstellte.

Allerdings ist damit die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett abgeschafft, sondern weiterhin legal – sie darf nur halt nicht anlaßlos für alle Bürger gelten, sondern ist auf schwere Straftaten und eben einen konkreten Anlaß zu beschränken. Insbesondere für die IT-Branche bedeutet dies, daß man sich vermutlich weiterhin mit der Aufgabe konfrontiert sehen wird, Vater Staat (am besten kostenlos) eine entsprechende Überwachungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen – mit der einzigen technischen Differenz, das die Speichersysteme nicht auf ganz so extreme Datenmengen auszulegen wären. Der Aufwand für die IT-Branche zur Erstellung solcherart Systeme dürfte dennoch enorm sein, was dann irgendwann die Kosten/Nutzen-Frage aufwirft – vor allem, da auch ohne Vorratsdatenspeicherung in den allermeisten Fällen immer mehr als genügend andere Datenquellen existieren. In jedem Fall wirft die neue EuGH-Entscheidung die geplante neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erst einmal wieder deutlich zurück, vermutlich wird in dieser Frage im kommenden Wahljahr 2017 nun nichts mehr passieren.