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Hardware- und Nachrichten-Links des 24./25. August 2019

Unser Forum weist auf den Umstand hin, das der kürzlich besprochene Test des Comet-Lake-Vierkerners bei Notebookcheck reichtlich suboptimal ausgeführt wurde, da die Vergleichs-Prozessoren in ihren Notebooks auf eine abweichende TDP zugreifen konnten – und damit Comet Lake potentiell schlechter aussehen lassen haben, als es bei einem Vergleich auf gleicher TDP der Fall wäre. Dies trifft insbesondere auf das beispielhaft angeführte Spitzen-Testexemplar von Whiskey Lake in einem Asus ZenBook 15 zu, welches auf einer dauerhaften TDP (PL1) von 37 Watt sowie einer Spitzen-TDP (PL2) von 51 Watt lief – logisch, das hierbei einiges mehr an Performance zugunsten des älteren Prozessors herauskommt. Andere Whiskey-Lake-Notebooks mit anderen TDP-Einstellungen zeigen dann (bei gleicher CPU) deutlich abweichende Ergebnisse bzw. den großen Einfluß jener TDP-Einstellungen an. Auf einer ähnlichen TDP-Einstellung kommt dagegen dann auch eine ähnliche Performance zwischen Whiskey Lake & Comet Lake heraus. Tendentiell könnte Comet Lake sogar etwas besser herauskommen, immerhin werden durchschnittlich über 700 Cinebench-Punkte bereits bei 30 Watt TDP erreicht, wofür das (augenscheinlich beste) Whiskey-Lake-Notebook eine TDP von 37 Watt benötigt.

Notebook CPU-Gen. PL1/PL2 Cinebench R15 Multi
Core i7-10510U Schenker Vorserien-Modell Comet Lake 30/51W 1. Lauf: 760  -  Ø von 25 Läufen hintereinander: 711
Core i7-10510U Schenker Vorserien-Modell Comet Lake 17/51W 1. Lauf: 704  -  Ø von 25 Läufen hintereinander: 561
Core i7-8565U Asus ZenBook 15 Whiskey Lake 37/51W 1. Lauf: 815  -  Ø von 50 Läufen hintereinander: 704
Core i7-8565U Lenovo Ideapad S340 Whiskey Lake 30/44W 1. Lauf: 760  -  Ø von 50 Läufen hintereinander: 654
Core i7-8565U Razer Blade Stealth Whiskey Lake 25/51W 1. Lauf: 677  -  Ø von 50 Läufen hintereinander: 627
Core i7-8565U Lenovo ThinkPad X1 Yoga Whiskey Lake 15/51W 1. Lauf: 709  -  Ø von 50 Läufen hintereinander: 600
gemäß der Tests von Notebookcheck

Es lassen sich allerdings auch Negativpunkte gegenüber Comet Lake finden: So ist die Performance der 17-Watt-Einstellung mager und wurde auch schon von guten Whiskey-Lake-Notebooks erreicht und teilweise überboten. Zudem fanden die Benchmarks zwischen Whiskey Lake & Comet Lake nicht auf gänzlich vergleichbaren Bedingungen statt (50 vs. 25 Cinebench-Durchläufe hintereinander). Und letztlich schwirrt da auch irgendwo noch ein Bug im Comet-Lake-Artikel von Notebookcheck herum, da in der Benchmark-Aufstellung der Core i7-10510U von Comet Lake mit im default-Betrieb 796 Cinebench-Punkten notiert wurde, dieser Wert aber in den Einzelwerten nicht zu finden ist bzw. eher der Overclocking-Einstellung mit 30 Watt TDP samt Spannungsabsenkung zuzuordnen wäre. Da am Ende bei allen Notebook-Tests auch immer das jeweils vorliegende Notebook-Design gehörig mit in alle Performance-Werte einfließt, kann leider nicht wahnwitzig viel auf diese einzelnen Benchmarks gegeben werden, erst nach dem Auftauchen von mehreren Tests zu Comet-Lake-Notebooks läßt sich wohl eine halbwegs belastbare Performance-Tendenz zu Comet Lake im Mobile-Bereich ermitteln. Mitzunehmen wäre in jedem Fall, das das Tool "HWiNFO64" die TDP-Limits "PL1" und "PL" auslesen kann – augenscheinlich nicht immer 100%ig korrekt (es wurden auch schon Notebooks mit gleichzeitig 51 Watt auf PL1 und PL2 ausgelesen), aber mangels jeglicher Hersteller-Informationen hierzu ist dies besser als gar nichts.

Bei Borns IT- und Windows-Blog hat man sich in zwei Beiträgen – No.1 & No.2 – sehr eingehend mit den günstigen Microsoft-Lizenzen von Edeka & Lizengo beschäftigt. Hierzu wurden insbesondere die folgenden drei Argumente vorgebracht: Erstens einmal fehlt der Nachweis der Erschöpfung der Lizenz beim ursprünglichen Erwerber – um gegenüber Microsoft belegen zu können, das die Lizenz beim Vorbesitzer auch wirklich nicht mehr im Einsatz ist. Dafür sind im B2B-Bereich regelrechte Nachweise der Lizenzkette üblich, was für den privaten Bereich bzw. beim Verkauf einzelner Lizenzen aber kaum funktioniert. Hierbei würde dann auch eine "Freistellungserklärung" vom Lizenz-Verkäufer ausreichend sein – welche Lizengo allerdings selbst auf mehrmalige Aufforderung nicht bereit war zu liefern. Dabei dürfte es im übrigen unerheblich sein, ob die Lizenz jemals wirklich benutzt wurde, es geht primär darum, durch welche Hände die Lizenz rein Besitzer-seitig gegangen ist. Zweitens sieht es fast so aus, als würde es sich bei dem Edeka/Lizenzgo-Angebot um Produktschlüssel für Windows-Volumenlizenzen handeln. Jene sind aber nur gültig, wenn der PC bereits mit einer passenden OEM-Lizenz ausgestattet war – sprich, nackte PCs sind damit nicht behandelbar. Leider ist nicht gänzlich sicher bekannt, welche exakte Voraussetzungen hierfür wirklich gelten – vermutlich reicht auch die normale OEM-Lizenz beim PC-Kauf bzw. eine ältere Windows 7/8 Lizenz, ausreichend belegt ist dies aber bislang nicht.

Und drittens muß leider in Frage gestellt werden, ob einem hierbei überhaupt eine Windows-Lizenz verkauft wird: Denn alle Unterlagen von Lizenzgo inkl. auch einigem eMail-Schriftwechsel benutzen immer wieder nur das Wort "Produktschlüssel" – und vermeiden augenscheinlich zielgerichtet das Wort "Lizenz". Selbst explizite Fragen in diese Richtung hin wurden bislang einfach so übergangen, was normalerweise alle Alarmglocken schrillen lassen sollte. Dabei könnten Punkt 2 & 3 durchaus zusammenhängen und gemeinsam einen Sinn ergeben: Lizenzgo verkauft diese Produktschlüssel schließlich auch im B2B-Bereich. Dort werden damit üblicherweise PCs mit schon vorhandener OEM-Lizenz auf eine firmenweite Volumenlizenz "umgebaut", wofür die passende Menge an Produktschlüsseln bei Lizenzgo eingekauft werden. Sobald das ganze einen gewissen geschäftlichen Umfang annimmt, dürfte Lizenzgo sicherlich auch Nachweise der Lizenzkette bzw. Freistellungserklärungen mitliefern, denn alles andere wäre im B2B-Umfeld angesichts eventueller Betriebsprüfungen sowieso nicht anders handelbar. Die Problematik liegt dann also möglicherweise schlicht darin, diese im B2B-Bereich gültigen Produktschlüssel auch an Endkunden als vermeintliche "Lizenz" anzubieten – obwohl hier die lizenzrechtlichen Bedingungen eben anders liegen.

Lizenzgo verkauft allerdings augenscheinlich keine gestohlenen, verdoppelten oder sonstwie nicht existenten Produktschlüssel, nur der Weg der Lizenzierung ist nicht wirklich koscher. Hier kommt dann aber natürlich auch wieder Microsoft ins Spiel, jenen könnte man an dieser Stelle eine Ungleichbehandlung der Abnehmer vorwerfen – gerade wo das Produkt haargenau dasselbe ist und der Handelaufwand Microsoft mittels der Lizenz-Wiederverkäufer ja nun einwandfrei abgenommen wird. Hier liegt ein möglicher Grund vor, weshalb Microsoft nicht aktiver gegen diese Angebot vorgeht: Man fürchtet wohl eventuelle Richtersprüche, die Microsoft dazu zwingen, die Benachteiligung der Endkunden bei der Akzeptanz ihrer Lizenzierung aufzugeben. In der heutigen Zeit dürfte es immer schwerer werden zu argumentieren, wieso Microsoft zu einem eindeutigen bzw. nicht mehrfach existierenden Produktschlüssel nicht einfach klar die ordnungsgemäße Lizenzierung bestätigen kann – anstatt sich wie bisher hinter Ausflüchten wie dem Nachweis einer Lizenzkette etc. zu verstecken. Microsoft dürfte vielmehr mit der aktuellen Rechtssprechung, welche immer noch von der unteilbaren Einheit eines Programms auf einem Datenträger ausgeht, sehr zufrieden sein – und dürfte bei allen zukünftigen Gerichtsurteilen immer nur mit weniger als das herauskommen.