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Hardware- und Nachrichten-Links des 4./5. November 2015

Zum Fall des Fiji Die-Shots wäre noch nachzutragen, daß AMD laut der Diskussion zur News in der Tat zum Launch der Radeon R9 Fury X die früheren Annahmen zum Flächenbedarf eines HBM-Speicherinterfaces offiziell korrigiert hat: Demzufolge soll das 4096 Bit DDR HBM1-Interfaces des Fiji-Chips tatsächlich nur etwas kleiner ausfallen als das 512 Bit DDR GDDR5-Interfaces des Hawaii-Chips (früher geschätzt auf ~55mm²). Gedeckt wird diese Aussage durch eine genauere Ausarbeitung seitens WCCF Tech bezüglich jenes Fiji Die-Shots, bei welcher herauskam, daß ein 1024 Bit DDR HBM1-Interface in der Praxis etwas größer ist als ein 64 Bit DDR GDDR5-Interface von Tonga. Da AMDs Hawaii-Chip gleich acht dieser Interfaces hat, der Fiji-Chip aber nur vier HBM-Interfaces, würde das sogar einen Flächenvorteil des insgesamten HBM-Interfaces von 40% ergeben. Aber wie gesagt ist der Die-Shot nicht eindeutig genug, um hierzu endgültige Aussagen fällen zu können – ohne daß entweder hochauflösende Die-Shots vorliegen oder/und die echten Experten drübergeschaut haben.

GameStar berichten in Bezug auf Sonys VR-Lösung "PlayStation VR", daß die eigentliche Playstation 4 über zu wenig Rechenleistung für die VR-Darstellung verfügt und daher Playstation VR über eine "externe Processing Unit" verfügt. Da jene für einen "Großteil der schweren Rechenarbeit" verantwortlich zeichnet, dürfte dieser Aufbau sicherlich auch nicht nur dem Vorserien-Charakter des Produkts geschuldet sein – es dürfte durchaus interessant sein, da später mal nachzuschauen bzw. ganz allgemein herauszufinden, was Sony damit meint und wie der extra VR-Chip mit der PS4 zusammenfunktioniert. Die allerbanalste Lösung wäre natürlich, dort einfach einen Pitcairn-Chip vorzufinden, welcher mit der APU der PS4 einen CrossFire-Verbund eingeht. Alle möglichen anderen Lösungen sind genauso auch denkbar und befeuern derzeit in jedem Fall Spekulationen über eine "leistungsfähigere neue PS4-Version". Jene würde dann aber sowieso nur ein Zusammenlegen von PS4 und PS-VR darstellen, insofern nicht wirklich neue Hardware, sondern nur ein neues Hardware-Bundle ergeben. Ob der Chip von PS-VR überhaupt für etwas anderes als zur VR-Erzeugung nutzbar ist, steht zudem bei weitem noch nicht fest, über dieses ungelegte Ei muß man sich derzeit noch keinerlei Sorgen machen.

Ganz allgemein geht es beim Thema "VR-Gaming" nunmehr langsam in Richtung Zielgerade – das HTC Vive für SteamVR ist für Weihnachten 2015 angekündigt, Occulus Rift und Playstation VR für Jahresanfang 2016. Dann werden Anwender und Industrie nach mehrjährigen Testphasen endlich sehen, ob das ganze wirklich das Zeug zum großen Verkaufsschlager hat. Denn das es sich hierbei um klassisches Nerd-Spielzeug mit entsprechendem Absatzpotential handelt, war schließlich nie eine Frage. Aber die Industrie will hiermit ja eher das "nächste große Ding" lancieren, und angesichts der gezahlten Preise für VR-Entwickler bereits vor Marktstart (mal so eben 2 Mrd. $ für Occulus vor Existenz eines marktreifen Produkts) werden da natürlich entsprechende Umsätze im Massenmarkt angestrebt. Die entscheidende Frage dürfte hierbei werden, ob der Massenmarkt die ganze Idee eines Head-Mounted Displays wirklich auch an der Ladentheke annimmt – oder ob diese VR-Technologie ein Spielzeug der Enthusiasten bleibt und der Massenmarkt mit anderen, einfacher zu nutzenden VR-Technologien überzeugt werden muß. Ein wichtiger Entwicklungsschritt werden die Head-Mounted Displays sowieso sein, hier wird zum ersten Mal VR wirklich nutzbar.

Golem haben eine kleines, aber womöglich entscheidendes Detail zum Presse-Leistungsschutzrecht ausgegraben: Das Deutsche Patentamt beschäftigt sich nämlich neben der eigentlichen Rechtmäßigkeit des Leistungsschutzrechts auch noch mit der Frage, ob die (temporär gedachte) Gratis-Lizenz der VG Media an Google nicht vielleicht wettbewerbswidrig sei, wenn jeder andere Suchmaschinenanbieter & Newsaggregator dagegen von der VG Media mit (geldwerten) Lizenzforderungen belästigt wird. Golem haben nun starke bis eindeutige Hinweise darauf, daß derzeit ein Einspruch der VG Media gegen einen diesbezüglichen Entscheid des Patentamts läuft – was wieder darauf hindeutet, daß dieser Entscheid gegen die VG Media gerichtet sein dürfte. Treffen diese Annahmen zu, könnte dies sogar das Ende der VG Media bedeuten – denn wenn die (aufgrund der Größe von Google schlicht notwendige) Gratis-Lizenz nicht mehr im Rahmen der VG Media erteilt werden darf, müssten die Verlage aus der VG Media austreten und dürften dann legal Google ihre Gratis-Lizenzen anbieten (weil dies nur dann ein Wettbewerbsverstoß ist, wenn es eine marktbeherrschende Gruppe wie die VG Media durchführt). Beim Austritt aller Mitglieder durch diesen Kunstgriff wäre die VG Media natürlich tot – und vor allem als Verhandlungspartner oder Lobbyist nicht mehr im Spiel. Die einzige Alternative für die Verlage wäre, dann auch allen anderen Suchmaschinen & Newsaggregator diesselbe Gratis-Lizenz zukommen zu lassen – was dafür dann der praktische Abschied vom Leistungsschutzrecht wäre. Dies könnte in jedem Fall interessant werden – wenn alle Annahmen zutreffen und die Vorhersagen daher so eintreffen.