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News des 28. März 2023

Die PC Games Hardware berichtet über die ersten Eindrücke zu "The Last of Us, Part 1". Das Spiel fällt dabei von technischer Seite her negativ auf über den Zeitbedarf beim (einmaligen) Shader-Kompilieren von teilweise über einer Stunde auf, zuzüglich eines enormen Speicherhungers bezüglich Haupt- und Grafikkartenspeicher. Letzteres wurde von Hardware Unboxed @ Twitter noch einmal ganz eindrücklich mittels eines ersten Benchmarks von Radeon RX 6800 (16GB) gegen GeForce RTX 3070 (8GB) untermauert: Die nominell bei der Performance gerade einmal ca. 10% auseinanderliegenden Karten zeigen unter "TLOU" ein deutlich abweichendes Performance-Bild insbesondere bei den Minimum-Frameraten. Denn gemessen nur daran, ist die AMD-Karte unter TLOU gleich 6-7mal schneller gegenüber der nVidia-Karte.

Selbst auf die durchschnittlichen Frameraten scheint dies einen Einfluß zu nehmen, denn jene sehen mit +24-37% zugunsten der Radeon RX 6800 auch eine klar überdurchschnittliche Performance gegenüber dem allgemeinen Performance-Bild. Hintergrund des Ganzen ist natürlich der Speichermangel der GeForce RTX 3070, welche mit ihren 8 GB VRAM unter TLOU augenscheinlich keine Chance auf die bestmögliche Bildqualität hat. Laut HWU soll sich dieses Problem selbst auf die FullHD-Auflösung fortsetzen (ein Nachweis mittels Benchmarks wäre natürlich überzeugender gewesen) und kann nur über die Zurückschaltung auf niedrigere Bildqualitäten beseitigt werden. An dieser Stelle müsste von den sicherlich noch nachfolgenden Testberichten allerdings herausgearbeitet werden, inwiefern man wirklich das komplette Bildqualitäts-Preset zurückdrehen muß – oder eventuell nur das Texturensetting.

VideoCardz berichten über die ersten Listungen von A620-Boards für unter 100 Dollar/Euro bei europäischen Einzelhändler. Im deutschen Einzelhandel ist hiervon leider noch nichts zu sehen, hier sind selbst die von AMD versprochenen niedrigeren B650-Preise (angekündigt für 125 Dollar = ~140 Euro) noch nicht aufgetaucht. Aber natürlich dürfte dies nur eine Frage der Zeit sein und irgendwann in diesem Frühling ist dann wohl wirklich mit B650-Preisen ab 140 Euro sowie A620-Preisen unter 100 Euro zu rechnen. Selbst auf diesen Preisen besteht allerdings weiterhin ein gewisser Preisunterschied zu DDR4-Plattformen, welche (bezüglich der Mainboards) grob gesehen jeweils 20 Euro günstiger kommen.

Der andere Punkt bezüglich der hohen AM5-Plattformkosten liegt bei der Entwicklung der DDR5-Preise. Selbige sieht nominell gegenüber dem Stand vom letzten Herbst durchaus gut aus, einfacher DDR5-Speicher ist von seinerzeit 4,50-5 Euro pro Gigabyte auf nunmehr 2,5-3,50 Euro pro Gigabyte preislich stark gefallen. Allerdings hat auch DDR4-Speicher einen klaren Preisschritt nach unten getan, so dass die reine Preis-Differenz nach wie vor nicht unähnlich klingt. Im Herbst 2022 waren es zwischen DDR4/3200 und DDR4/5200 ca. 2,10 Euro/GB, heuer sind es nunmehr 1,55 Euro/GB Differenz. Klar hat sich das Preisverhältnis somit angenähert, aber bestimmend im Vergleich der beiden Speichersorten ist nach wie vor jene Preisdifferenz – und nicht die (viel kleinere) Annäherung. Für 32 GB Speicher zahlt man somit bei DDR5 grob 50 Euro mehr, was zu den nach wie vor höheren Mainboard-Kosten hinzukommt.

Preisstand: 28.03.2023 DDR4 DDR5
"2400 MHz" (2400 MT/s) 1,70-1,90 Euro/GByte -
"3200 MHz" (3200 MT/s) 1,81-2,10 Euro/GByte -
"4000 MHz" (4000 MT/s) 2,65-3,30 Euro/GByte -
"4400 MHz" (4400 MT/s) 3,12-6 Euro/GByte -
"4800 MHz" (4800 MT/s) 5,97-15 Euro/GByte 2,50-3,30 Euro/GByte
"5000 MHz" (5000 MT/s) 9,37-17 Euro/GByte -
"5200 MHz" (5200 MT/s) - 3,36-3,60 Euro/GByte
"5333 MHz" (5333 MT/s) 12,54-16 Euro/GByte -
"5600 MHz" (5600 MT/s) - 3,40-3,80 Euro/GByte
"6000 MHz" (6000 MT/s) - 3,43-4,30 Euro/GByte
"6400 MHz" (6400 MT/s) - 4,46-5,60 Euro/GByte
"6800 MHz" (6800 MT/s) - 5,14-7 Euro/GByte
"7200 MHz" (7200 MT/s) - 6,28-9 Euro/GByte
"7600 MHz" (7600 MT/s) - 8,84-12 Euro/GByte
DDR4- und DDR5-Preise gemäß dem Geizhals-Preisvergleich am 28. März 2023
frühere Preislagen: 9. Sept. 2022, 5. Juni 2022, 22. März 2022, 5. Nov. 2021, 28. Okt. 2021

Sicherlich nähern sich die Plattform-Kosten langsam an, aber noch ist AM5 diesbezüglich beachtbar im Nachteil. Aktuell sind es ca. 110 Euro mehr, welche ein Mittelklasse-System auf AM5 gegenüber einem ähnlichen AM4-System kostet, den Effekt der unterschiedlichen CPU-Preise nicht beachtend. Dass die Prozessoren-Preise bei AMD zwar inzwischen freundlicher liegen, aber dies auch nur von einem überteuerten Startpunkt ausgehend, kommt hier noch mit oben drauf. Nichtsdestrotrotz sollte es passieren, dass nach der kommenden Anpassung der Mainboard-Preise der Plattform-Mehrbetrag auf einen zweistelligen Wert sinkt – und damit langsam in eine Richtung geht, welche man tolerieren kann. Immerhin rechtfertigt sich ab einem gewissen Betrag der Mehrpreis auch schon dadurch, dass die AM5-Plattform noch ein paar Jahre mit jeweils neuen Prozessoren versorgt wird, während dies bei der AM4-Plattform (wie auch Intels Angeboten) eben nicht mehr der Fall ist.

Laut u.a. WinFuture überprüft das bundesdeutsche Kartellamt nunmehr auch Microsoft auf eine möglicherweise "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb". Sollte das Kartellamt Microsoft derart klassifizieren, wäre es nachfolgend einfacher, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen. Deswegen wehren sich allerdings auch alle anderen Unternehmen, welche das Kartellamt bereits in diese Kategorie eingeordnet hat – sprich der ganze Vorgang selbst in dieser ersten Stufe wird über den Berufungsweg erst einmal jahrelang verschleppt. Ob in der zweiten Stufe dann substantiell etwas herauskommt, bliebe einen solchen Fall abzuwarten. Bislang haben die deutschen und europäischen Wettbewerbshüter in aller Regel nur über das Versagen "geglänzt", wettbewerbswidrige Praktiken derart spät zu untersagen, dass es im schnelllebigen IT-Geschäft kaum noch eine wettbewerbsfördernde Auswirkung hatte.

Glanzvoller Höhepunkt ist sicherlich, dass die wettbewerberechtlichen Verfahren gegen Intel & Microsoft zu Vorkommnissen aus den 90er Jahren immer noch nicht final abgeschlossen sind – womit diese Firmen mit dem seinerzeitigen Wettbewerbsrechts-Verstoß faktisch davonkommen, weil der Profit daraus längst gezogen und inzwischen schon Teil der Geschichte ist. Theoretisch würde das zweistufige Verfahren des Bundeskartellamts die Möglichkeit offieren, zukünftig zeitnäher auf wettbewerbsrechtliche Verstöße zu reagieren – allein es fehlt ein wenig der Glaube, dass man diese Verfahren wirklich zeitnah abschließen kann bzw. dass es aus der Politik genügend Rückendeckung gibt, um die Firmen zu substantiellen Änderungen anzutreiben. Als ein großer Nachteil darf auch gelten, dass das Kartellamt sich primär nur um Wettbewerbs- und weniger um Verbraucherschutzrecht kümmert: Obwohl die marktbeherrschende Stellung also eventuell rechtssicher benannt wird, ergehen alle angeordneten Maßnahmen nur zum Schutz des "Wettbewerbs" – nicht zum Schutz der Konsumenten.