Wahlcheck von Telemedicus

Die Webseite Telemedicus hatte vor einiger Zeit eine ganz interessante Aktion gestartet: Dabei wurden die verschiedenen bundesdeutschen Parteien um Stellungnahme zu verschiedenen Internet-relevanten Themen gebeten – ein Themengebiet, welches gerade vor Wahlen im Zuge der "großen Politik" nicht sonderlich beachtet wird und zu welchem es daher wenige Quellen mit den exakten Positionen der einzelnen Parteien gibt.

Der Wahlcheck von Telemedicus bietet nun eben die Antworten der Parteien zu wichtigen Internet-relevanten Themen, was womöglich für den einen oder anderen eine Entscheidungshilfe zur anstehenden Bundestagswahl ist, auf jeden Fall aber auch so sehr interessant erscheint.

Wahlcheck von Telemedicus

Leider ist die ursprüngliche Darstellungsform des Wahlchecks meiner Meinung nach etwas suboptimal, da nach Parteien und nicht nach Fragen geordnet. Mittels der Anordnung nach Fragen (alle Antworten der Parteien zur selben Frag direkt hintereinander) lassen sich die Unterschiede zwischen den Parteien besser erkennen, weswegen ich nachfolgend (und mit freundlicher Genehmigung seitens Telemedicus) die Anordnung von Fragen und Antworten dementsprechend angepasst habe.

Man beachte bitte, daß trotz das die Antworten natürlich zur Diskussion anregen sollen, es sich hierbei seitens Telemedicus und des 3DCenters nur um die Wiedergabe der Antworten der einzelnen Parteien handelt und Telemedicus als auch 3DCenter bewußt keinerlei Kommentare hierzu angebracht haben.

    Frage 1: Hält Ihre Partei die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografischen Inhalten – auch in der derzeitigen technischen Umsetzung – für sinnvoll? Sollten Internetsperren zukünftig auch bei anderen Rechtverletzungen, wie zum Beispiel solchen im Urheberrecht zum Einsatz kommen?
  • CDU/CSU
    Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” ist ein wichtiger Schritt für den Kinderschutz. Für uns ist klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
  • FPD
    Die dauerhaft wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtstaatliches Gebot zugleich. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber schon jetzt jeden Anreiz zur Produktion kinderpornographischen Materials unter Strafe gestellt. Staatliche Maßnahmen müssen daher konsequent einerseits auf aufklärende Prävention und andererseits auf hohe Anzeige- und Aufklärungsquoten ausgerichtet werden. Nur so lassen sich zukünftige Missbrauchsfälle vermindern. Ergänzend bedarf es eines effektiven und weltweiten Schutzes gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote im Internet.

    Die FDP beurteilt die Sperrung des Zugangs auf Internetseiten mirkinderpornographischen Inhalten als ungeeignet, Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erfolgreich zu bekämpfen. Maßnahmenvorrang muss daher grundsätzlich die Löschung von Daten mittels bestehender strafrechtlicher Verfahren vorrangig bei den Inhalteanbietern selbst und, soweit dies nicht möglich ist, eine Löschung bei den sog. Host-Providern – den Speicherplatzanbietern – haben. Andernfalls würden allenfalls orts- und medienkanalwirksame Zugangssperren reine Placebo-Lösungen darstellen, da sich diese leicht von Anbietern und interessierten Nutzern umgehen lassen.

    Zur Frage, ob und inwieweit Internetsperren auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen unterstützt werden, wird auf die weiteren Antworten verwiesen.

  • SPD
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das zur Schau stellen von sexuellem Missbrauch von Kindern bis hin zur Vergewaltigung von Jungen und Mädchen ist ein Verbrechen auf sozial-ethisch niedrigster Stufe und muss mit aller Konsequenz verfolgt werden.

    Wir konnten im Gesetz verankern, dass zu allererst einschlägige Seiten aus dem Netz gelöscht werden. Erst wenn das Löschen nicht möglich ist, soll eine Zugangserschwerung (Sperre) zum Einsatz kommen. Das Gesetz ist auf 3 Jahre befristet, es wird von einem unabhängigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium evaluiert.

    Wir sind uns bewusst, dass versierte Internetnutzer die Sperre umgehen könnten. Hierzu werden nicht alle in der Lage sein und es wird letztlich von der kriminellen Energie des Einzelnen abhängen, inwieweit er sich abschrecken lässt. Wir wollen, dass diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornografischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert.

    Um klarzustellen, dass das Instrument der Internetsperren kein allgemeines Instrument ist und werden darf, haben wir die neuen Vorschriften in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und nicht im Telemediengesetz verankert. Das Gesetz sieht außerdem ausdrücklich vor, dass das Sperrlistenverfahren und die dafür erforderliche Infrastruktur auf Grund der ausschließlichen Verwendung für die Zugangserschwerung bei Seiten, die kinderpornografische Schriften im Sinne des Strafgesetzbuch enthalten, nicht zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden dürfen.

  • Die Grünen
    Kinderpornographie gehören zu den widerwärtigsten Straftaten. Auch die Darstellung und Verbreitung der schrecklichen Bilder im Internet und auf anderen Trägermedien sind Teil des Missbrauchsgeschehens. Es muss Ziel staatlichen Handelns sein, gegen diese Verbrechen vorzugehen. Im Vordergrund müssen dabei die Verhinderung von Missbrauch, die Beschlagnahmung und Vernichtung kinderpornographischen Materials, die Verfolgung der Täter und die intensive Hilfe für die Opfer stehen.

    Bereits jetzt können Angebote im Netz gelöscht und Strafverfahren eingeleitet werden. Und mit der richterlichen Sperrverfügung können Internet-Zugangs-Anbieter gezwungen werden, durch technische Maßnahmen den Zugang zu bestimmten Angeboten zu erschweren.

    Mit dem Gesetz der Koalition wird das BKA nun täglich eine umfassende Sperrliste erstellen. Der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur bei den Internet-Zugangs-Anbietern zur Umsetzung der vom BKA erstellten Liste der zu sperrenden Webseiten, ist auch geeignet, andere Seiten als solche mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Damit besteht die Möglichkeit einer allgemeinen Zensur von Inhalten im Internet. Es wurden bereits eine Vielzahl von Inhalten genannt, die in Zukunft ebenfalls durch die Sperrliste erfasst werden sollten. Wir Grüne sprechen uns gegen eine solche, rechtsstaatlich problematische Einrichtung einer umfassenden Sperrinfrastruktur im Internet aus.

    Die sogenannte Problematik der „Internetpiraterie“ wollen wir durch pauschale Vergütungsmodelle, die zu einem fairen Ausgleich zwischen UrheberInnen und NetznutzerInnen führen, lösen. Auf keinen Fall darf es zu einer Ausweitung der Zugangserschwerungen auf andere Inhalte als Kinderpornographie kommen.

  • Die Linke
    Nein, DIE LINKE ist strikt gegen Internetsperren. Insbesondere besteht die Gefahr, dass durch das aktuell verabschiedete Zugangserschwernisgesetz die Büchse der Pandora geöffnet und eine flexible Zensurinfrastruktur geschaffen wurde. DIE LINKE ist auch gegen jegliche weiteren Internetsperren wie z.B. aufgrund von Urheberrechtsverletzung oder bei der Nutzung und Verbreitung von „gewalthaltigen“ Computerspielen.

    Mittlerweile wird auch in der Medienberichterstattung verstärkt wahrgenommen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung von Kinderpornografie im Internet nichts weiter sind als symbolische Politik: Vor die Bilder misshandelter Kinder wird lediglich eine Art Vorhang gezogen, der selbst von weniger versierten Nutzern jederzeit beiseite geschoben werden kann. […]

    Wir sind der Meinung, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexueller Gewalt im Internet ein zu wichtiges Thema ist, um es populistisch und sachfremd zu betreiben. Den Opfern ist nicht geholfen, wenn die Inhalte nur verdeckt, nicht aber entfernt werden. Dazu gibt es durchaus ganz konkrete Maßnahmen, die es national und international zu entfalten gilt. Nur ein Beispiel: Sogenannte Phishing-Websites, mit denen die Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden, verbleiben im Schnitt ganze 4,8 Stunden im Web, Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten hingegen 30 Tage. Der Grund ist, dass die Banken ein Eigeninteresse an der Beseitigung solch illegaler Angebote haben und dementsprechend international vernetzt ermitteln und löschen lassen. Die Bundesregierung hat sich dafür bisher nicht interessiert (siehe unseren Entschließungsantrag).

  • Piratenpartei
    Nein, eine Bekämpfung von kinderpornografischen Angeboten im Internet muss allein mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen. Internetsperren werden weder rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht, noch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit und voraussichtlich nicht einmal denen der Zuständigkeit. Darüber hinaus ist das Gesetz zur Bekämpfung von kinderpornografischen Angeboten im Internet unwirksam und sogar kontraproduktiv. Eine Rechtsverfolgung muss grundsätzlich am Ursprung beginnen, also beim Content Provider.

    Wir lehnen Internetsperren als Maßnahme der vorbeugenden Strafverfolgung generell ab, da sie ein Mittel der Zensur darstellen, das nach dem Grundgesetz keinesfalls zu den rechtmäßigen Mitteln der Strafverfolgung zählt. Wir setzen uns entschieden für eine wirksame Bekämpfung von kinderpornografischen Angeboten im Internet ein. Man muss sich aber klarmachen, dass „gesperrte” Inhalte ja nicht aus dem Netz entfernt werden, sie werden nur ausgeblendet. Von versierten Internetnutzern können sie jederzeit eingesehen werden und durch die Sperrlisten können sie sogar noch einfacher gefunden werden. Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sollten schleunigst komplett aus dem Netz entfernt werden. [...]

    Alvar Freude vom „AK Zensur” hat Provider angeschrieben, auf deren Servern Internetseiten gehostet waren, die sich auf den Sperrlisten befinden. Innerhalb der ersten 12 Stunden waren bereits 60 der Seiten schon offline. Wohlgemerkt auf das einfache Anschreiben eines aufmerksamen Bürgers hin. Warum können das BKA und Frau von der Leyen das nicht? [...]

    Internetsperren stellen generell eine Maßnahme dar, die wir [...] auch bei anderen Rechtsverletzungen ablehnen. [...]

    Frage 2: Welche Änderungen hält Ihre Partei im aktuellen Haftungsmodell des Telemedienrechtes für sinnvoll?

  • CDU/CSU
    Wir müssen die Grundsätze der zivilrechtlichen Störerhaftung mit den Vorschriften des Telemediengesetzes über die Verantwortlichkeit der access- und host-provider sowie der Betreiber von Suchmaschinen und Foren harmonisieren. Die Umsetzung der e-commerce-Richtlinie muss weiterhin gewährleistet werden.
  • FPD
    Mit dem Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (Erstes Telemediengesetzänderungsgesetz – 1. TMGÄndG) hat die FDP ein formalisiertes Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsgütern durch Entfernung oder Sperrung von Inhalten durch Diensteanbieter vorgeschlagen. Hiernach heißt es: 'Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10a des Telemediengesetzes sind zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung vorhandener Informationen nur nach Vorlage eines dahin gehenden, vollstreckbaren Titels verpflichtet, der gegen den Anbieter der Informationen nach § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes gerichtet ist.

    Mit diesem Novellierungsvorschlag hat die FDP handhabbare Alternativen bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen, wie z. B. solchen im Urheberrecht, vorgeschlagen.

  • SPD
    Der SPD ist es ein wichtiges Anliegen, die Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Blick auf die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der neuen Dienste auch zukünftig unabhängig vom Verbreitungsweg entwicklungsoffen auszugestalten. Dafür haben wir uns dafür stark gemacht, dass die einschlägigen wirtschaftsbezogenen Regelungen (bundes-, wie landesrechtliche) und die europäische E-Commerce-Richtlinie in ein Telemediengesetz zusammen geregelt werden. Hierbei spielt die Regelung der Haftungsfrage eine zentrale Rolle. Durch die Regelungen des Telemediengesetzes und der darin aufgegangenen Richtlinie der EU, gelten heute europaweit (endlich) einheitliche Haftungsregelungen. Das abgestufte Haftungssystem für eigene, bereitgehaltene Inhalte sowie für die Zugangsgewährung hat sich bewährt. Etwaigen Änderungsbedarf werden wir sorgsam prüfen.
  • Die Grünen
    Für uns ist klar: Es muss eindeutige Haftungsregeln für Diensteanbieter im Internet geben. Vorabkontrollen und entfernungen durch die Diensteanbieter sind im Internet schlichtweg anachronistisch und es ist ein Armutszeugnis der Bundesregierung, dass sie dies nicht von Anfang an klargestellt hat. Das ganze Web 2.0 wäre mit Vorabkontrollen überhaupt nicht mehr möglich.

    Klare Haftungsregelungen müssen auch für Suchmaschinenanbieter gelten. Sie sind ebenso Zugangsdienstleister, die selbst keine Inhalte produzieren.

    Im Übrigen dürfen aus unserer Sicht auch Blog- und Forenbetreiber nur in dem Maß haftbar gemacht werden, als ihnen eine Entfernung rechtswidriger Inhalte zumutbar und technisch möglich ist. Auch sie bieten letztendlich eine Plattform für fremde Meinungen an. Wenn Blog- oder Forenbetreiber genötigt werden, jede Sekunde die Beiträge auf ihren Seiten auf mögliche rechtswidrige Inhalte zu prüfen, wird damit eine Szene kaputtgemacht, die für Vielfalt in der öffentlichen Debatte sorgt und eine Alternative zum Mainstream-Journalismus darstellt. Unzumutbare inhaltliche Kontrollen bedrohen hier die Meinungsvielfalt, die das Netz ermöglicht!

  • Die Linke
    Für DIE LINKE ist es wichtig, dass im Telemediengesetz (TMG) präventive Überprüfungs- und Überwachungspflichten der Anbieter von Telemediendiensten eindeutig ausgeschlossen sind, sowie gleichzeitig mit Klarstellungen dafür gesorgt wird, dass eine solche Regelung auch wirklich in der Praxis der Rechtsprechung Anwendung findet. Es ist Betreibern von Telemediendiensten nicht zuzumuten, ständig alle Beiträge von Dritten auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es muss bei dem Grundsatz bleiben, dass die Anbieter erst ab Kenntnisnahme und Abwägung der widerstreitenden Interessen entsprechende Beiträge aus dem Angebot nehmen.

    Da der Gesetzgeber die Haftungsregeln aus dem vormaligen Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) identisch übernommen hat, wurde es versäumt, eine Antwort auf die drängenden aktuellen Probleme im Rahmen der Störerhaftung im Internet zu finden. Mangels eindeutiger rechtlicher Vorschriften entscheiden höchste und gleichrangige Gerichte nach wie vor uneinheitlich. Dies hat zu einer starken Verunsicherung bei Anbietern von Telemediendiensten und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Hier ist dringend eine moderne und klare gesetzliche Regelung notwendig.

    Auch sollen für Betreiber von Suchmaschinen proaktive Überwachungspflichten eindeutig ausgeschlossen werden. Zudem muss hinsichtlich der Haftung von Nutzern eine eindeutige Regelung verankert werden, die klarstellt, wer wann und unter welchen Voraussetzungen für was haftet.

    Ferner sollte die Haftungsprivilegierung des TMG im Sinne der Internetwirtschaft eindeutig auch auf den Unterlassungsanspruch ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte eine eindeutige Regelung zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks verankert werden.

  • Piratenpartei
    Es gibt leider in Deutschland eine Tendenz, dass Gerichte Inhalte, die Dritte auf einer Webseite eingestellt haben, (beispielsweise Forenbeiträge, hochgeladene Videos, etc.) als eigene Inhalte des Providers ansehen und ihm deshalb die volle Haftung für diese Inhalte aufbürden. Dieser strenge Haftungsmaßstab widerspricht der eigentlichen Intention des Gesetzes, neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Wir plädieren dafür, dass man als Anbieter von Internetseiten strikt erst ab Kenntnis für Rechtsverletzungen haftet („notice and take down”). In Amerika hat sich dieser Rechtsgrundsatz bewährt und ermöglicht viele moderne Geschäftsmodelle wie Youtube u. Ä.

    Es muß vorrangiges Ziel sein, die rechtliche Gesamtsituation inkl. des Haftungsmodells des Telemediengesetzes so zu reformieren, dass eindeutige und verständliche Rechtsgrundlagen für alle Arten von Providern vor allem hinsichtlich der Haftung für von Nutzer generierten Inhalten (Foren, Gästebücher etc.) geschaffen werden. Die Umgehung des zu schaffenden Haftungsmodells muß dabei ausgeschlossen werden (z.B. Ausschluß der Mitstörerhaftung).

    Frage 3: Hält Ihre Partei die aktuellen Impressumspflichten für ausreichend und sachgerecht? Für welche Änderungen setzen Sie sich ein?

  • CDU/CSU
    Im Hinblick auf die allgemeinen Informationspflichten der Telemedienanbieter, die in § 5 Telemediengesetz geregelt sind, sehen wir gegenwärtig keinen Änderungsbedarf. Im Hinblick auf diese Regelung sind uns keine Umsetzungs- oder Auslegungsprobleme bekannt geworden.
  • FPD
    Die FDP setzt sich für eine sachdienliche Weiterentwicklung der Impressumspflichten ein, bei der unter anderem folgende Angaben durch den Diensteanbieter sicherzustellen sind: Kontaktdaten des Beauftragten für Datenschutz sowie Informationen, welche personenbezogenen Daten wie lange, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag der FDP liegt mit dem Ersten Telemediengesetzänderungsgesetz – 1. TMGÄndG bereits vor (BT-Drs. 16/11173).
  • SPD
    Die SPD steht für einen wirksamen Verbraucherschutz und einen wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten aller Marktteilnehmer. Wir wollen, dass Transparenz auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet ist. Die in der Regel als Impressum bezeichnete Anbieterkennzeichnung erfüllt die wichtige Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, Diensteanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen (etwa durch Anruf bei den zuständigen Aufsichtsstellen) bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen. Auch Unternehmen haben ein erhebliches Interesse daran, die erforderlichen Informationen über andere Marktteilnehmer zu bekommen, um sich etwa gegen unlautere Geschäftspraktiken erfolgreich zur Wehr setzen zu können. In diesem Sinne ist es wichtig, dass die im Telemediengesetz aufgeführten Voraussetzungen für eine einwandfreie Anbieterkennzeichnung befolgt und beachtet werden.

    Mit dem Telemediengesetz vom 27. Februar 2009 ist gegenüber dem Teledienstgesetz von 2001 eine Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen worden. Geschäftsmäßig bedeutet „in der Regel gegen Entgelt”. Damit wurde eine bessere Abgrenzung zu rein privaten Inhalten im Internet möglich.

    Um zu verhindern, dass dennoch Anbieter falsche Kennzeichnungen verwenden werden und der Verwender damit Gefahr läuft eine Ordnungswidrigkeit und (zu meist schlimmer, weil kostspieliger) einen Wettbewerbverstoß (mit kostspieligen Abmahnungen) zu begehen, hat die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagiert und einen ausführlichen Leitfaden „Impressumspflicht“ zur Verfügung gestellt.

  • Die Grünen
    § 5 des TMG regelt, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige (hierunter fallen auch private), in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien eine Anbieterkennzeichnung vornehmen müssen, die in jedem Fall Namen und die Anschrift und Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglicht, enthält. Somit gilt zurzeit eine Regelung, die frei zugängliche, anonyme Blogs oder Webseiten verbietet. Bündnis 90/Die Grünen diskutieren noch, ob sie die bestehenden Impressumspflichten angesichts der Entwicklung des Internets verändern wollen und haben hier noch keine abschließende Position.
  • Die Linke
    Nein, vielmehr muss eine eindeutige Regelung in der Frage gefunden werden, ob gemäß Impressumspflicht zu den „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (…) ermöglichen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG) auch die Angabe einer Telefon- und/oder Faxnummer gehört oder nicht. Hier benötigen die Seitenanbieter dringend Rechtssicherheit.
  • Piratenpartei
    e Impressumspflichten behindern in der aktuellen Form vor allem kleinere Anbieter, die teilweise unter erheblicher Rechtsunsicherheit agieren müssen. Der Gesetzgeber war sich nicht sicher, und hat sich so unscharf ausgedrückt, dass die Gerichte wieder einmal durch Präzedenzfälle das eigentliche Recht formulieren mussten und noch müssen. Die Abmahnwellen im Internet in den letzten Jahren, wo aus Abmahnungen ein regelrechter Geschäftszweig der Anwaltsbranche wurde, zeigen deutlich, dass die aktuelle Regierung und die Gerichte das Internet nicht verstanden haben.

    Da die Piratenpartei für die Regelung von Impressumspflichten keine Position ausformuliert hat, können wir keine konkreten Änderungen versprechen – aber Sie können sicher sein, dass in der Piratenpartei Menschen sind, die das Internet verstanden haben und dass wir uns grundsätzlich für Chancengleichheit und eine Stärkung der lokalen Internetwirtschaft einsetzen.

    Frage 4: Welche Maßnahmen sieht Ihre Partei vor, um Verbraucher wirksam gegen „Abofallen” zu schützen?

  • CDU/CSU
    Es gilt, die Preisstruktur – offline wie online – für den Verbraucher transparent und kundenfreundlich zu gestalten.
  • FPD
    Die Probleme im Bereich der Internet-Abo-Fallen sind der FDP bekannt und nachvollziehbar. Der mündige und aufgeklärte Verbraucher sollte dabei im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. Dazu gehört auch, dass die FDP als Rechtsstaatspartei Wert darauf legt, dass bereits bestehende Gesetze, wie z. B. die Preisangabenverordnung auch eingehalten werden. Gerade im Bereich der Internet-Abo-Fallen stellt der Sachverhalt sich oftmals so dar, dass gar kein Vertragsschluss vorliegt. Hierüber müssen die Verbraucher aufgeklärt werden. Um die Stellung der Verbraucher weiter zu verbessern wurde am 23. März 2009 vom Deutschen Bundestag bereits das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ (BT-Drs. 16/10734) verabschiedet. Danach können Verbraucher zukünftig Verträge über Dienstleistungen, die sie im Internet abgeschlossen haben, widerrufen, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht stattgefunden hat.

    Diese Möglichkeit erlischt auch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. Ob darüber hinausgehender Handlungsbedarf besteht, wird in der nächsten Wahlperiode zu prüfen sein.

  • SPD
    Den Schutz vor Internetkostenfallen (Abofallen) haben wir im Frühjahr 2009 in Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verbessert. Verbraucherinnen und Verbraucher verfügen jetzt grundsätzlich über ein Widerrufsrecht, auch wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen wurde. Zudem müssen die Anbieter über Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeiten in Textform aufklären. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt der Anbieter.

    Wir gehen davon aus, dass wir Internetkostenfallen damit die Grundlage entzogen haben, weil sie wirtschaftlich unattraktiv geworden sein dürften. Wir werden das Problem aber weiter beobachten und dann ggf. weitere gesetzgeberische Maßnahmen wie das Erfordernis einer gesonderten Bestätigung prüfen.

    Unabhängig davon stehen wir für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentralen und ihres Bundesverbandes, zu deren Aufgaben es gehört, unseriöse Anbieter mit Hilfe von Abmahnungen und Unterlassungsklagen vom Markt zu drängen und den zu Unrecht erzielten Gewinn abzuschöpfen.

  • Die Grünen
    Mehr Verbraucherschutz im Internet ist dringend geboten. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher werden Opfer von so genannten Abo-Fallen im Internet. Vermeintliche Gratisangebote im Internet erweisen sich oft als teure Langzeit-Abos. Dadurch entstehen Schäden in Millionenhöhe. Denn vor allem sehr junge und sehr alte Internetsurferinnen und -surfer haben gegen Firmen, die es bewusst auf eine Irreführung im Internet anlegen, kaum eine Chance. Wenn die Bundesregierung lediglich eine Kennzeichnungspflicht der Kosten im Internet unterstützen will, greift das zu kurz.

    Wir Grünen halten eine Pflicht zur Email-Bestätigung im Internet für sinnvoll. Die im Internet geschlossenen Verträge müssen mit den wesentlichen Vertragsbedingungen aufgelistet werden. Der Verbraucher darf auch nicht haften, wenn Manipulation oder Sicherheitslücken von Seiten öffentlich bekannt werden. Vorgaben für die grafische Gestaltung von Webseiten können hier auch helfen, so dass anfallende Kosten im Kleingedruckten nicht überlesen werden.

    Wir Grünen fordern auch die Möglichkeit zur Sammelklage, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich als Gruppenkläger vor Gericht zusammenschließen und ihr gutes Recht schnell und einfach durchsetzen können. So kann den „Abo-fallen-stellern“ besser das Handwerk gelegt werden.

  • Die Linke
    Die Möglichkeit, einseitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertragnehmers oder der Vertragsnehmerin vorzunehmen, lehnen wir ab. Insbesondere muss vor dem Hintergrund eines massenhaften Missbrauchs und dem Einsatz von Abo-Fallen gewährleistet werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit gegen solche Machenschaften haben. DIE LINKE setzt sich sowohl für bessere rechtliche Regelungen als auch für mehr Aufklärung in dieser Frage ein.
  • Piratenpartei
    Um den Verbraucher vor zweifelhaften bzw. erfundenen telefonischen "Vertragsabschlüssen" zu schützen, sieht die Piratenpartei als einen ersten Schritt das Verbot des Handels mit Verbraucherdaten (Stichwort: Listenprivileg). So gelangen Call-Center erst gar nicht an die Daten zur Kontaktaufnahme. Damit werden gleichzeitig die als äußerst lästig empfundenen Werbeanrufe eingedämmt.

    Soweit Verträge für „Abofallen” per Internet angebahnt werden, sind diese wegen Verstoßes gegen AGB-Recht zumeist rechtlich unwirksam.

    Hierüber sollte der Verbraucher vermehrt aufgeklärt werden. Auch ist zu prüfen, ob Rechtsanwaltskosten, die bei der Beratung des zu unrecht zur Zahlung aufgeforderten Verbrauchers anfallen, im Rahmen einer Schadensersatzpflicht vom Anbieter der Abofalle zu ersetzen sind. Das damit verbundene erhöhte Kostenrisiko macht Abofallen weniger attraktiv.

    Eventuell kann auch das Wettbewerbsrecht zur Lösung beitragen. Eine ausführliche Auseinandersetzung zu diesem Thema hat parteiintern jedoch noch nicht stattgefunden.

    Frage 5: Wie steht Ihre Partei zu der Idee von „Kulturflatrates”?

  • CDU/CSU
    Wir sehen eine so genannte „Kulturflatrate” eher kritisch. Sie fördert keine Kreativität, sondern behindert sie, im schlimmsten Fall verhindert sie sogar und führt zu neuen Ungerechtigkeiten. So könnten die eingesammelten Beiträge nur pauschal an die Kulturschaffenden verteilt werden. Ein Künstler sollte aber frei über sein Werk verfügen und damit auch seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
  • FPD

    Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine „Kulturflatrate“ deshalb ab.

    Eine solches Modell, bei dem durch eine pauschale Abgabe auf Internetanschlüsse sämtliche Vervielfältigungen geschützter Werke aus dem Internet abgegolten sind, führt zu einer faktischen Legalisierung aller heute rechtswidrigen Internetangebote (insb. in sog. "Tauschbörsen") und damit im Ergebnis zu einer vollständigen Entwertung des Urheberrechts im Onlinebereich. Im Hinblick darauf, dass digitale Kopien im Internet nicht mehr kontrollierbar sind und ohne Qualitätsverlust beliebig weiterverbreitet werden können, käme dies einer Enteignung der Rechteinhaber gleich. Die Entwicklung neuer Vertriebsformen im Internet (z. B. legale Downloadangebote) wäre kaum noch möglich.

    Auch und gerade im Internet muss es deshalb bei dem Grundsatz bleiben, dass die Rechteinhaber aufgrund ihrer urheberrechtlichen Befugnisse darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden. Eine zustimmungsfreie Nutzung ist nur in den engen Grenzen der sog. Privatkopie zulässig.

  • SPD
    Für die SPD ist die Kulturflatrate ein zentraler Punkt bei der gerechten Vergütung kreativer Arbeit. Wir setzen uns deshalb für die Einführung einer Flatrate in diesem Bereich ein. Wir wollen das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht in der digitalen Welt stärken.

    Für uns ist ein weiteres Argument ganz zentral. Trotz mancher neuen Geschäftsmodelle hat sich die weitgehend prekäre Lebenssituation vieler Urheber dramatisch verschlechtert. Diejenigen in der Netz-Community haben unrecht, wenn sie die totale Netzfreiheit propagieren. Eine Kreativwirtschaft, bei der Kreativität nicht angemessen vergütet wird, kann sich nicht entwickeln.

    Wir werden einen Mentalitätswandel nur schwer über Strafandrohung und Aufklärung hinbekommen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass im allgemeinen Rechtsempfinden demnächst das illegale Herunterladen mit einem Handtaschenraub gleichgesetzt wird. Daher ist die Forderung nach einer Kulturflatrate dringend notwendig.

  • Die Grünen
    Wir wollen einen fairen Ausgleich zwischen UrheberInnen digitaler Werke und deren NutzerInnen im Internet und halten eine pauschale Vergütung für einen möglichen Weg dahin. Deshalb haben wir das Rechtsgutachten zur "Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht" in Auftag gegeben und sind damit die erste Partei, die konkrete Schritte für die Entwicklung einer Kulturflatrate unternommen hat.

    Das Gutachten hat deutlich gemacht, dass eine Kulturflatrate für das Internet nach nationalem und europäischem Recht machbar ist. Das Modell könnte beinhalten, dass per staatlicher Lizenz Verträge mit Internet-Providern geschlossen werden, die je nach Datenmenge preislich gestaffelt den legalen digitalen Download möglich machen. Diese Einnahmen könnten mittels einer Verwertungsgesellschaft für das Internet direkt an die Produzenten kreativer Inhalte fließen. Neben dem Vorteil zusätzlicher Einnahmen für die Kreativen böte eine Kulturflatrate auch die Chance, NutzerInnen von Tauschbörsen zu entkriminalisieren, Ermittlungsbehörden und Gerichte zu entlasten und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses massiv zu verbessern. Auch wäre die Unterhaltungsindustrie von der Last befreit, ihre eigenen Konsumenten zu verfolgen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind fest entschlossen, neue Wege zu gehen, um KünstlerInnen für die Bereitstellung ihrer Werke im Internet zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.

  • Die Linke
    DIE LINKE prüft zurzeit die verschiedenen, diskutierten Modelle einer Kulturflatrate. Auf den ersten Blick hat das Konzept Kulturflatrate große Vorteile hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Kreativschaffenden und einer Entkriminalisierung der Nutzerinnen und Nutzer insbesondere von Tauschbörsen. Allerdings muss hier sehr genau geprüft werden, wie eine Umsetzung aussehen kann. Eine deutsche Regelung alleine genügt nicht. Zudem ist zu klären, wer die bürokratische Verwaltung und die analytische Begleitung und Abrechnung der verschiedenen Bezahlmodelle in der Praxis durchführen kann. Bislang ungeklärt sind auch die Fragen nach der Höhe einer Kulturflatrate sowie die Vergütungsquoten-Problematik.
  • Piratenpartei
    Prinzipiell lehnen wir die Kulturflatrate als untaugliches Mittel ab.

    Wir sehen das Problem der Vergütung vorrangig in der Notwendigkeit eines Wandels der Geschäftsmodelle der Verwertungsindustrie begründet. Mit dem Internet und anderen Techniken neuer Medien haben „Kulturarbeiter” erstmals die Kontrolle über ihre eigenen Produktionsmittel. Die Krise ist also nicht eine der Urheber sondern eine der Verwertungsindustrie.

    Eine staatliche Kompensation dieser Industrie lässt sich in unseren Augen vor der Gesellschaft nicht rechtfertigen. Unsere bisherige Beschäftigung mit diesem Thema lässt uns zu dem begründeten Urteil kommen, dass Urheber auch ohne Kulturflatrate ihre Werke mit marktwirtschaftlichen Mitteln erfolgreich verwerten werden können.

    Die Haltung der Konzerne, die den Urhebern zurufen „wir wollen ein stärkeres Urheberrecht um euch zu schützen” ist verlogen und scheinheilig. Die denken nur an ihren eigenen Geldbeutel und werden auch versuchen, sich von einer Kulturflatrate den Löwenanteil zu sichern. Das Pauschalabgabensystem besteht allerdings momentan nun einmal und auch die Piratenpartei wird es nicht sofort beliebig umkrempeln können. Daher sind wir aber auch gesprächsbereit bezüglich „Kulturflatrate”. Wir gestalten eine solche natürlich gerne mit, sollte sie kommen. Wir können uns sehr viele Verbesserungen an dem aktuell sehr intransparenten und auch von vielen Künstlern kritisierten System der Verwertungsgesellschaften vorstellen. Diese Änderungen sollten einen möglichst fairen Ausgleich zwischen Urheber und Konsument ermöglichen unter Minimierung der Beiteiligung der derzeitigen Rechteindustrie und eines bürokratischen Wasserkopfs der Verwertungsgesellschaften.

    Frage 6: In welchen Bereichen des deutschen und europäischen Urheberrechts sieht Ihre Partei konkreten Reformbedarf?

  • CDU/CSU
    Dem zunehmenden Wert des geistigen Eigentums für die Kreativen muss durch die Sicherung der Rechtstellung der Urheber im digitalen Zeitalter durch das Urheberrecht Rechnung getragen werden.
  • FPD
    Das Urheberrecht hat in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Die FDP fordert deshalb die konsequente Weiterentwicklung des Urheberrechts zur weiteren Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes auf einem hohen Niveau. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet, denn die "Internetpiraterie" bleibt eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten. Internetsperren nach französischem Vorbild zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen lehnt die FDP ab.

    Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Vor allem in Bezug auf Online-Nutzungen muss die grenzüberschreitende Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert und eine Fragmentierung der Repertoires verhindert werden. Die FDP setzt sich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts ein.

    Der Bundestag hat der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode zu wichtigen urheberrechtlichen Themen Prüfungsaufträge erteilt (sog. "Dritter Korb"). Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses in der nächsten Legislaturperiode zügig ausgewertet und auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden. Der Forderung nach Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verlage steht die FDP aufgeschlossen gegenüber.

  • SPD
    Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle Kreativen von ihrer Arbeit leben können.
    Mit der Urheberrechtsreform von 2007 haben wir die Rechte der Kreativen gestärkt. Es ist klargestellt worden, dass etwa nicht nur der Upload, sondern auch der Download von urhebrechtlich geschützten Inhalten strafbar ist. Der SPD war es bei der Reform aber auch wichtig, nicht ganze Schulhöfe zu kriminalisieren. Deshalb Hier für wurde für Urhebern als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie eine pauschale Vergütung festgelegt. Nun nach neuem Recht sind es die Beteiligten (Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller) selbst, die Vergütung miteinander aushandeln.

    Von Wissenschaftlern wird seit geraumer Zeit ein „Open Access”, das Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit Unterstützung öffentlicher Mittel produzierten Wissens gefordert. Eine kleine Lösung für öffentliche Leseplätze wurde gefunden. Für die Zukunft geht es darum, wie wir kostenlose Bildung mit den legitimen Ansprüchen der Urheber wissenschaftlicher Ergebnisse in einen für beide Seiten akzeptierbaren Ausgleich bringen können.

    Bei allen Bemühungen um die Verbesserung des normativen Schutzes, ist nicht zu übersehen, dass Inhalte und Urheberrechte im www von den Nutzerinnen und Nutzer nicht de lege lata geachtet und honoriert werden. Deshalb muss einerseits das Bewusstsein geändert werden und andererseits gilt es wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse an verändertes Konsumverhalten anzupassen.

  • Die Grünen
    Wir setzen uns für eine durchsetzungsstarke digitale Privatkopie ein, die wir als Ausnahme exklusiver Urheberrechte ansehen. So muss für das Erstellen von Privatkopien das Umgehen wirksamer Kopierschutzmechanismen erlaubt werden. Zurzeit sind prinzipiell alle strafrechtlich belangbar, die zu privaten Zwecken urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen. Hier muss schnell gehandelt werden, damit Urheberrechtsverletzungen unterhalb der Bagatellgrenze strafrechtlich nicht verfolgt werden.

    Wir wollen, dass die Regelung für geschlossene Benutzergruppen im Bereich Forschung und Lehre, die es erlaubt Teile von Werken in Intranets und für E-learning zugänglich zu machen, entfristet wird.

    Außerdem fordern wir, dass alle öffentlich zugänglichen Bildungseinrichtungen elektronische Leseplätze anbieten können. Die Beschränkung, dass pro Exemplar nur ein Leseplatz zur Verfügung steht, sollte gestrichen oder zumindest in eine realitätsnahe Regelung (z.B. pro Exemplar zehn Leseplätze) umgewandelt werden.

    Im Filmbereich muss es ein starkes Widerrufsrecht bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten geben. Allerdings soll weiterhin das Widerrufsrecht nicht möglich sein, wenn es „wider Treu und Glauben“ ausgeübt wird (§ 31a UrhG).

    Wir sprechen uns auch gegen eine Verlängerung der Schutzfristen aus und haben dies auch im Europaparlament deutlich gemacht. Die vor kurzem beschlossenen Verlängerungen der Schutzfristen wurden entgegen der Meinung sämtlicher wissenschaftlicher Stimmen durchgesetzt.

  • Die Linke
    Bei der Anpassung des Urheberrechts steht die Frage, wie einerseits der Schutz des sogenannten "geistigen Eigentums" und andererseits der freie Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur besser gewährleistet werden kann. Das Urheberrecht darf nicht zum "Industrierecht" verkommen, sondern muss die Interessen der Kreativen in den Mittelpunkt stellen.

    In Deutschland ist die private Vervielfältigung zwar erlaubt, kann aber derzeit nicht umfassend gegen technische Schutzmaßnahmen durchgesetzt werden. Im digitalen Umfeld begehen private Endnutzerinnen und -nutzer oft unbewusst Urheberrechtsverletzungen. Diese Grenzüberschreitungen auch dann zu kriminalisieren, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen, ist der Akzeptanz des Urheberrechts abträglich.

    Auch in der Frage des Schutzes von Urheber- und Leistungsschutzrechten aus geistiger Produktion steht für uns die soziale Absicherung der kreativ Tätigen im Mittelpunkt unserer Politik. Diese geht einer individuellen kreativen Leistung voraus und muss mit den außerordentlichen Möglichkeiten und Chancen digitaler Wissens- und Kulturverbreitung in Einklang gebracht werden. Das Internet bietet Chancen, neue Geschäftsmodelle im Sinne der Nutzer wie auch der Kreativen zu entwickeln. Sie gilt es zu fördern.

    Zugleich halten wir es für dringend notwendig, über neue Lösungsansätze zu diskutieren, die einen transparenten und freien Zugang zu Informationen und allen Kulturgütern ermöglichen und den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Vergütung gewährleisten. Das gesellschaftlich bereits diskutierte Konzept der Kulturflatrate ist eine der Möglichkeiten.

  • Piratenpartei
    Die Privatkopie als Schranke des Urheberrechts muss (wieder) gestärkt werden werden.

    Insbesondere muss das Recht auf Privatkopie auch bei kopiergeschützten Werken durchsetzbar sein. Das Verbot der Umgehung von Kopierschutz muss rückgängig gemacht werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Technologie eine Fehlinvestition der Verwertungsindustrie war und nicht funktionierte. Dann sollte sie durch entsprechende von den Lobbyisten der Verwertungsindustrie eingebrachte Gesetze doch durchgesetzt werden.

    Da aber die (legale) Möglichkeit besteht, kopiergeschützte digitale Inhalte einfach analog zu kopieren (die sogenannte "analoge Lücke") und eine Kriminalisierung und Gängelung der eigenen Kundschaft nicht funktionieren kann, kommt die Verwertungsindustrie mittlerweile von selber schon wieder davon ab, Kopierschutz zu verwenden und die entsprechenden Gesetze sind mehr als überflüssig geworden.

    Die Schutzfristen für das Urheberrecht (Verwertungsrechte) sind deutlich zu lang.

    Von staatlichen Stellen erstellte oder bezahlte Werke müssen den Bürgern frei zur Verfügung stehen.

    Alternative Nutzungsformen (freie Lizenzen) werden aktuell behindert statt gefördert.

    Die Archivierung (z.B. in Bibliotheken), die Verfügbarkeit für spätere Generationen und die Wissensverbreitung allgemein werden aktuell behindert statt gefördert.

    Frage 7: Wie möchte Ihre Partei datenschutzrechtlich mit Adresshandel umgehen? Halten Sie zum Beispiel das „Listenprivileg” im Datenschutzrecht für gerechtfertigt?

  • CDU/CSU
    Wir sind für einen Datenschutz mit Augenmaß. „Schwarzhandel” mit Adressen, Diebstahl von Daten bis hin zu illegalen Kontoabbuchungen sind die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind. Deshalb darf die Weitergabe von Kundendaten nur mit seiner Zustimmung erfolgen.
  • FPD
    Die FDP hat sich frühzeitig für eine Regelung mit Augenmaß ausgesprochen. Das „Listenprivileg“ stammt aus einer Zeit, als Datenverarbeitung häufig noch händisch erfolgte. Die Digitalisierung der Datenverarbeitung hat zu einer starken Zunahme der Datenmenge und des Datenflusses geführt. Die Datenschutzskandale der letzten Zeit verlangen nach einer Antwort. Es zeichnet sich nunmehr eine Lösung dahin ab, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken grundsätzlich der Zustimmung des Betroffenen bedarf, allerdings Ausnahmen vorgesehen werden sollen, beispielsweise für Markt- und Meinungsforschungsinstitute, für Geschäftskundenwerbung gegenüber beruflich Tätigen oder für Werbung mittels Empfehlungsschreiben.

    Es bleibt abzuwarten, ob die sich abzeichnende Lösung geeignet ist, die Datenverarbeitung in der Wirtschaft für die Betroffenen transparenter auszugestalten. Die FDP setzt sich dafür ein, die Maßnahmen zur Einschränkung des Listenprivilegs binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten zu evaluieren und ggf. fortbestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu eruieren.

  • SPD
    Die SPD will, dass die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können, dass ihre personenbezogenen Daten vor Mißbrauch geschützt sind. Immer mehr Daten werden von Unternehmen gesammelt und vor alllenm für viel Geld verkauft oder für Werbezwecke genutzt. Bei der am 3. Juli verabschiedeten Datenschutznovelle sind wir hinter unseren Zielen in diesem Bereich zurück geblieben, da mit dem Koalitionspartner CDU ein größeres Maß an infomationeller Selbstbestimmung für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu machen war. Die von der SPD geforderte moderate Ausweitung des Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen, wie auch die Abschaffung des bisherigen so genannten Listenprivilegs beim Adresshandel wurden nicht umgesetztt. An dieser Stelle werden wir nach der Bundestagswahl nachlegen.

    Positiv zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die von der SPD durchgesetzte Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Auch die Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden wird deutlich erweitert. Die Hinweis- und Informationspflichten z. B. bei festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut. Die Dokumentationspflichten, wie beispielsweise bei der Datenverarbeitung im Auftrag eines Anderen, werden ausgeweitet. Diese neuen Regelungen werden flankiert durch zusätzliche und erhöhte Bußgelder.

    Die ursprünglich geplanten gesetzlichen Regelungen eines Datenschutzaudits sollen zunächst in einem Pilotverfahren erprobt werden.

  • Die Grünen
    Die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt nach einer Reihe von Fällen des unberechtigten Handels mit personenbezogenen Daten, deren Herkunft meist nicht mehr nachvollziehbar war. Es liegt die Vermutung nahe, dass von fast allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland persönliche Daten auf dem illegalen Markt existieren. Selbst wenn deren ursprüngliche Erhebung einer Zweckbindung unterlag, so ist diese beim illegalen Handel nicht mehr erkennbar. Wir halten es daher für notwendig, dass das „Listenprivileg“ eingeschränkt und stattdessen ein Einwilligungslösung (Opt-In) eingeführt wird. Die Nutzung persönlicher Daten soll vom ausdrücklichen Einverständnis der Betroffenen abhängig sein. Ihr schutzwürdiges Interesse muss gegenüber dem wirtschaftlichen Anliegen für die Verarbeitung und Nutzung in Werbung, Markt- und Meinungsforschung grundsätzlich überwiegen. Die bisherige Widerspruchslösung hat nicht funktioniert und sorgte für keinen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft. Um mehr Verbraucherschutz und mehr Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten, setzen wir uns außerdem für ein Datenschutzgütesiegel, die Einführung absoluter Kopplungsverbote und eine kostengünstige Form der Einwilligung, etwa durch Bürgerportale im Internet, ein. Persönliche Daten sind keine Handelsware. Wir sehen unsere Verpflichtung darin, das informationelle Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen und Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
  • Die Linke
    In der digitalen Welt werden sensible Informationen über Nutzungsgewohnheiten und Konsumpräferenzen erhoben und ökonomisch verwertet. Damit ist die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer verletzt. Das lehnt DIE LINKE ab. Wir begrüßen das vom Bundesverfassungsgericht konstatierte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, halten zugleich dessen Ausweitung auf den Zugriff von Informationen für erforderlich.

    Zur Sicherstellung der Presse- und Rundfunkfreiheit ist die redaktionelle Tätigkeit von Presse und Rundfunk zu Recht weitgehend von den Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts ausgenommen. Dieses Medienprivileg gilt allerdings nur für die redaktionelle Arbeit. Es gilt nicht für die Erhebung von Daten zu Verwaltungszwecken und unternehmerischer Tätigkeit.

    DIE LINKE setzt sich für die Streichung des sogenannten Listenprivilegs ein, nach dem personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke oder Marktforschung genutzt werden können. Modernisierung des Datenschutzes heißt für uns vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wird, dem sie zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen können.

  • Piratenpartei
    Das Listenprivileg ist eine nicht zu rechtfertigende Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und muss umgehend abgeschafft werden. Bestehende Datenschutzgesetze müssen konsequenter umgesetzt werden und insbesondere auch vorhandene Bußgeld und Strafvorschriften öfter angewandt werden.
    Frage 8: „Soziale Netzwerke” im Internet spielen im täglichen Leben von Kindern und Jugendlichen eine immer größere Rolle. Wie will Ihre Partei in Anbetracht dessen die Medienkompetenz in der Bundesrepublik verbessern?

  • CDU/CSU
    Wir wollen die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und auf einen pädagogisch sinnvollen Umgang mit den Neuen Medien hinwirken. Die Präventionsarbeit, um Abhängigkeiten gleich welcher Art zu vermeiden, soll intensiviert werden. Wir appellieren auch an die Eltern, Kindergärten, Schulen und an Medien die Vermittlung einer grundlegenden Medienkompetenz als Bildungs- und Erziehungsauftrag Ernst zu nehmen und umzusetzen.
  • FPD
    Die vielfältigen Möglichkeiten und positiven Effekte der voranschreitenden Entwicklung des Internets und neuer Medienformen und -angebote bringen auch neue Herausforderungen und Chancen mit sich. Kinder und Jugendliche müssen jedoch vor denjenigen Medieninhalten und -angeboten, die sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen können, geschützt werden. Dies liegt zuvorderst in der Verantwortung und auch im Interesse der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Aber auch der Staat ist in der Pflicht, verlässliche Rahmenbedingungen bereitzustellen.

    Es geht aber auch darum, Computer angemessen zu bedienen, sie dem neuen Medium entsprechend einzusetzen und zu nutzen. Dazu gehört neben dem notwendigen technischen Wissen auch die Fähigkeit, mit dem Inhaltsangebot des Internets aktiv und selbstbestimmt umgehen zu können.

    Der Stellenwert des Internets und der Umgang damit muss ein Teil der Allgemeinbildung in Deutschland werden. Hierfür muss bereits in der frühkindlichen Bildung das Fundament gelegt (in Kitas / Kindergärten, in den Familien selbst) und in den Schulen ausgebaut und vertieft werden. Ein Schulfach „Medienkunde“ sollte daher in den Curricula verankert werden.

  • SPD
    Für die SPD ist es ganz wichtig, die Medienkompetenz generell zu stärken. Wir wollen eine Stiftung Medienkompetenz einrichten und das Angebot eines Medienführerscheins für alle Kinder und Jugendlichen einführen.

    Wir wollen, dass der Einzelne sich sicher in der digitalen Welt bewegen kann und lernt, was sich durch die freiwillige Preisgabe persönlicher Daten ergeben kann und in der Lage ist, kritisch mit allen Angeboten umzugehen. Medienkompetenz ist nicht nur die Schlüsselqualifikation in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft, sondern auch ein zu förderndes Bildungsthema.

  • Die Grünen
    Mit Medien umzugehen, will gelernt sein – in jeder Hinsicht und von Anfang an. Im Gegensatz zu vielen älteren Erwachsenen, die mit dem Internet Neuland betreten, gilt für die jüngere Generation: Wer hin und wieder abschaltet, gewinnt an Zeit für direkten Austausch mit anderen und Ruhe, Konsumiertes zu verarbeiten und zu bewerten. Bei den heutigen Mengen an Information, Unterhaltung und Ablenkung kommt es entscheidend darauf an, herauszufiltern, was wirklich wichtig ist. Dazu gehört auch, Angebote kritisch zu hinterfragen und die Mittel des Internets gezielt einzusetzen. Medienerziehung muss all das vermitteln – in Familien, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen ebenso wie in der Weiterbildung. Es reicht allerdings nicht aus, in einem Unterrichtsfach „Medienkunde“ nur den technischen Zugang zu erschließen. Vielmehr muss der Umgang mit Medien fächerübergreifend in Unterricht und Weiterbildungsangebote einfließen.

    Für die Förderung von Medienkompetenz sind insbesondere Schulen und Weiterbildungsstätten gefragt; sie müssen den kritischen Umgang mit neuen Kommunikations-, Vernetzungs- und Informationsmöglichkeiten in ihre Inhaltevermittlung einbauen.

    Wo dies noch nicht oder noch nicht ausreichend geschieht, muss die Vermittlung von Medienkompetenz, vor allem in Sachen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, vorangetrieben werden. Dafür muss auf die Bundesländer und Gemeinden eingewirkt werden. Auch für das Lehrpersonal muss diese Vermittlung verstärkt zum Bestandteil seiner beruflichen Aus- und Weiterbildung werden.

    Medienkompetenz ist heute ein universelles Thema und eine Herausforderung für alle Generationen.

  • Die Linke
    Die Nutzerzahlen von sozialen Netzwerken entwickeln sich explosionsartig. Eine ganze Generation ist heute mit einer digitalen Identität ausgestattet. Neben den damit verbundenen Chancen muss jedoch auch auf die Risiken hingewiesen werden. Ihr partizipatorisches und integratives Potential wird dadurch konterkariert, dass die virtuellen Öffentlichkeiten nach dem Modell von Marktmechanismen reguliert werden und dass Produzenten und Produzentinnen solcher sozialen Netzwerke den Nutzerinnen und Nutzern die Rechte am „geistigen Eigentum“ verwehren. Das lehnt DIE LINKE ab. Auch ist eine Sensibilisierung in Hinsicht auf Fragen des Datenschutzes und des Datenmissbrauchs notwendig. Nur wer seine Rechte kennt, der kann diese auch schützen beziehungsweise mit diesen angemessen und überlegt in der digitalen Welt umgehen.
  • Piratenpartei
    Zum Einen würde sich die Situation auch unabhängig von der Medienkompetenz der Nutzer verbessern, wenn Soziale Netzwerke den Datenschutz besser berücksichtigen müssten. Oder die Nutzungsbedingungen bei „social networks” nicht einfach ohne Mitspracherecht der Nutzer geändert werden dürften.

    Zum Anderen: Medienkompetenz muss schon in der Schule vermittelt werden. Lehrer müssen in diesem Bereich ausgebildet werden. Das Internet sollte weder als „rechtsfreier Sündenpfuhl” verteufelt werden noch sollte es vergöttert werden. Es ist ein gewaltiger Fortschritt, der in etwa mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Dadurch wurde der damals vorrangig vorherrschende Analphabetismus beseitigt, aber es wurde auch möglich, Hetzschriften oder Pornografie zu veröffentlichen. Trotzdem hat sich doch eine Medienkompetenz bei Printmedien entwickelt. Man darf nicht vergessen, dass Kinder heutzutage mit dem Medium Internet groß werden, während die meisten von uns "Älteren" frühestens als Jugendliche damit in Berührung kamen.

Dokumentation der Bearbeiter der jeweiligen Parteien:

  • Die Antworten von CDU und CSU wurden Telemedicus am 13. Juli 2009 gemeinsam von der medienpolitischen Referentin der CDU, Frau Ulrike Fresenius, und der medienpolitischen Referentin der CSU, Frau Christina Stangl, vorgelegt.
  • Die Antworten der FDP wurden Telemedicus am 01. Juli 2009 im Namen des Generalsekretärs der FDP, Herrn Dirk Niebel, von Frau Gabriele Kwiatkowski vorgelegt.
  • Die Antworten der SPD wurden Telemedicus am 17. Juli 2009 im Namen des Bundesgeschäftsführers der SPD, Herrn Kajo Wasserhövel, vom medienpolitischen Referenten der SPD, Herrn Herrmann Zimmermann, vorgelegt.
  • Die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen wurden Telemedicus am 29. Juni 2009 durch Herrn Daniel Stöckert (Referat Öffentlichkeitsarbeit) vorgelegt.
  • Die Antworten von Die Linke wurden Telemedicus am 02. Juli 2009 im Namen von Herrn Lothar Bisky, dem medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion von Die Linke, durch Herrn Matthias Birkwald (Bundestagsbüro Lothar Bisky) und Herrn Dr. Jürgen Scheele (Bundestagsfraktion Die Linke) vorgelegt.
  • Die Antworten der Piratenpartei wurden Telemedicus am 04. Juli 2009 vom damaligen politischen Geschäftsführer, Herrn Bernhard Schillo, vorgelegt.

Rechtliche Hinweise:
Dieser Artikel ist eine (nur anders angeordnete) Kopie des Wahlchecks von Telemedicus, für deren freundliche Genehmigung wir danken. Gemäß der Creative Commons Lizenz des Originartikels steht auch unser Artikel (abweichend vom restlichen Kontent auf 3DCenter) unter derselben Lizenz. Die Antworten auf die Fragen selber unterliegen allerdings dem Urheberrecht der jeweiligen Parteien.