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News des 2./3. August 2025

Laut YouTuber Moore's Law Is Dead soll AMD nur einen ziemlich mittelprächtigen IPC-Gewinn von RDNA5 unter Raster-Rendering anstreben: +5-10% nominell sowie weitere +10% über mögliche Architektur-Optimierungen – wobei unklar ist, ob hiermit technische Änderungen oder schlicht Treiber-Arbeit gemeint ist. Zu beachten ist, dass dies die reine IPC-Zahl darstellt, sprich der Effekt der Taktrate ist nicht enthalten – und könnte natürlich, angenommen einer Taktraten-Steigerung, den insgesamten Performance-Boost auf gleicher Hardware-Ausstattung dann noch etwas freundlicher gestalten. Zudem gilt, dass dies nicht die Performance-Steigerung unter RayTracing betrifft, jene soll (und muß) deutlich kräftiger ausfallen. Im Endeffekt deutet dies aber dennoch darauf hin, dass AMD für einen kräftigen insgesamten Performance-Boost primär mit entsprechend dickerer Hardware antreten muß. Dies macht es unwahrscheinlich, dass RDNA5 in der von "Kepler_L2" prognostizierten Form antritt, es wäre somit eher so etwas wie die (allerdings ziemlich dick aufgetragene) Hardware-Prognose von MLID zu erwarten. Sicher sein kann man sich diesbezüglich noch nicht, derzeit regiert eher das Abwarten auf ein bezüglich der RDNA5/UDNA-Hardware tatsächlich sinnig klingendes Gerücht.

AMD thinks they can get a 5 to 10% performance per clock uplift from RDNA4 to RDNA5. I just saw at least in one document they were going to try to get another 10% or something uh through further optimizations to the RDNA5 architecture.
Quelle:  Moore's Law Is Dead @ YouTube am 1. August 2025, bezogen auf die Rasterizer-Performance

VideoCardz weisen auf den Umstand hin, dass die nVidia "DGX Spark" Mini-PC-Systeme mit "GB10"-Chip ihren von nVidia ausgerufenen Verfügbarkeitstermin in diesem Juli nunmehr verpasst haben. Auch sind entsprechende Systeme von Acer, Asus, Dell, Gigabyte, HP, Lenovo und MSI weiterhin bestenfalls im Vorbesteller-Status, sofern überhaupt bereits angeboten. Dies läßt die Vermutung offen, dass hier denkbarerweise doch technische Probleme existieren – welche in der Vergangenheit ja durchaus per Gerüchteküche vermeldet wurden, wenngleich seinerzeit die Zuordnung zu GB10 oder N1X noch unklar war. Da beide Chip-Varianten aber mutmaßlich auf dem selben Stück Silizium basieren, würden wirkliche Hardware-Probleme dann alle Bauformen betreffen, von professionellen Mini-PCs bis hin zu den geplanten Consumer-Notebooks. Probleme mit Windows lassen sich für DGX Spark in jedem Fall nicht vorschieben, hier soll ein nVidia-eigenes Linux-basiertes Betriebssystem zum Einsatz kommen. Natürlich können die Probleme auch an allen möglichen anderen Stellen liegen – darauf hinweisend, dass insbesondere die Erstellung von Erstlingswerken niemals so einfach nach dem ursprünglichen Zeitplan abzuleisten ist.

Die ComputerBase hat sich eingehend mit dem Performance-Vergleich von Windows vs Linux unter Spielen beschäftigt. Hierzu wurde ein Testfeld mit 21 Spielen auf GeForce RTX 5070 Ti und Radeon RX 9070 XT losgelassen, im Fall der AMD-Karte dabei sowohl mit dem AMD-eigenen Treiber als auch dem Community-entwickelten "RADV"-Treiber. Letzterer zeigte ein sehr beachtbares Ergebnis, lieferte unter Raster-Rendering ein Resultat nur 2-3 Prozentpunkte hinter dem Windows-Ergebnis, ohne aber (wie der AMD-offizielle Treiber) bei den Minimum-Frameraten zu schwächeln. Selbiges passiert dann leider unter RayTracing, wo allerdings auch der AMD-Treiber erheblich abbaut – dies ist wohl ein Fall, wo generell etwas im Argen liegt. Gleiches gilt für nVidia, wo es allein den nVidia-eigenen Treiber gibt, welcher sich mit durchgehend bemerkbaren Performance-Verlusten allerdings nicht mit Ruhm bekleckerte. Insofern kann aus diesen Benchmarks die klare Aussage gezogen werden, dass AMD-Grafikkarten derzeit die bessere Wahl für Linux sind. Dies korreliert auch gut mit dem Punkt, dass die Steam-Verbreitungsstatistik einzelne Radeon RX 9000 Modelle unter Linux bereits nennt, unter Windows hingegen immer noch nicht.

Raster WQHD (avg) ~~ 1%min fps RayTr. WQHD (avg) ~~ 1%min fps
GeForce RTX 5070 Ti @ Windows 11 100% 100% 100% 100%
GeForce RTX 5070 Ti @ Linux (NV-Treiber) –20,3% –27,0% –14,6% –17,8%
Radeon RX 9070 XT @ Windows 11 100% 100% 100% 100%
Radeon RX 9070 XT @ Linux (AMD-Treiber) –0,7% –9,4% –28,0% –40,6%
Radeon RX 9070 XT @ Linux (RADV-Treiber) –2,7% –2,1% –32,6% –33,8%
gemäß den Benchmarks der ComputerBase unter 21 Spiele-Titeln

Auf der offiziellen Spiele-Webseite finden sich aktualisierte Systemanforderungen zu "Mafia: The Old Country", welche die bisherigen Angaben um ein weiteres Hardware-Preset ergänzen sowie nun auch Angaben zur erforderlichen VRAM-Menge machen. Dabei zeigt sich, dass die frühere Vermutung, die GeForce RTX 3080 Ti würde aus VRAM-Gründen genannt, korrekt war: Die Hardware-Empfehlung will gleich 12 GB VRAM sehen, der Spieleinstieg immerhin schon 8 GB VRAM. Das nunmehr neu deklarierte "Epic"-Preset erhöht diese VRAM-Anforderungen nicht weiter, dafür gehen die Anforderungen an Prozessor und Grafikkarte (in nachvollziehbarer Art) nach oben. Zu beachten wäre allerdings, dass jenes "Epic"-Preset mit Upscaling auf 75% der nativen Rendering-Auflösung aufgenommen wurde. Für ein Spiel auf nativer Auflösung unter diesem Preset ist somit um ein Drittel schnellere Hardware vonnöten, dies wäre grob gesehen eine GeForce RTX 5080 (mangels Leistungsfähigkeit ohne Gegenstück auf AMD-Seite). Zur Abmilderung dieser Performance-Anforderungen unterstützt der am 8. August antretende UE5-Titel aber immerhin DLSS4, FSR4 und XeSS2.

offizielle PC-Systemanforderungen für "Mafia: The Old Country" (aktualisiert)
Minimum Empfehlung "Epic"
gedacht für FHD @ "Medium" WQHD @ "High" 4K @ "Epic", Upscaling 75%
System Windows 10/11 64-Bit, DirectX 12, 55 GB freier Festplatten-Platz, SSD durchgehend empfohlen
CPU Core i7-9700K oder Ryzen 7 2700X Core i7-12700K oder Ryzen 7 5800X Core i7-14700K oder Ryzen 7 9700X
Speicher 16 GB RAM + 8 GB VRAM 32 GB RAM + 12 GB VRAM 32 GB RAM + 12 GB VRAM
Grafik GeForce RTX 2070 oder Radeon RX 5700 XT GeForce RTX 3080 Ti oder Radeon RX 6950 XT GeForce RTX 4070 Ti oder Radeon RX 9070

Unter der Woche berichteten Golem bereits über den Fall der Sperrung des Microsoft-Kontos von (ausgerechnet) einem LibreOffice-Entwickler. Für selbigen hatte das die unangenehme Folge, auf eine jahrzehntelang klaglos genutzte Mail-Adresse nicht mehr zugreifen zu können, welche ironischerweise auch in Verbindung zur offiziellen Developer-Mailingliste von LibreOffice stand. Inzwischen hat laut Deskmodder der LibreOffice-Entwickler wieder Zugriff seitens Microsoft erhalten (sicherlich aber auch erst auf Basis der öffentlichen Aufmerksamkeit), interessant ist der Fall vor allem wegen zwei sich hieraus ergebenden Überlegungen: Zum einen wird in der Support-Abfolge eine nicht auflösbare Schleife beschrieben. Alle Eingaben des Delinquenten zur (seitens Microsoft angebotenen) Verifizierung wurden verworfen, es gab hier keinerlei Möglichkeit voranzukommen. Der Weg über den regulären Support war allerdings grundsätzlich verbaut, denn selbiger verlangte zuerst nach einem (erfolgreichen) Einlogvorgang. Dies zeigt auf ein grundsätzliches Problem der heutigen Zeit hin – Support wird teilweise derartig tief automatisiert, dass dabei auch Lücken entstehen, wo gar kein Support mehr möglich ist bzw. geboten wird. Letzteres könnte man durchaus (in Europa) als rechtswidrig bezeichnen, denn dies widerspricht dem Zweck der rechtlich vorgeschriebenen Erreichbarkeit von Unternehmen. Um diese Problematik mal richtig zu lösen, gibt es im übrigen eine entsprechende Petition auf Change.org.

Und zum anderen zeigt der Fall auf die Unwägbarkeiten hin, auf welche man sich mit einem Microsoft-Account – u.a. auch benutzt für Windows – einläßt. Da Sperrungen diesbezüglich eher willkürlich erfolgen und Normalbürger viel geringere Chancen auf Rückerlangung haben, kann die Regel daher nur lauten, sich generell von allem fernzuhalten, was bei Microsoft eine Account-Pflicht umfasst. Dies sollte eigentlich auch die Presse berücksichtigen, gerade wenn man derzeit wieder vom kostenlosen ESU-Programm für Windows 10 schreibt – welches aber nur realisierbar ist für Anwender mit Microsoft-Account. Es handelt sich in diesem konkreten Fall eher denn um ein "vergiftetes" Angebot, was besser auch derart beschrieben werden sollte. Und diese Regelung sollte die Presse dann natürlich auch für alle anderen Microsoft-Produkte übernehmen: Was nur mit Microsoft-Account erreichbar ist, kann letztlich nicht als seriöses Angebot betrachtet werden. Dieses Urteil wäre erst dann wieder umzustoßen, wenn Microsoft saubere wie fixe Wege anbietet, um in solchen Fällen seinen Account (mit vertretbarem Aufwand in vertretbarer Zeit) wieder zurückzubekommen bzw. generell die Anzahl der fehlerhaften Account-Sperrungen deutlich reduziert wird. Vorher sind Angebote, die mit dem Risiko von willkürlichen Totalverlusten einhergehen, kaum irgendwelche Beachtung wert.