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nVidia limitiert die Grafikkarten-Hersteller bei Spannungszugaben und damit Overclocking-Karten

Die kürzliche Zurücknahme des Spannungszugabe-Tools "EVBot" bei der EVGA GeForce GTX 680 "Classified" wirft ein neues Licht auf nVidias "Green Light" Programm, mittels welchem nVidia den Grafikkarten-Herstellern exakte Vorgaben zu Lautstärke, Leistungsaufnahme, anliegenden Spannungen sowie erreichten Temperaturen macht sowie diese Vorgaben mittels Prüfung jedes einzelnen Grafikkarten-Designs der Grafikkarten-Hersteller auch kontrolliert. Offenbar sind die von nVidia hierbei gesetzten Vorgaben so eng, daß Spannungsmodifikationen nicht mehr zugelassen sind – was zur bewussten Einstellung des EVBot-Tools von EVGA führte, früher gab es schon einen ähnlichen Fall bei MSI.

Inwiefern die anderen Bedingungen des "Green Light" Programms ähnlich harsch sind, läßt sich derzeit nur spekulieren – augenscheinlich will nVidia aber insbesondere die Spannungszugabe auf seinen Fermi- und Kepler-Grafikkarten ganz verhindern, egal der Höhe. In Sinne einzelner Overclocking-Modelle (wie dem genannten EVGA-Modell) erscheint dies aber als etwas seltsam, denn solche Grafikkarten werden teilweise explizit wegen ihrer Overclocking-Eignung gekauft – wofür eine gewisse Spannungsmodifikation gewöhnlich Grundvoraussetzung ist. nVidias Intention dahinter liegt natürlich bei der Reduzierung der Rücklaufquote – denn bei Karten des "Green Light" Programms übernimmt nVidia im Reklamationsfall die Kosten für den GPU-Austausch und nicht der Grafikkarten-Hersteller selber.

So gesehen ist es durchaus verständlich, daß sich nVidia schützen will vor zu übermässiger Ausreizung der Hardware – und was an dieser Stelle wichtig ist, die Grafikkarten-Hersteller dürfen schließlich durchaus Grafikkarten mit allen Overclocking-Schikanen inklusive Spannungszugabe auflegen. Diese Karten "versichert" nVidia dann aber nicht mehr innerhalb seines "Green Light" Programms, bei einem Ausfall haftet der Grafikkarten-Hersteller selber für den Grafikchip. Jenes System gibt es im übrigen auch bei AMD – auch dort werden die Grafikchips üblicherweise seitens AMD "versichert", legt AMD den Grafikkarten-Herstellern dafür aber auch gewisse Vorschriften auf, was an Overclocking und Hardware-Modifikationen machbar ist.

Der Unterschied zwischen AMD und nVidia liegt darin, daß AMD in dieser Frage wohl recht flexibel ist und im HighEnd-Bereich die Grafikkarten-Hersteller teilweise selber zu expliziten Overclocking-Designs animiert, während nVidias "Green Light" Programm augenscheinlich sehr stringent ist und selbst für explizite Overclocker-Modelle keine Ausnahmen zuläßt. Am grundsätzlichen System solcherart Vorgaben an die Grafikkarten-Hersteller gibt es wohl nichts zu deuteln – noch dazu, wo die Rücklaufkosten schon in die Grafikchip-Preise einkaluliert sind und gleichzeitig die Übernahme der Rücklaufkosten durch die Grafikkarten-Hersteller selber nicht in deren Kartenpreis-Kalkulationen passt. Allerdings ist es für den Grafikkarten-Käufer durchaus ein Nachteil, wenn nVidia seine Vorgaben so derart unflexibel gestaltet, weil damit explizite Overclocker-Grafikkarten auf nVidia-Seite in der Entfaltung ihrer maximalen Leistung doch behindert werden.